Entwicklung der Personalkosten im Sicherheits-Dienstleistungbereich
Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) hat die Entwicklung der Personalkosten von 2014 und 2022 in der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche veröffentlicht. Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Anstellungsmodalitäten und geben auch Aufschluss über die vertraglichen Mutationen nach Dienstalter.
Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) hat die Personalkostenentwicklung zwischen 2014 und 2022 in der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche publiziert.
Seit dem Gesamtarbeitsvertrag vom 1. Juli 2014 wird bei den Anstellungsbedingungen unterschieden zwischen einem vertraglich fix festgelegten Pensum (Kategorie A), den Vollzeitangestellten, der Kategorie B für Teilzeitangestellte sowie Mitarbeitende im Stundenlohn, Kategorie C).
Die grafische Darstellung Darstellung gibt Aufschluss über die jährliche Steigerung der Lohnkategorien. Eine weitere Tabelle zeigt: Die GAV-Stundenkosten ohne Dienstalter eines Mitarbeiters, der zwischen 2019 und 2020 von Kategorie C nach B wechselt, steigen um 10 Prozent, d.h. um CHF 2.41 pro Stunde.
Das Unternehmen Itera Wirtschaftsprüfung AG, Mitglied Expert Suisse wurde vom Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) beauftragt, die Berechnungen zur Lohnentwicklung sowie eine grundsätzliche Stellungnahme zur Entwicklung der Löhne für die Jahre 2014 bis 2022, basierend auf diesen Grundlagen, zu prüfen.
Itera bestätigt, dass sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllt. Die Prüfung erfolgte nach den Schweizer Prüfungsgrundsätzen. Der Lohnindex ist auf der Homepage des VSSU in allen Landessprachen und in Englisch verfügbar.