Gut sichtbar auf dem Velo

Von Oktober bis März zählen die Unfallversicherer durchschnittlich 7000 Velounfälle im Strassenverkehr. Wird es draussen wieder dunkler, ist es umso wichtiger, dass man als Velofahrer von den anderen Verkehrsteilnehmenden gesehen wird.

© Suva

Die Dunkelheit sowie die Stunden in der Dämmerung lassen die Kontraste für unsere Augen schwinden. So kann es passieren, dass ein Velofahrer im letzten Moment im Blickfeld erscheint – eine gefährliche Situation, die während den Wintermonaten öfters zu Unfällen führt. Während der dunkleren Jahreszeit ereignet sich rund ein Drittel der jährlichen 20’000 Velounfälle. Die Suva empfiehlt deshalb dringend auf eine gute Sichtbarkeit zu achten. 

Gute Sichtbarkeit für Velofahrende

Ein funktionierendes Licht bei Dunkelheit ist für Velofahrende obligatorisch. Wer sein Velo zusätzlich mit Reflektoren ausrüstet, profitiert von einer höheren Sichtbarkeit: «Vorder- und Rücklicht sind Pflicht bei Dunkelheit. Mit wenig Aufwand kann mit zusätzlichen Reflektoren an den Speichen die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit erhöht werden», erklärt Raphael Ammann, Kampagnenleiter «Velo» bei der Suva. «Reflektierende Kleidung hilft ebenso, dass man bei Dunkelheit von den anderen Verkehrsteilnehmenden frühzeitig gesehen wird. Auch der Velohelm kann mit Reflektoren und einer Beleuchtung ausgestattet werden», sagt Ammann. 

Das Velo und sich selbst fit halten

Dass man das Velo im Frühling fit für die Strasse macht, ist bekannt. Wer das Velo das ganze Jahr benutzt, sollte im Herbst einen erneuten Check im Fachgeschäft machen: Die Suva empfiehlt in den Wintermonaten einen wintertauglichen Velo-Pneu zu fahren sowie Bremsen, Licht und Gangschaltung prüfen zu lassen. Das ist eine kleine Investition mit grosser Wirkung: «Mit einem gut gewarteten Velo kommt man sicherer ans Ziel», bestätigt Ammann. Beim Velofahren braucht es neben einer körperlichen Grundkondition auch ein gutes Gleichgewicht und Koordinationsfähigkeiten. «Beim Umsteigen auf ein Elektrovelo lohnt es sich je nach Erfahrung, einen Fahrkurs zu absolvieren und sich vom Velohändler beraten zu lassen», rät Ammann.

Verkehrssituationen richtig einschätzen

Velofahren fordert die volle Aufmerksamkeit: Habe ich die Verkehrssituation und die vor mir liegende Strasse im Blickfeld? Kann ich rechtzeitig reagieren, wenn ich überraschend bremsen muss? Fahre ich im Kreisel in der Mitte, damit mich andere Verkehrsteilnehmende gut sehen? «Eine gute Velofahrerin ist vorausschauend unterwegs. Sie oder er kann bei überraschenden Situationen für sich und die anderen Verkehrsteilnehmenden die richtige und sichere Entscheidung treffen», bestätigt Ammann.

Tipps für eine bessere Sichtbarkeit auf dem Velo

Hier finden Interessierte die wichtigsten Tipps für eine optimale Ausrüstung beim Velofahren. Diese Elemente der Velo-Ausrüstung sind obligatorisch:

  • Weisse Reflektoren vorne, mindestens 10 cm2 gross
  • Rote Reflektoren hinten, mindestens 10 cm2 gross
  • Orange Rückstrahler an den Pedalen vorne und hinten.
  • Ein weisses, rundes Licht vorne, mindestens auf 100 Meter sichtbar (nachts und in der Dämmerung)
  • Ein rotes, ruhendes Licht hinten (nachts und in der Dämmerung). Zusätzlich wird ein blinkendes, rotes Licht empfohlen.
  • Zwei wirksame Bremsen
  • Intakte, gepumpte Pneus (der Jahreszeit angepasste Bereifung)

Quelle: Suva

Covid-19: Das gilt ab Donnerstag schweizweit

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen.

Die Massnahmen auf einen Blick hier.

Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen nehmen drastisch zu. Die Ausbreitung von Covid-19-Infektionen müssen eingedämmt und die Überlastung der Intensivpflegestationen sowie des Gesundheitspersonals in den Spitälern verhindert werden. Deshalb hat der Bundesrat verschieden Massnahmen ergriffen, um die Zahl der Kontakte unter den Menschen reduzieren. 

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

Tanzlokale geschlossen

Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. 

Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen

Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen

Hochschulen müssen ab Montag, 2. November, auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt. 

Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt

Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

Einführung von Schnelltests

Um eine Covid-19 Infektion festzustellen, können zusätzlich zu den bereits angewendeten Tests (PCR-Tests) ab dem 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung. Es können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.

Die Genauigkeit der Schnelltests wurde durch das «Centre national de Référence pour Infections Virales Emergentes» (CRIVE) in Genf evaluiert. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infektiös ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gemäss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein. Auch bei asymptomatischen Personen, die eine Meldung der Swiss Covid App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests möglich. Diese sollen – falls sie positiv getestet werden – zur Absicherung einen zweiten Test mittels PCR durchführen lassen. Alle Personen, die mittels eines Schnelltests positiv getestet wurden, sollten sich dennoch umgehend in Isolation begeben.

Die Schnelltests werden vom Bund vergütet – allerdings ausschliesslich für diejenigen Personen, auf die die Empfehlungen des BAG zutreffen.

Bundesrat definiert neuen Schwellenwert für die Reisequarantäne

Der Bundesrat hat zudem den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste sowie die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Geschäftsreisende angepasst. Die Änderung tritt am 29.10.2020 in Kraft.

Da die Inzidenz der Schweiz verglichen mit dem europäischen Umfeld inzwischen überdurchschnittlich hoch ist, wird der Schwellenwert angehoben. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.

Angepasst werden auch die Ausnahmebestimmungen für Geschäftsreisende und für Personen, die aus medizinischen Gründen reisen. Die Regel, dass solche Reisen höchstens fünf Tage dauern dürfen wird aufgehoben.

Quelle: Bund

Bis wann gelten diese Massnahmen?

Ein Enddatum ist nicht festgelegt. Der Bundesrat evaluiere jedoch die Massnahmen regelmässig. Lockerungen sind denkbar, wenn eine deutliche Trendwende der epidemischen Entwicklung mit einer klar abnehmenden Anzahl der täglichen Neuinfektionen, der Hospitalisierungen und der Belegung der Intensivstationen eingetreten ist, wie der Bundesrat wissen lässt.

 

Lockdown verschärft Spielsucht

Das Risiko für ein problematisches Spielverhalten ist bei Online-Glücksspielen besonders hoch. Dabei dürfte die Zahl an Online-Spielenden in den vergangenen Monaten wegen Covid-19 nochmals gestiegen sein.

© Sucht Schweiz

Als wegen Covid-19 temporär die Casinos geschlossen und auch sonstige Spielangebote eingeschränkt verfügbar waren, haben zeitgleich die Anbieter ihre Werbeoffensive für die neuen Online-Angebote spürbar erhöht. Wie internationale Studien vermuten lassen, dürften dabei auch viele neue Spielende ins Online-Glücksspiel eingestiegen sein.

Besonders jüngere Personen betroffen

Spielende von Online-Glücksspielen würden ein überdurchschnittlich hohes Risiko für ein problematisches Spielverhalten aufweisen, schreibt die Organisation Sucht Schweiz. Die Gründe lägen auf der Hand: Die Angebote seien permanent verfügbar, der Bezug zum realen Geld gehe verloren und eine soziale Kontrolle fehle. Eine neue Analyse vom GREA (Groupement romand des addictions) und Sucht Schweiz zeigt, dass überdurchschnittlich viele jüngere Personen, Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder einem tieferen Bildungsabschluss ein problematisches Spielverhalten zeigen. Nadia Rimann, Programmleitung von Spielen ohne Sucht, erklärt: «Sie sind besonders empfänglich für den Lockruf vom schnellen und grossen Gewinn – und die Werbung spricht sie gezielt an. Wir wissen aber auch, dass Glücksspielsucht in allen gesellschaftlichen Gruppen vorkommt.» 

