Social Pass: Begrenzung der Abfragemöglichkeiten gefordert

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edoeb) kritisiert den mangelnden Datenschutz der Contact Tracing App der Gastrobetriebe. Die Abfragemöglichkeiten kantonaler Gesundheitsbehörden der erfassten Daten sollen auf ein Mindestmass beschränkt werden.

Social Pass
©Pixabay

Die Contact Tracing App «Social Pass» wird von Gastrobetrieben in der Schweiz zur Erfassung der Kontaktdaten verwendet. Die Anwendung besteht aus den drei Systemkomponenten «Social Pass», «Social Scan» und einer zentralen Datenbank. Bei einem Restaurantbesuch scannen Gäste damit den QR-Code des Gastbetriebs. Die Kontaktdaten werden anschliessend automatisch an eine zentrale Datenbank geschickt und dort gespeichert.

Nebst der Feststellung organisatorischer und technischer Mängel zeigte die Sachverhaltsklärung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edoeb) nun namentlich auf, dass die Betreiber den Gesundheitsbehörden in den Kantonen Waadt und Wallis einen direkten Zugriff auf die zentrale Datenbank einräumten und für nahezu beliebige personenbezogene Abfragen zur Verfügung stellten. Letzteres verstosse mangels rechtlicher und technischer Eingrenzung der Abfragemöglichkeiten gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip, so der Edoeb.

Die Betreiber wehrten sich im April gegen eine Anpassung der Abfragemöglichkeiten durch die Behörden. Den Betreibern wurde am 28. Mai 2021 nun eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um zu dem Bericht und Empfehlungen des Edoeb Stellung zu nehmen und mit Blick auf deren Publikation auf allfällige Persönlichkeits- oder Informationsschutzinteressen hinzuweisen.

Quelle: Edoeb

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