E-Identität: Vorschlag aus Zürich

Eine Trägerschaft aus Bund, Kantonen und Gemeinden soll festlegen, wie die elektronische Identifizierung in der Schweiz aussehen soll. Entwickeln sollen die E-Identität aber private Marktteilnehmer. Diesen Vorschlag macht der Kanton Zürich dem Bund in einer Vernehmlassung.

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Die Schweiz verfügt bisher nicht über eine breit anerkannte elektronische Identifizierung. Das erweist sich bei der Anwendung von zahlreichen Online-Diensten und auch beim elektronischen Verkehr der Einwohnerinnen und Einwohner mit den Behörden als Hemmschuh, wie der Regierungsrat des Kantons Zürich schreibt. Fachleute sähen die Schweiz in Sachen E-Identifizierung im internationalen Vergleich im Rückstand. Doch von der Schaffung einer E-ID versprächen sie sich einen Durchbruch in der digitalen Wirtschaft: Eine E-ID soll es Geschäftspartnern erlauben, anspruchsvolle Geschäfte online abzuwickeln und dabei ihr Gegenüber zweifelsfrei identifizieren zu können, wie es ferner heisst.

Der Bund hat im Februar einen Vorschlag zur Schaffung einer Schweizer E-ID in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, dass der Bund Identitätsdienstleister bestimmt, welche selber erzeugte E-IDs ausstellen. Der Kanton Zürich stellt diesem Vorgehen jetzt einen anderen Vorschlag entgegen: Demgemäss sollen Bund, Kantone und Gemeinden als Trägerschaft gemeinsam bestimmen, wie die künftige Schweizer E-ID gestaltet sein soll. Entwickeln soll diese Grundlagen aber nicht der Staat. Er soll sich die Software vielmehr über eine Ausschreibung am Markt beschaffen.

Dieses Vorgehen orientiere sich an den Strukturen, die der Kanton Zürich bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers anwende. Nach Ansicht des Regierungsrates lassen sich damit verschiedene Ziele erreichen: Eine funktionierende Basisarchitektur, Investitionssicherheit für die Entwickler-Firma und klar umrissene Innovationsfelder.

Der entsprechende Regierungsratsbeschluss (Nr. 471/2017) aus Zürich ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

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