Problematisch Spielende zahlen die Hälfte aller Einsätze

Zudem sind bestimmte Spielarten besonders riskant: Spielende von Online-Casinos, Sportwetten und Finanzmarktwetten zeigen ein überdurchschnittliches Risiko. Bei Lotterien und Rubbellosen sei der Anteil an problematisch Spielenden deutlich geringer. Da sie jedoch stark verbreitet seien, sei ihre Anzahl nicht zu unterschätzen. Bemerkenswert ist, so Sucht Schweiz, dass die rund zehn Prozent problematisch Spielenden für die Hälfte aller Spieleinsätze verantwortlich sind. In der Schweiz würden rund 192’000 Personen ein solch problematisches Spielverhalten zeigen. Ein kleiner Teil davon gelte als spielsüchtig – mit oft verheerenden Konsequenzen: Neben Spielschulden, körperlichen und psychischen Beschwerden hat eine Spielsucht häufig auch schwerwiegende Folgen für das Familien- oder Berufsleben, wie die Organisation betont.

Beispiel Gratisspiele: Gefördert durch Digitalisierung

Die finanzielle Problematik beschränkt sich nach Angaben von Sucht Schweiz nicht nur auf Online-Glücksspiele. So wachse parallel beispielsweise der Markt von «Free-to-Play»-Video-Games auf dem Smartphone rapide. In «Pay-to-Win»-Spielen, einer bestimmte Form von Free-to-Play-Spielen, könnten durch Einkäufe zum Beispiel spielerische Vorteile erworben werden. Nadia Rimann sieht in dieser Entwicklung viele Parallelen: «Unsere Untersuchungen zeigen, dass, egal welcher Markt, die Mechanismen der Spiele zu einem ähnlichen Verhalten führen. So überrascht es nicht, dass auch bei den Gratisspielen ein kleiner Teil Spielende den grossen Anteil am Kuchen berappt: Rund 10% der Spielenden sind gemäss der Studie für über 60% der Ausgaben verantwortlich.»

 Quelle: Sucht Schweiz

 Kantone reagieren mit Kampagne

Auch um auf die Entwicklungen rund um Covid-19 zu reagieren, lanciert das interkantonale Programm «Spielen ohne Sucht» im Auftrag von 16 Deutschschweizer Kantonen und das Fürstentum Liechtenstein heute eine Sensibilisierungskampagne mit Fokus auf das Online-Glücksspiel. Dazu Martina Gadient (Fachbereichsleiterin Sucht des Kanton St.Gallen): «Bei vielen Spielenden zeigt sich, dass sie bereits in jungen Jahren erstmals mit den Glücksspiel-Angeboten in Kontakt kamen. Für eine effektive Prävention wollen wir daher auch bewusst ein jüngeres Publikum ansprechen.»

Für Betroffene und Angehörige steht via www.sos-spielsucht.ch ein kostenloses und anonymes Beratungsangebot zur Verfügung.

 

 

Bagatellunfälle beim Freizeitsport verhindern

Wer Sport treibt, kann sich dabei verletzen. Von 190 000 Unfällen beim Freizeitsport pro Jahr zählen die Versicherer 120 000 sogenannte Bagatellunfälle. Die Verletzungsgefahr kann man jedoch verringern.

© depositphotos, undrey

Beim Wandern oder Joggen einen Wurzelstock oder Randstein übersehen? Mit dem Knöchel eingeknickt und unverhofft gestürzt? Wer hat dies nicht auch schon erlebt. Eine solche Verletzung ist schnell passiert. Sie ist nicht lebensgefährlich und hat oft keine dramatischen Folgen. Trotzdem sind Bagatellunfälle unter Umständen schmerzvoll und beenden vorzeitig das Sportvergnügen. Die knapp 120’000 Bagatellunfälle beim Freizeitsport kosten die Versicherer jährlich 121 Millionen Franken. Pro Fall macht dies rund 1000 Franken.

