Quarantänepflicht mit Busse bis 10’000.- CHF

Wenn Erwerbstätige in ein Risikoland reisen, müssen sie die bei der Rückreise vorgeschriebene, 10-tägige Quarantäne ohne Entschädigung befolgen. Davon ausgenommen sind Geschäftsreisen. Die Vorschriften sind für die Arbeitgeber gemäss Schweizerischer Arbeitgeberverband angemessen und helfen, einen weiteren Lockdown zu verhindern.

Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Artikel 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse bis zu CHF 10’000.- bestraft wird. © Depositphotos/shotsstudio

Ab dem 6. Juli müssen Schweizer, die in ein vom Bundesrat bestimmtes Risikoland gereist sind, die ersten zehn Tage nach der Rückreise in Quarantäne verbringen. Damit will das Bundesamt für Gesundheit eine zweite Welle von Ansteckungen mit dem Coronavirus verhindern.

Aus Sicht des Bundes kann einem Arbeitnehmer ein Verschulden vorgeworfen werden, wenn er sich in ein Risikogebiet begibt und bei der Rückreise die behördlich angeordnete Quarantäne antreten muss. Bei einer solchen selbstverschuldeten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer kein Anrecht auf eine Entschädigung. Zum einen entfällt die im Obligationenrecht geregelte Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Zum andern gilt gemäss der neuen Covid-19-Verordnung die bisherige EO-Taggeldentschädigung nicht mehr. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) empfiehlt, die Mitarbeiter vor einer Reise in ein Risikoland auf den Wegfall der Lohnzahlung für die nachfolgende Quarantäne hinzuweisen.

Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Artikel 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse (maximal CHF 10’000.-) bestraft wird (Abs. 1 Bst. h), bei Fahrlässigkeit mit Busse bis zu CHF 5’000.-. Zuständig für die Strafverfolgung sind die Kantone.
(Quelle: EDI/BAG)

Geschäftsreisen in ein Risikoland sollten nach Ansicht des SAV zurückhaltend durchgeführt werden. Wenn eine solche Reise unverzichtbar ist, muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Anweisung zur Reise die Lohnfortzahlung während der nachfolgenden Quarantäne übernehmen.

Ob der Arbeitgeber seiner Belegschaft eine Reise in ein Risikoland verbieten kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist abzuwägen, ob das Interesse des Arbeitnehmers an der Reise gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers auf einen nach den Ferien einsatzfähigen Mitarbeiter überwiegt. Wenn sich der betroffene Arbeitnehmer einer Weisung widersetzt, kann der Arbeitgeber einen Verweis oder eine Verwarnung aussprechen. Ausserdem wird der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig, wenn dem Arbeitgeber wegen der Pflichtverletzung ein Schaden entsteht.

Darf man während der Quarantänezeit gelegentlich hinausgehen, spazieren gehen, frische Luft schnappen oder Besorgungen machen? Nein. Der Zweck der Quarantäne besteht darin, die Übertragungskette zu unterbrechen. Der physische Kontakt mit anderen muss vermieden werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass soziale Kontakte verboten sind. Kontakt per Telefon oder Skype ist erlaubt.
(Quelle: EDI/BAG)

Durch die Quarantäne-Vorschriften wird der Geschäftsalltag auf den ersten Blick zwar weiter kompliziert. Allerdings schaffen die neuen Regeln die Voraussetzung, dass die Wirtschaft einen weiteren geregelten Schritt zurück in die Normalität machen kann. Die Arbeitgeber wollen einen zweiten Lockdown verhindern, denn er hätte gravierende Auswirkungen für die Volkswirtschaft und die Gesellschaft.

Text: Schweizerischer Arbeitgeberverband

Weitere Infos und Linktipps u.a. vom BAG & EDA:

Quarantänepflicht für Reisende

Seit dem 6. Juli 2020 gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten. Dies hat der Bundesrat am 1. Juli 2020 beschlossen. Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung). Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz. Die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko ist in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs zu finden. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert (Stand: 7.7.2020):

Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Belarus
Bolivien
Brasilien
Cabo Verde
Chile
Dominikanische Republik
Honduras
Irak
Israel
Katar
Kolumbien
Kosovo
Kuwait
Moldova
Nordmazedonien
Oman
Panama
Peru
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Serbien
Südafrika
Turks- und Caicos-Inseln
Vereinigte Staaten von Amerika (U.S.A.)

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