Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Die Bundesdelegiertenversammlung des Bund für Umwelt und Naturschutz verabschiedet sich von einen Forderungskatalog, in dem von der Bundesregierung eine Vorsorge- und Schutzpolitik vor elektromagnetischen Feldern gefordert wird.

Die Bevölkerung und Umwelt vor Funkstrahlung schützen.
© Depositphotos/Hasenonkel

diagnose:funk begrüsst diesen Beschluss und bedankt sich bei allen im Bund, die mit viel Ausdauer diesen Beschluss ermöglichten, v.a. dem Bundes AK-Immissionsschutz, dem Bundes AK-Gesundheit, dem Wissenschaftlichen Beirat und dem Bund Naturschutz Bayern. Wir regen an, dass sich in den Bund-Ortsgruppen nun Arbeitsgruppen bilden, die sich mit allen Auswirkungen der Digitalisierung auf Mensch, Natur und Umwelt befassen, so wie dies im Bund KV-Stuttgart schon geschieht. Dort befassen sich in der AK-Digitalisierung über 20 TeilnehmerInnen mit den Auswirkungen der Transformation der Städte zu Smart Cities und den Folgen auf den Ressourcen- und Energieverbrauch, das Klima, die Demokratie und die drohende Elektrosmogverseuchung durch 5G.

Bund-Resolution

„Schutz und Vorsorge der Bevölkerung und Umwelt vor Funkstrahlung

Die Bundesdelegiertenversammlung des Bund ruft die Bundesregierung auf, Bevölkerung und Umwelt vor hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen durch den zunehmenden Einsatz von Sendeanlagen und Endgeräten wirksam bzw. vorsorglich zu schützen und verbindlich zu regeln. Dabei ist etwa an folgende Regelungen zu denken:

Bei Planung und Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen müssen Standorte mit empfindlichen Nutzungen (Orte, die dem Aufenthalt von Personen dienen, insbesondere Kindergärten, Schulen) besonders berücksichtigt werden. Dazu sind deutlich niedrigere Anlagengrenzwerte und Abstandsregeln unter dem Vorsorgeaspekt vorzugeben, die – anders als bisher – auch nicht-thermische gesundheitliche Effekte adäquat berücksichtigen und verhindern helfen. Zur Planung von gemeindlichen Mobilfunkkonzepten ist eine Handreichung zu erarbeiten.

Alle Hersteller von Geräten, die mit HF-EMF arbeiten, müssen anhand verbindlicher Vorgaben verpflichtet werden, dass die Sendeleistung  (z. B. bei WLAN-Routern, Babyüberwachungsgeräten) automatisch reduziert wird und die Geräte bei Nichtnutzung automatisch abschalten bzw. die Aktivierung nur im Bedarfsfall erfolgt (Minimierungsgebot).

Für öffentliche WLAN-Hotspots soll eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, um empfindlicheren Personen ein Ausweichen zu ermöglichen. Am Arbeitsplatz notwendige Strahlenquellen sind nur bei Bedarf und möglichst platzweise sowie mit minimierter Strahlung einzusetzen, was vom Arbeitgeber regelmäßig zu kontrollieren ist. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind strahlungsfreie bzw. -reduzierte Bereiche einzurichten. Eine auf Kinder ausgerichtete Werbung für Mobiltelefone darf nicht erlaubt sein. In Bildungseinrichtungen soll die Verkabelung Standard sein.

Für Spielzeug mit Funkanbindung müssen kinderspezifische Anforderungen in die Spielzeugregulierung integriert werden. Für Frequenz, Leistung und Anwendungsbereich muss eine Rahmensetzung und Überprüfung stattfinden. Unverbindliche Richtwerte müssen rechtsverbindlich gemacht und um auf Risikogruppen angepasste Vorsorgewerte ergänzt werden. Die zukünftig vorgeschriebenen digitalen Wasser-, Strom- und Gaszähler (SmartMeter) dürfen nicht zwingend und nicht ausschliesslich per Funkmodul betrieben werden. Die Datenübertragungsintervalle sind auf das zur Abrechnung benötigte Minimum zu begrenzen.

Begründung

Längst ist bekannt, dass neben der Erwärmung von Körpergewebe durch hochfrequente Strahlung auch weitere unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtungen zu anderen biologischen, wissenschaftlich zweifelsfrei schädlichen Effekten vorliegen. Die existierenden Immissionsgrenzwerte sollen vor den bekannten Wärmeeffekten schützen. Darüber hinaus wird auch die Beeinflussung der Hirnströme als wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen angesehen. Für weitere Effekte, wie beispielsweise die Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, die Beeinträchtigung der Spermienqualität, eine Destabilisierung der Erbinformation sowie für Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress werden deutliche Hinweise gesehen.

Weitere Infos

www.diagnose-funk.org

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