PSA: Regelmässige Pflege und Instandhaltung

Auch die hochwertigste Schutzkleidung wird mit der Zeit verschmutzen und verschleissen. Waschen, Pflegen oder Ausbessern dürfen jedoch nicht zulasten der Schutzwirkung gehen, klare Vorgaben sind gefragt.

Die an einem Arbeitsplatz oder für eine Tätigkeit benötigte persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss nicht nur vorhanden sein. Sie muss auch einsatzbereit und zumutbar sein, d.h. funk­tionsfähig und in einem gepflegten und hygienisch akzeptablen Zustand. Doch bei den meisten PSA-Komponenten ist das Pflegen und Reinigen weniger trivial als bei Privatkleidung, und auch ein Ausbessern oder Reparieren bedarf Fachkenntnissen. Fehler, deren Folgen bei Privatkleidung «nur» ärgerlich sind, wie etwa ein durch zu heisses Waschen eingelaufener Pullover, können bei falsch behandelter Schutzausrüstung lebensgefährlich werden.

Wenn falsches Reinigen eine Schutzfunktion zerstört

Die Ansprüche an die Sauberkeit der Arbeits- und Schutzkleidung unterscheiden sich naturgemäss je nach Branche. In der Landwirtschaft oder auf dem Bau bestehen andere Anforderungen als im Büro oder im Labor. Doch in jedem beruflichen Umfeld erhöht eine saubere Schutzkleidung die Trageakzeptanz und das Wohlbefinden. Gerade die am Körper getragene PSA sollte hygienischen Mindestanforderungen entsprechen. Dass PSA von Schmutz und Schweiss gereinigt werden muss, hat jedoch nicht nur hygienische Gründe. Sauberkeit ist nicht selten eng mit Sicherheits- oder Gesundheitsaspekten verknüpft. So erhöhen beispielsweise Verunreinigungen mit Ölen oder Fetten die Brennbarkeit textiler Stoffe, und verschmutzte Warnkleidung kann nur noch eingeschränkt reflektieren.

Schutzkleidung gut gemeint, aber unbedacht mal eben in eine Waschmaschine zu stecken, ist meist keine gute Idee, denn:

  • Durch ein falsch gewähltes Waschmittel oder Waschverfahren können flammhemmende Imprägnierungen verloren gehen, Reflexstreifen können sich lösen oder die Retroreflexion und Fluoreszenz nachlassen.
  • Anhaftende Verschmutzungen durch Gefahrstoffe müssen wirksam beseitigt werden und dürfen nicht auf weitere Textilien verteilt werden.
  • PSA, die mit infektiösen Biostoffen kontaminiert ist, bedarf spezieller desinfizierender Waschverfahren.
  • Waschmittelrückstände können die elektrostatischen Eigenschaften von PSA verändern, auch könnten ableitende Fasern ausgewaschen werden.
  • Schnittschutzlagen in PSA für die Arbeit mit Kettensägen können verrutschen.

 

Schutzkleidung

Massgeblich sind die Angaben des PSA-Herstellers

Bei der Anschaffung einer Schutzausrüstung erhält der Käufer eine schriftliche Anleitung. In dieser Gebrauchsanweisung informiert der Hersteller den PSA-Nutzer über alles, was dieser zur Aufbewahrung, Reinigung, Pflege usw. wissen muss. Das sind Angaben zum Lagern – meist trocken, frostfrei und vor Sonne geschützt – sowie spezielle Vorgaben zu Reinigung und Pflege je nach Schutzfunktion. So kann beispielsweise bei Schutzkleidung für Arbeitsbereiche mit Infek­tionsgefahr vorgegeben sein, welche Mittel in desinfizierenden Waschverfahren erlaubt sind. Bei Warnkleidung ist entscheidend, dass Farbechtheit, Retroreflexion und Fluoreszenz noch gegeben sind, hier gibt der Hersteller eine maximale Anzahl an Pflegezyklen vor. Für alle PSA-Komponenten gilt, dass nur ein sachgerechtes Pflegen, Aufbereiten und Aufbewahren von PSA gemäss den Vorgaben des Herstellers die Schutzfunktion sichert.

Auch jegliches Ausbessern und Reparieren darf nur nach Herstellerangaben erfolgen. So muss z.B. bei Schweisserschutzkleidung und PSA gegen Feuer und Flammen auch das Nähgarn beziehungsweise der Spulenfaden aus einem schwer entflammbaren Material bestehen. Eine solche PSA darf nicht mal eben von der Nähstube an der Ecke oder einem nähbegeisterten Familienmitglied ausgebessert werden.

