Online-Zahlungen: besserer Schutz der Verbraucher in der EU

Einen besseren Schutz der Verbraucher bei Zahlungen und eine stärkere Nutzung innovativer mobiler und Online-Zahlungen ist durch die kürzliche Zustimmung des EU- Parlaments zum Vorschlag der Kommission zur überarbeiteten Richtlinie für Zahlungsdienste (PSD2) möglich geworden.

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Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Die europäischen Verbraucher möchten Gewissheit haben, dass ihre Zahlungen sicher sind, wenn sie online einkaufen oder eine Zahlung tätigen. Die neue Zahlungsdienste-Richtlinie wird dafür sorgen, dass elektronische Zahlungen in Europa für die europäischen Verbraucher sicherer und bequemer werden. Dieser Rechtsakt ist ein Schritt in Richtung eines digitalen Binnenmarkts; er wird Verbrauchern und Unternehmen zugutekommen und zum Wirtschaftswachstum beitragen.“

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte dazu: „Wir haben bereits die Wettbewerbsvorschriften der EU genutzt, damit sich neue und innovative Akteure neben Banken und anderen etablierten Anbietern am Wettbewerb um digitale Zahlungsdienste beteiligen können. Das heutige Votum des Parlaments baut darauf auf, indem ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der solchen neuen Akteuren den Markteintritt erleichtert und gewährleistet, dass sie sichere und effiziente Zahlungsdienste anbieten. Die neue Richtlinie wird den europäischen Verbrauchern erhebliche Vorteile bringen, da sie Online-Einkäufe vereinfacht und die Entstehung neuer Dienstleistungen für die Verwaltung von Bankkonten fördert, etwa um Ausgaben auf verschiedenen Konten im Blick zu behalten.“

Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie fügt sich in eine Reihe von Rechtsvorschriften ein, die kürzlich von der EU verabschiedet wurden, um moderne, effiziente und kostengünstige Zahlungsdienste zu schaffen und einen besseren Schutz für europäische Verbraucher und Unternehmen zu erreichen.

Welche Änderungen?

Die neuen Vorschriften bringen folgende Änderungen:

  • Es werden strenge Sicherheitsanforderungen für die Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen und den Schutz der Finanzdaten der Verbraucher eingeführt;
  • der EU-Zahlungsverkehrsmarkt wird für so genannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister geöffnet – das sind Dienstleister, die Zahlungsdienste für Verbraucher oder Unternehmen auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto erbringen;
  • die Verbraucherrechte werden gestärkt, etwa durch die Verringerung der Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts bei Lastschriften in Euro (ohne dass Fragen gestellt werden) und
  • die Berechnung von Aufschlägen (zusätzliche Kosten für das Recht, z. B. mit einer Karte zu bezahlen) wird untersagt, und zwar unabhängig davon, ob das jeweilige Zahlungsinstrument in einem Geschäft oder online genutzt wird.

Nach der Abstimmung im Parlament wird die Richtlinie in Kürze vom Ministerrat der EU förmlich verabschiedet. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Anpassungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften zur Anwendung der neuen Regeln vorzunehmen.

EU-Presseinformation

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