Mehr Männer von Bagatellunfällen betroffen

Obwohl die Frauen gemäss der Studie „Sport Schweiz 2020“ von Lamprecht und Stamm beim Freizeitsport stark aufgeholt haben, sind es mit 84‘000 Bagatellunfällen vor allem die Männer, die sich Verletzungen zuziehen. Die häufigsten Verletzungsarten sind: Verrenkungen, Zerrungen, Prellungen und Risse von Sehnen und Muskeln an den unteren Extremitäten. «Trotz der Zunahme der Sportaktivitäten in der Bevölkerung, hält sich der Anteil Bagatellunfälle im Vergleich zu den übrigen Sportunfällen in der Freizeit stabil. Die Bagatellunfälle passieren gemäss Unfallmeldungen eher gegen Abend und unter der Woche», erklärt Sandra Degen, Statistikexpertin der Suva.

Achtsamkeit beim Sport hilft Verletzungen vermeiden

Wer bei einer sportlichen Tätigkeit körperlich wie mental bei der Sache ist, verringert die Verletzungsgefahr. «Ein mobilisierendes Warm-up bereitet nicht nur körperlich, sondern auch psychisch für einen Lauf oder ein Fitnesstraining vor. Oder beim Wandern entlasten Wanderstöcke die Gelenke und unterstützen das Gleichgewicht. Weiter beim Velofahren hilft Konzentration und vorausschauendes Fahren Hindernisse und prekäre Situationen frühzeitig zu erkennen, damit man rechtzeitig reagieren kann», erklärt Corinne Decurtins, Präventionsexpertin bei der Suva. Nicht alle Unfälle können verhindert werden. Bei den Bagatellunfällen kann aber jede und jeder mit wenig Aufwand und etwas Eigenverantwortung die Verletzungsgefahr reduzieren.

Die wichtigsten Tipps zusammengefasst:

  • Mit einem Aufwärmtraining den Köper auf den Sport einstimmen.
  • Mit den Gedanken nicht abschweifen und sich voll auf die Sache bei der Ausübung der gewünschten Sportart konzentrieren.
  • Die körperliche und mentale Tagesform respektieren.
  • Die Sportausrüstung regelmässig von einem Fachhändler warten und auf Sicherheit prüfen lassen.
  • Fair bleiben; weder die eigene Gesundheit noch die der anderen durch rücksichtsloses Verhalten gefährden.

 Quelle: Suva

Coronavirus: Was neu gilt

Der starke Anstieg der Fallzahlen in den letzten Tagen ist besorgniserregend. Er zeige sich in allen Altersklassen und in allen Kantonen, so der Bundesrat. Auch die Zahl der Hospitalisierungen nehme zu. Ziel der neuen schweizweiten Massnahmen von Bund und Kantonen ist, die Gesundheit der Bevölkerung besser zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens in den nächsten Wochen und Monaten zu verhindern.

Ziel der am 18. Oktober vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen ist es, den Anstieg der Fallzahlen so stark zu bremsen, dass die Kantone das Contact Tracing weiterhin konsequent und umfassend sicherstellen können, wie der Bund schreibt. Trotz der Einschränkungen solle das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitergeführt werden können. Und das sind die aktuell gültigen Massnahmen:

Schweizweit einheitliche Maskenpflicht

Wer im öffentlichen Verkehr unterwegs und älter als 12 Jahre ist, muss seit dem 6. Juli 2020 eine Gesichtsmaske tragen. Diese Pflicht wird ab Montag, 19. Oktober neu auf Personen ausgedehnt, die sich auf Perrons oder in Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen Zugangsorten des öffentlichen Verkehrs aufhalten. Wie bis anhin sind Personen, die etwa aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, von der Maskentragpflicht ausgenommen.

Zusätzlich gilt neu auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind.

Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt in obligatorischen Schulen, Schulen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe, in Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie in den Trainingsbereichen von Sport- und Fitnesseinrichtungen nur dann, wenn sie im betreffenden Schutzkonzept vorgesehen ist.

Vorgaben für private Veranstaltungen

Viele Personen stecken sich an Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis mit dem Coronavirus an. Diese Veranstaltungen sollen wenn möglich vermieden werden. An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf künftig nur sitzend konsumiert werden. Wer nicht an seinem Platz sitzt, muss eine Maske tragen. Ausserdem müssen die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben werden. Private Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen analog den öffentlichen Veranstaltungen über ein Schutzkonzept verfügen, sie dürfen zudem nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Keine Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt, etwa politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

Konsumation in Restaurationsbetrieben nur sitzend

Das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants und Ausgehlokalen wie Bars oder Clubs ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.

