Hygiene- und Verhaltensregeln BAG & RKI zum Schutz gegen das neue Coronavirus

Die Situation rund um das neue Coronavirus hat sich in der Schweiz und den Nachbarländern in den vergangenen Tagen weiter verschärft. Der Bund passt deshalb die Grundfarbe seiner Kampagne „So schützen wir uns“ an und fügt weitere Hygiene- und Verhaltensregeln hinzu.

Achten Sie in erster Linie auf die neuen Hygieneregeln und das richtige Verhalten bei Symptomen wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber. © BAG

Mittlerweile ist es auch innerhalb der Schweiz zu Übertragungen des neuen Coronavirus gekommen, etwa im Wallis und in Graubünden. Die Übertragungskette kann in diesen Fällen noch nachverfolgt werden; die Kontaktpersonen werden informiert. Weitere Übertragungen innerhalb der Schweiz sind wahrscheinlich. Dies macht einen höheren Schutz insbesondere vulnerabler Bevölkerungsgruppen notwendig. Dazu gehören ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen. Das BAG empfiehlt der Bevölkerung deshalb in seiner Kampagne „So schützen wir uns“ zusätzliche Verhaltens- und Hygieneregeln.

Von Gelb auf Rot

Die Kampagne wechselt ab sofort von der bisherigen Farbe Gelb auf Rot. Dies bedeutet, dass die bisherigen drei Hygieneregeln „Gründlich Händewaschen“, „In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen“ und „bei Fieber und Husten zu Hause bleiben“ jetzt um drei weitere Regeln und seit 5.3.2020 mit einer weiteren Regel erweitert wurden:

  • Abstand halten – zum Beispiel ätere Menschen durch genügend Abstand schützen, beim Anstehen Abstand halten, bei Sitzungen Abstand halten.
  • Gründlich Hände waschen
  • Hände schütteln vermeiden
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

Mit dem Wechsel zu Rot wird für die Bevölkerung sichtbar, dass ab jetzt diese zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln gelten, um sich selbst und andere möglichst vor einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus zu schützen.

Das Kampagnematerial wurde in den letzten Tagen auf der Website des BAG von zahlreichen Organisationen und Unternehmen als pdf heruntergeladen und ausgedruckt. Sie können die neueste Version vom 02.03.2020 hier herunterzuladen.

Verbot von Grossveranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als besondere Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er verbietet Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden entscheiden die kantonalen Behörden. Informationen dazu finden Sie unter «Verbot von Grossveranstaltungen»

Quelle und weitere Infos: www.bag-coronavirus.ch

 

Empfehlungen & Tipps der Redaktion

Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Grossveranstaltungen des RKI

Auszug der Massnahmen des RKI (Robert Koch Institut):

Privater Bereich und Öffentlichkeit

  • zu Hause bleiben, wann immer möglich; Zimmer regelmässig lüften
  • nicht notwendige Reisen absagen oder verschieben
  • möglichst nur für Versorgungsgänge rausgehen; Abstand von 1 bis 2 m zu anderen Personen halten
  • private Kontakte auf das Notwendigste reduzieren bzw. Möglichkeiten ohne direkten/persönlichen Kontakt nutzen (Telefon, Internet etc.)
  • Risikogruppen durch Familien- und Nachbarschaftshilfe versorgen; aktiv Hilfsangebote machen
  • Umgang mit Erkrankten im Haushalt festlegen (Schlafen und Aufenthalt in getrennten Zimmern; Mahlzeiten getrennt einnehmen; räumliche Trennung von Geschwisterkindern)
  • gemeinschaftliche Treffen/Aktivitäten absagen (Vereine, Sportgruppen, grössere private Feiern)
  • enge Begrüssungsrituale vermeiden (Küsschen, Händeschütteln)

Betriebe/Unternehmen

  • Arbeitnehmer in Bereichen, wo dies möglich ist, freistellen
  • Heim-/Telearbeit ermöglichen und fördern
  • nicht notwendige (Dienst-)Reisen absagen, verschieben oder z.B. per Videokonferenz durchführen
  • freiwillige Geschäftsschliessungen – Betriebsferien nehmen
  • nicht unbedingt erforderliche öffentliche Einrichtungen schliessen: Schwimmbäder, Turnhallen, Theater usw.

Medizinischer Bereich und Pflegebereich

  • Einzelunterbringung im stationären Bereich/Kohortenisolierung
  • Kohortenpflege (Trennung des Medizinischen Personals)
  • Schulung Beschäftigte medizinischer und pflegerischer Bereich (Knowledge-Booster)
  • spezifische Behandlungszentren für bestätigte Fälle einrichten
  • telemedizinische Möglichkeiten nutzen
  • zeitliche oder räumliche Trennung von Patienten mit Anzeichen einer akuten respiratorischen Erkrankung (ARE) und anderen Patienten im ambulanten Bereich
  • Fiebersprechstunden einrichten
  • in spezifischen (temporären) Einrichtungen Informationen, Möglichkeiten und Material zur Selbsttestung von symptomatischen Personen bereitstellen
  • Einschränkung von Gemeinschaftsaktivitäten (pflegerischer Bereich)
  • arbeitsorganisatorische Massnahmen treffen
  • nicht notwendige (Dienst- oder Kongress-)Reisen absagen, verschieben oder z.B. per Videokonferenz durchführen
  • Besuchsregelungen/Publikumsverkehr

Pandemievorsorgeplanung des Kantons Zürich des Kantons Zürich vom Oktober 2016

«Influenzaviren überleben bis zu 12 Stunden auf Textilien und Papier und bis zu 48 Stunden auf glatten Oberflächen. Durch regelmässiges Reinigen von Haushaltgegenständen und möglicherweise verunreinigten Oberflächen mit einem handelsüblichen Haushaltsreinigungsmittel kann das Risiko, die Erreger weiterzuverbreiten, somit ebenfalls gesenkt werden. Regelmässiges Lüften reduziert zudem die Virenzahl in der Luft.»

Pandemieplan «Handbuch für die betriebliche Vorbereitung» BAG (Stand 2015)

Pressekonferenz BMG vom 02.03.2020 mit deutschem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident Robert Koch-Institut und Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor Institut für Virologie, Charité Berlin.

www.infektionsschutz.de

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