Schweiz: Erste Anklage wegen weltweitem „Phishing“

Die Bundesanwaltschaft hat die Anklageschrift gegen drei mutmassliche Täter eingereicht: Das Trio hat sich auf den gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch von Kreditkartendaten spezialisiert. Erstmals kommt damit in der Schweiz ein weltweites „Phishing“- Verfahren zur Anklage.

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Die drei Beschuldigten in diesem Cybercrime-Strafverfahren werden angeklagt des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) sowie des mehrfahren Versuchs zu betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 in Verbindung mit Art 22. Abs. 1 StGB).

133 600 Kreditkartendaten beschafft

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Trio vor, mindestens 133`600 Kreditkartendaten weltweit unrechtmässig beschafft zu haben. Die Beschuldigten waren seit Oktober 2009 bis zu ihren Verhaftungen 2014 resp. 2015 aktiv. Die Daten besorgten sie durch „Phishing“-Attacken mit gefälschten Emails, Webseiten und Kurznachrichten, wie die Bundesanwaltschaft schreibt. Und weiter: „Die Tätergruppierung hat sich seit Oktober 2008 ihren Lebensunterhalt mit der unrechtmässigen Beschaffung von Kreditkartendaten sowie deren missbräuchlichen Verwendung via Internet verdient.“

Das Strafverfahren kann insofern als Pilotverfahren bezeichnet werden, als dass zum ersten Mal in der Schweiz gegen mutmassliche weltweit aktive Täter Anklage eingereicht wird, die sich physisch nicht in der Schweiz aufgehalten haben, wie die Bundesanwaltschaft weiter betont. Betroffen seien Kreditkarteninhaber weltweit sowie hiesige Geldinstitute. Die drei Beschuldigten hat man in Bangkok (Thailand) verhaftet, und an die Schweiz ausgeliefert.

Die Anklageschrift wird laut Bundesanwaltschaft im abgekürzten Verfahren gemäss Art. 360 StPO in Verbindung mit Art. 325 StPO eingereicht. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe eingestanden, wie es in der Medienmitteilung heisst. Alle drei Beschuldigten befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug.

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