Vereinheitlichung der E-Beurkundung
Der Bundesrat will die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben und die Rechtssicherheit der elektronischen Dokumente stärken. Er hat dazu am Mittwoch die Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen bis am 7. Dezember 2016 in die Vernehmlassung geschickt.
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung (EÖBV) in Kraft getreten. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der elektronischen Beurkundung schlägt der Bundesrat Anpassungen vor. Neu sollen namentlich neben Notarinnen und Notaren auch andere Urkundspersonen (z.B. Zivilstandsbeamte, Mitarbeiter der Handelsregisterbehörden, Grundbuchverwalter) den Bestimmungen der EÖBV unterstellt werden. Diese Vereinheitlichung schafft Transparenz und stärkt die Rechtssicherheit gerade auch in Kantons- und Landesgrenzen überscheitenden Geschäften.
Im Bereich der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen wird es zudem auch künftig ein Nebeneinander von Papierdokumenten und elektronischen Dokumenten geben. Die Kantone sind nach wie vor nicht verpflichtet, die elektronische öffentliche Urkunde und elektronische Beglaubigung einzuführen.
Die neuen Vorgaben über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Pressemeldung: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement