Online-Identifikation vermutlich ab März

Wer Kunde bei einer Bank werden will, muss sich heute noch am Bankschalter ausweisen und identifizieren. Das ist voraussichtlich ab März 2016 nicht mehr nötig.

Die Digitalisierung erlaubt es, fast alle Geschäfte bequem orts- und zeitunabhängig zu tätigen. Das gilt nicht für die Eröffnung einer Kundenbeziehung mit einem Finanzdienstleister. Bis anhin galt: Wer eine Geschäftsbeziehung bei einer Schweizer Bank oder Versicherung eröffnen wollte, musste sich in die Filiale begeben, um sich auszuweisen und die Dokumente zu unterzeichnen. Gemäss dem Entwurf Rundschreiben 2016/XX „Video- und Online-Identifizierung“ vom 21. Dezember 2015 will die Finma voraussichtlich ab März 2016 nun eine Online-Identifikation zulassen.

Online-Kontoeröffnung in weniger als 10 Minuten

Swisscom digitalisiere für Banken die Kundeneröffnung mit dem neuen Service „Digital Identification & Signing“, lässt das Telekommunikationsunternehmen wissen.

Interessierte Neukunden benötigten für die Video-Personenidentifizierung lediglich ein Endgerät mit Frontkamera und einen gültigen amtlichen Ausweis. Nach der Eingabe von persönlichen Daten werde der Antragssteller mit einem Swisscom-Identifikationsexperten verbunden. Dieser mache via die Kamerafunktion ein Bild des Kunden und seiner Identitätskarte und identifiziert ihn. Eine Kontoeröffnung soll gemäss Angaben weniger als 10 Minuten dauern.

Bei der digitalen Identifikation würden die Ausweismerkmale und der Ausweisträger wie am Grenzposten geprüft. Das System bewerte die Echtheit des amtlichen Ausweises und vergleiche Foto und Person. Die Software erkenne die Sicherheitsmerkmale wie Hologramm, 3D-Bild oder Wasserzeichen und mache den Mitarbeitenden auf allfällige Fehler aufmerksam. Ausserdem achte der Experte im Gesprächsverlauf anhand definierter Verhaltensmuster auf die Authentizität des Antragstellers, um mögliche Ausweisbetrüger zu erkennen. Nach der Identifizierung übermittle man die Daten über eine verschlüsselte, sichere Verbindung an die Bank und lösche die Daten aus den Swisscom-Systemen. Die Bank überprüfe anschliessend wie bei der herkömmlichen Eröffnung die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen (z.B. Geldwäschereigesetz).

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