IT-Sicherheit: Neue Bestimmungen für vernetzte Geräte

Für den Schweizer Markt bestimmte Geräte wie Smartphones, Smartwatches und Fitness-Tracker müssen im Zuge neuer EU- und Bakom-Richtlinien ab dem 1. August 2024 zwingend neuen Anforderungen an die Cybersicherheit standhalten.

Bakom
Bild: depositphotos

Neue Bestimmungen in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen (VFAV) fordern einen besseren Schutz der Privatsphäre der Besitzerinnen und Besitzer drahtloser Geräte. Die Revision rtitt am 1. Septmeber 2022 in Kraft. Hersteller und Entwickler drahtloser Geräte wie Smartphones und Smartwatches müssen die neuen Bestimmungen spätestens ab dem 1. August 2024 anwenden.

Schutz der Netze und Privatsphäre

Eine Revision der Bestimmungen in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen (VFAV) tritt ab dem 1. September 2022 in Kraft. Diese besagen unter anderem, dass jedes drahtlose Gerät, das zur Kommunikation übers Internet verbunden wird, den Schutz von Personendaten gewährleisten muss. Die Hersteller und Entwickler von smarten Geräten, darunter fallen auch Spielzeuge wie Babyphones oder Wearables, müssen den unbefugten Zugang auf persönliche Daten «mit geeigneten Massnahmen» verindern, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom).

Mehr Schutzmechanismen sollen künftig auch beim Zahlungsverkehr greifen: Smarte Geräte, die sich für elektronische Zahlungen im Einsatz befinden, müssen über Funktionen verfügen, welche das Betrugsrisiko deutlich verringern. Dazu gehören auch die verstärkte Kontrolle der Benutzerauthentifizierung. Darüber hinaus muss ausgeschlossen sein, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigen oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören.

Mit den neuen Bestimmungen der VFAV will man sich durch die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union annähern, welche ab dem 30. September zur Verfügung stehen werden.

Quelle: Bakom

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