Homeoffice und Prävention: Empehlungen des Seco

Das Informationsmaterial zum Thema Gesundheitsschutz im Homeoffice ist zwar bereits seit mehreren Jahren verfügbar, doch mit der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Zunahme des Homeoffice in den Unternehmen drängte sich eine Aktualisierung auf. Ein Überblick.

Gesundheitsschutz
Im Homeoffice wird der Rhythmus weniger durch andere Teammitglieder vorgegeben, und es kann zu Störungen durch Familienmitglieder kommen. Bild: depositphotos

Der Begriff Telearbeit deckt jede Form von Arbeit ab, bei der Arbeitnehmende ausserhalb der Betriebsräumlichkeiten arbeiten und dabei elektronische Kommunikationsmittel verwenden. Unter Homeoffice versteht man jede berufliche Tätigkeit, die Arbeitnehmende ganz oder teilweise, regelmässig oder unregelmässig von zu Hause aus ausführen. Homeoffice ist eine der neuen Arbeitsformen, die insbesondere seit der Pandemie stark zugenommen hat. Gewisse Berufskategorien haben das Arbeiten im Homeoffice während der Pandemie erstmals ausprobiert. Dadurch haben sich die Gewohnheiten sowie die Wahrnehmung des Homeoffice in der Gesellschaft verändert. Davon zeugt auch, dass zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen das Arbeiten im Homeoffice fördern und diese Arbeitsform dauerhaft beibehalten wollen.

Arbeitsgesetz ist unabhängig vom Arbeitsort

Das Arbeitsgesetz (ArG) hat zum Ziel, die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Arbeitsumgebung zu schützen. Die entsprechenden Vorschriften umfassen zwei Säulen: einerseits den Gesundheitsschutz ganz allgemein, andererseits die Arbeits- und Ruhezeiten, die ebenfalls einen Einfluss auf die Gesundheit haben. Das ArG gilt grundsätzlich für alle privaten und öffentlichen Unternehmen sowie die von ihnen beschäftigten Arbeitskräfte. Die Bestimmungen des ArG sind unabhängig vom Arbeitsort anwendbar, weshalb die Telearbeit bzw. das Homeoffice im Gesetz nicht erwähnt ist. Arbeitgebende sind verpflichtet, für den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten zu sorgen und die erforderlichen Massnahmen umzusetzen, auch wenn die Arbeitnehmenden im Homeoffice arbeiten. Das bedeutet konkret, dass sie präventive Massnahmen ergreifen und geeignete Anweisungen erteilen sowie in verständlicher Weise über die aktuell bekannten Risikofaktoren informieren müssen. Ebenfalls zu erwähnen ist, dass Mitarbeitende kein Recht auf Homeoffice geltend machen können. Die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz gelten in jedem Fall unverändert. Sämt­liche Bestimmungen des ArG sind anwendbar, wie etwa diejenigen zur Höchstarbeitszeit, zur Arbeitszeiterfassung, zu den Ruhezeiten sowie das Verbot der ­Arbeit an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht.

Worauf es beim Arbeitsplatz im Homeoffice ankommt

Die Arbeit im Homeoffice zeichnet sich dadurch aus, dass die Arbeits- sowie die soziale Umgebung zu Hause anders ist als in den Räumlichkeiten des Betriebs. Im Homeoffice wird der Rhythmus weniger durch andere Teammitglieder vorgegeben und es kann zu Störungen durch Fami­lienmitglieder kommen. Auch der Raum und das Mobiliar sind nicht immer geeignet. Gemäss der wissenschaftlichen Literatur können die spezifischen Arbeitsbedingungen in der Homeoffice-Umgebung ohne entsprechende vorbeugende Massnahmen zu gesundheitlichen Schäden führen. Der Wunsch, von den Vorteilen des Homeoffice zu profitieren, rechtfertigt nicht, dass man sich mittel- und langfristig den damit verbundenen Gesundheitsrisiken aussetzt. In der Seco-Broschüre sind drei Bereiche erwähnt, in denen solche Risiken bestehen. Erstens die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzgestaltung: Die Arbeit im Homeoffice ist meist Bildschirmarbeit in der immer gleichen Sitzposition. Ein nicht ideal eingerichteter Arbeitsplatz kann zu unbequemen Posi­tionen und einer schlechten Haltung führen. Zusammen mit der oftmals fehlenden Bewegung kann dies mittel- bis langfristig gesundheitliche Beschwerden verursachen. Deshalb ist es wichtig, dass die Büromöblierung gewisse ergonomische Kriterien erfüllt.

Gesundheitsrisiken sind auch beim Arbeiten zu Hause zu berücksichtigen

Zweitens die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der zeitlichen Arbeitsorganisation: Beim Homeoffice finden sowohl das Berufs- als auch das Familien- und das soziale Leben am gleichen Ort statt. Das kann dazu führen, dass die Grenze zwischen Freizeit und Arbeitszeit verschwimmt, wodurch unter Umständen Spannungen entstehen (z.B. in der Familie). Durch die Autonomie der Arbeitnehmenden im Homeoffice bei ihrer Zeit- und Arbeitsorganisation kann es zu atypischen Arbeitszeiten oder Tagesstrukturen kommen. So wird womöglich auf Pausen verzichtet und/oder insgesamt zu lange gearbeitet. Zudem kann durch die Arbeit im Homeoffice die Erwartung entstehen, dass die betreffende Person zu Hause (per E-Mail, Telefon etc.) ständig erreichbar sein muss, auch ausserhalb der vereinbarten Arbeitstage und ‑zeiten. Fühlen sich Mitarbeitende im Homeoffice zu permanenter Erreichbarkeit verpflichtet, kann das zu einer ­Belastung mit gesundheitlichen Folgen führen. Drittens die sogenannten psychosozialen Risiken: Bei der Arbeit zu Hause gibt es keine klare Trennung zwischen Berufs- und Privatleben. Das Fehlen gewohnter Fixpunkte erfordert Anpassungen bei der Arbeitsorganisation, den zwischenmenschlichen Beziehungen sowie der Kommunikation. Ausserdem ist gerade in diesem Zusammenhang auf eine angemessene Arbeitsbelastung zu achten. Unter mangelhaften Rahmenbedingungen kann das Arbeiten im Homeoffice negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben.

Eine individuelle Vereinbarung festlegen

Die neuen Arbeitsformen stellen das Prinzip des Gesundheitsschutzes nicht infrage, denn dieses bildet die Grundlage des ArG. Der rechtliche Rahmen in der Schweiz lässt Arbeitgebenden einen gros­sen Spielraum bei der Organisation der Arbeit im Homeoffice. Die Sozialpartner wie auch die Arbeitnehmervertretungen können ebenfalls miteinbezogen werden. Bewährt haben sich beispielsweise eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben, eine Tagesplanung mit festen Arbeitszeiten, regelmässiges Ändern der Arbeitsposition, die Kontaktpflege mit den Arbeitskolleginnen und ‑kollegen sowie das Ausloggen ausserhalb der ­Arbeitszeiten. Das Seco empfiehlt, diese verschiedenen Punkte in einer vom ­Arbeitgeber mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer unterzeichneten ­individuellen Vereinbarung festzuhalten. Diese unterschiedlichen Massnahmen können zu günstigen Gesundheitsbedingungen beitragen. Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende profitieren ­davon, wenn Homeoffice unter guten ­Bedingungen möglich ist.

Neue Seco-Broschüre: Homeoffice Gesundheitsschutz – auch beim Arbeiten zu Hause

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