Sorgfalt bei virtuellen Konferenzen

Wegen der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung, wie auch der Coronavirus-Pandemie, steigen die Nutzerzahlen virtueller Konferenz-Software. Jedoch ist für den sicheren Gebrauch der Hilfsmittel die Wachsamkeit der Nutzer gefordert.

 

Videokonferenz
© Zoom_social_FB

Wegen global verzahnter Netzwerke vieler Unternehmen und des aktuellen Anstiegs der Mitarbeiter, die von Zuhause arbeiten, nehmen die Nutzerzahlen sämtlicher Konferenz-Dienste kontinuierlich zu. Die Sicherheit der Konferenzen, die im virtuellen Raum durchgeführt werden, ist aber von der Sorgfalt und Wachsamkeit der Organisatoren und Teilnehmer abhängig. Sollte die Vorsicht ausser Acht gelassen werden, öffnet die Nachlässigkeit die Tore für Angreifer und Hacker.

Die Sicherheit der Konferenzen und der übertragenen Daten zu gewährleisten und Schutzmassnahmen zu verbessern, sollte daher an oberster Stelle stehen. Diese Ratschläge helfen dabei:

  1. Erinnern Sie die Mitarbeiter an Updates der jeweiligen Software, um Angreifern einen Schritt voraus zu sein.
  2. Jede Sitzung muss durch ein Passwort geschützt sein; so kann niemand zufällig in die Konferenz eindringen.
  3. Achten Sie auf unbekannte Teilnehmer in Meetings, um mögliche Angreifer sofort zu erkennen.
  4. Diskutieren Sie so wenig sensible Inhalte wie möglich, denn Konferenzen könnten über dritte Programme unbemerkt aufgezeichnet werden.

Text: Dietmar Schnabel, Regional Director Central Europe bei Check Point Software Technologies

Merkblatt des Datenschutzbeauftragten

Es versteht sich, dass bei der Wahl der Software die Informationssicherheit und der Datenschutz im Auge behalten werden sollte.  Der Datenschutzbeauftragte des Bundes (EDÖB) empfiehlt im einem Merkblatt Massnahmen, um Anwendungen möglichst sicher einzusetzen. Hierfür werden im Merkblatt Punkte aufgelistet, welche es bei der Vorbereitung- und Einführung einer datenschutzkonformen Audio- und Videokonferenzlösung zu beachten gilt.

Das EDÖB-Merkblatt «Massnahmen für eine sichere Nutzung von Audio- und Videokonferenzlösungen» steht zum Download bereit.

Auf der Website des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich  ist eine Liste von Produkten für die digitale Kommunikation zu finden.  (SF)

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