Sorgfältiges Kontrollieren schützt die Gesundheit und kann Leben retten

Instandhaltung und Kontrolle von Schutz­ausrüstung? Das mag sich übertrieben anhören, wenn man an Ohrstöpsel oder Einmalhandschuhe denkt. Doch PSA umfasst auch Mittel zum Anseilschutz und zur Absturzsicherung oder Geräte zur Höhenrettung, wo die Notwendigkeit sorgsamer Kontroll- und Wartungsprozeduren keiner Diskussion bedarf. Auch bei Ganzkörper-Chemikalienanzügen oder schwerem Atemschutz mit Pressluft liegt es auf der Hand, dass Kontrolle, Pflege und gegebenenfalls fachgerechte Reparatur hochgradig sicherheitsrelevant sind. Grundsätzlich sollte Schutzausrüstung spätestens nach einer Reinigungsprozedur kritisch geprüft werden, z.B.:

  • Gibt es Zeichen von Alterung, Verschleiss und Abnutzung wie Risse, Löcher, abgeriebene Stellen oder aufgesprungene Nähte an stark belasteten Komponenten?
  • Sind alle Reissverschlüsse, Knöpfe, Schlaufen, Taschen usw. noch intakt und funktionsfähig?
  • Sind bei Chemikalienschutzkleidung die Gewebe und vor allem die Nähte noch dicht und bieten Schutz vor dem Eindringen von Flüssigkeiten?
  • Sind bei Elektrikerschutzausrüstung die elektrisch leitfähigen Teile wie Reissverschlüsse oder Knöpfe noch sicher abgedeckt?
  • Ist eine Wiederaufbereitung von Schutzeigenschaften notwendig, z.B. ein Nachimprägnieren mit flammhemmenden Stoffen?

Nicht vergessen werden darf, dass auch nichttextile Materialien Alterungsprozessen unterliegen. Metalle korrodieren und Kunststoffe werden je nach Material und Umgebungseinflüssen mit der Zeit erweichen oder verspröden und versteifen. Für viele PSA-Komponenten gibt der Hersteller daher eine zulässige Nutzungsdauer an.

Pflichten für Arbeitgeber – aber auch für Beschäftigte

Die genannten Beispiele machen deutlich, dass Reinigung, Pflege, Überprüfung und gegebenenfalls Reparatur von PSA in einem Betrieb organisiert werden müssen. Wer welche dieser Aufgaben für welche PSA übernimmt – innerbetrieblich oder über externe Dienstleister –, sollte klar geregelt werden. Wo dies nicht geschieht, könnten Mitarbeiter verleitet werden, verschmutzte oder beschädigte Schutzausrüstung mit nach Hause zu nehmen und so womöglich gesundheitsgefährliche Stoffe in der Familie und dem privaten Umfeld verteilen.

Bei den innerbetrieblichen Regelungen zur Instandhaltung von PSA sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Das Unternehmen muss durch organisatorische Schritte sicherstellen, dass PSA während ihrer gesamten Nutzungsdauer in einwandfreiem Zustand ist.
  • Nicht nur die PSA selbst, auch das Reinigen, Pflegen, Kontrollieren, Reparieren usw. ist für den Arbeitnehmer kostenlos. Der Arbeitgeber darf diese Kosten nicht auf die PSA-Nutzer abwälzen.
  • Der Arbeitgeber sollte seine Beschäftigten zur Pflege, Reinigung, Aufbewahrung usw. der PSA unterrichten und die dafür benötigten Mittel und Einrichtungen bereitstellen.
  • Ob Reinigen oder Kontrollieren, jeglicher Aufwand für den Unterhalt der PSA gehört zur bezahlten Arbeitszeit und ist keine Aufgabe für Pausenzeiten oder das Wochenende.
  • Immer dann, wenn Reinigung, Kon­trolle und Unterhalt einer PSA-Komponente besondere Kenntnisse erfordern, muss der Arbeitgeber eine dafür geeignete Person festlegen oder die Pflege, Aufbereitung, Reparatur usw. an einen externen Dienstleister delegieren. Das kann z.B. ein Mietservice sein, der neben dem Waschen und Pflegen die PSA auch kontrolliert, ausb
  • Schutzausrüstung
  • essert oder austauscht.

Beschäftigte müssen beim Nutzen ­ihrer Schutzausrüstung die Hersteller­angaben zu Einsatzgrenzen, Verschleiss oder Aufbewahrung usw. beachten. So sollten z.B. Schutzhelme nicht unnötigerweise in der prallen Sonne lagern. Schadhafte und nicht mehr zur Verwendung vorgesehene PSA ist konsequent zu entsorgen und sollte nicht herumliegen oder gar von Mitarbeitern für private Nutzung mit nach Hause genommen werden. Denn wer sich auf eine vermeintliche Schutzfunktion verlässt, geht höhere Risiken ein und bei PSA können sich Kompromisse und Nachlässigkeiten fatal auswirken.

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