Unfälle im Ausland – wer bezahlt?
Vor jeder Reise lohnt es sich, eine Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen. Denn immer wieder bleiben verunfallte Touristinnen und Touristen auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen. Bei ungenügender Versicherung können die Konsequenzen laut der Suva verheerend sein.
Wer keine Zusatzversicherung im Form einer Ferien- oder Reiseversicherung hat, muss in der Regel bei einem Unfall einen grossen Teil der hohen Behandlungskosten selbst bezahlen. Laut der Suva kommt es jährlich zu rund 70’000 Unfällen im Ausland. Die Feriengäste landen oft unwissentlich bei einem Privatarzt oder einem Privatspital. Dort werden sie zwar so gut versorgt, wie man es sich aus der Schweiz gewohnt sei, jedoch oft zu wesentlichen höheren Kosten als hierzulande.
Teure Privatkliniken im Ausland
Grundsätzlich gilt: Die Arbeitnehmenden, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind auch beim Arbeitgeber über die Grundversicherung gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diese Unfallversicherung übernimmt laut der Suva praktisch in allen EU- und EFTA-Ländern dieselben Leistungen, wie wenn man in einem der Länder über entsprechende Sozialleistungen versichert wäre. Allerdings reicht der versicherte Betrag nicht für Länder mit hohen Medizinkosten wie die USA, Kanada, die Vereinigten Arabischen Emirate oder für Japan.
Die Suva weist auch darauf hin, dass viele Hotels in klassischen Touristengebieten sich mit Privatkliniken und Privatärzten absprechen. «Da kann es schnell passieren, dass ein ungenügend versicherter Verunfallter für Leistungen in der Höhe von mehreren 10 000 Franken selbst aufkommen muss», so Roger Stalder, Teamleiter Ausland bei der Suva.
Reiseversicherung vor den Ferien prüfen
Man sei daher gut beraten, sich vor den Ferien einen Überblick über die Ferien- und Reiseversicherung zu verschaffen. Gedeckt seien alle Kosten für notfallmässige ärztliche Leistungen, Medikamente oder Spitalaufenthalte, in der Regel seien auch weltweit Rettungsaktionen oder Rücktransporte in die Schweiz sichergestellt. «Die Leistungen können je nach Anbieter stark variieren», so Roger Stalder. Er empfiehlt vor Reisen genau abzuklären, wie man versichert ist, und im Ausland stets die Notfallnummer seiner Unfallversicherung bereitzuhalten.
Die Suva übernimmt nach eigenen Angaben dieselben Heilkosten wie in den EU-/EFTA-Ländern, wie wenn man in den entsprechenden Ländern sozialversichert wäre. Bei Heilkosten im übrigen Ausland werde höchstens der doppelte Betrag der Kosten bezahlt, die in der Schweiz bei einer Behandlung entstanden wären.
Quelle: Suva