Neun Massnahmen gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen

Der Bundesrat hat das erste von zwei Massnahmenpaketen seines Kostendämpfungsprogramms für das Gesundheitswesen verabschiedet. An seiner Sitzung Ende August hat er neun Massnahmen beschlossen. Damit erhalten alle Akteure Instrumente, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Das Sparpotenzial beträgt mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr.

Generika sind in der Schweiz mehr als doppelt so teuer als im Ausland. © Depositphotos/fotoquique

Eine wichtige Massnahme des ersten Pakets ist der Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden, der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt. Denkbar sind Versuche mit neuen Versicherungsmodellen oder im Bereich der integrierten Versorgung.

Tarifverhandlungen besser strukturieren
Um die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren, sollen die Tarifpartner eine nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich schaffen. Für den stationären Bereich existiert eine solche Organisation bereits. Heute kommt es bei den Tarifverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern immer wieder zu Blockaden, weshalb veraltete Tarife nicht angepasst werden können. Zudem will der Bundesrat Leistungserbringer und Versicherer verpflichten, in gesamtschweizerischen Verträgen für einzelne medizinische Bereiche Massnahmen vorzusehen, um ein ungerechtfertigtes Mengen- und Kostenwachstum zu korrigieren. Damit soll erreicht werden, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind.

Generikapreise senken
Mit einem Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel nimmt der Bundesrat die Pharmaunternehmen in die Pflicht: Generika sind in der Schweiz mehr als doppelt so teuer als im Ausland. Mit dem Referenzpreissystem soll für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein maximaler Preis festgelegt werden. Von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wird nur noch dieser Referenzpreis vergütet.

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