Homeoffice-Empfehlungen

Der Bundesrat hat zudem die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten. Mit dem Arbeiten zu Hause können grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Zudem wird das Risiko vermindert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssen.

Die Federführung der Bewältigung der Covid-19-Epidemie in der Schweiz liegt seit dem 19. Juni 2020 bei den Kantonen. Der Bund erwartet von den Kantonen, weiterhin breit zu testen, ein lückenloses Contact Tracing sicherzustellen und mit gezielten Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie beizutragen.

Pressemeldung Bund

 

Ampelsystem in Bern

Für die Durchführung von Grossanlässen hat die Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern ein Ampelsystem entwickelt, um alle im Kanton Bern durchgeführten grossen Veranstaltungen mit den gleichen Kriterien zu bewerten. Das Ampelsystem berücksichtigt die Entwicklung der Fallzahlen im Kanton, die Auslastung der Intensivpflegeplätze mit Covid-Patienten in den Spitälern sowie die Auslastung des Contact-Tracings.

Die Fallzahlen im Kanton Bern verdoppeln sich zurzeit in weniger als einer Woche, die Positivitätsraten der durchgeführten Tests sind ebenso wie die Anzahl der hospitalisierten Patientinnen und Patienten stark angestiegen. Angesichts der neuesten Entwicklung der Covid-Lage und in direkter Konsequenz der Reduktion von Menschenansammlungen wird die Ampel per Montag, 19.10.2020, auf Rot gestellt. Dies bedeutet, dass im Kanton Bern vorerst keine Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 anwesenden Personen mehr durchgeführt werden können.

Pressemeldung Kanton Bern

 

 

 

Strengere Bestimmungen für die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln

Die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz aufgrund des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zugelassen sind, wird neu reguliert. Für fünf besonders problematische Pflanzenschutzmittel gilt ab 2021 ein Ausfuhrverbot. Die Ausfuhr der restlichen Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist in Zukunft bewilligungspflichtig und bedarf einer vorgängigen Zustimmung des Einfuhrstaates.

© depositphotos, rukawajung

 

Der internationale Handel mit gefährlichen Pestiziden gab in den letzten Jahren vermehrt zu reden. Mit der Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) beschloss der Bundesrat eine neue Regelung für die Ausfuhr von bestimmten gefährlichen Pflanzenschutzmitteln (PSM), welche die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt gefährden können. Die neuen Vorschriften dienen dazu, Ausfuhren von problematischen PSM in Entwicklungs- und Schwellenländer strenger zu kontrollieren. Damit nimmt die Schweiz als Gastland der Sekretariate der multilateralen Chemikalienübereinkommen und als Produktionsstandort multinationaler Hersteller von Pflanzenschutzmitteln ihre Verantwortung wahr. Sie leistet einen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes in den Einfuhrstaaten. Dabei bleiben die Auswirkungen auf die betroffenen Wirtschaftsakteure aufgrund des geringen betroffenen Exportvolumens bescheiden.

Zwei neue Bestimmungen

Die neuen Ausfuhrbestimmungen beinhalten zwei wesentliche Änderungen: Erstens gilt neu ein Ausfuhrverbot für fünf besonders problematische PSM, deren Verwendung in Entwicklungs- und Schwellenländern Gesundheits- und Umweltschäden verursachen kann. Es handelt sich um Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos. In der Schweiz sind diese PSM verboten.

Zweitens gilt eine Bewilligungspflicht für den Export von rund hundert gesundheits- und umweltgefährdenden PSM, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligt die Ausfuhr in Zukunft erst, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes vorliegt.

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 die ChemRRV in diesem Sinn angepasst (vgl. hier). Sie tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Pressemeldung Bund

 

Rückruf von Atemschutzmaske

In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung ruft die Prowork Tools Handels & Vertriebs GmbH eine Atemschutzmaske mit Bezeichnung «KN95/CE FFP2 Face Mask» wegen ungenügender Schutzwirkung zurück. Es gibt eine Gesundheitsgefährdung.

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Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus? Aufgrund einer ungenügenden und falsch deklarierten Schutzwirkung besteht für die Verwenderinnen und Verwender das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein, wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung schreibt.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produktrückruf betroffen sind laut Mitteilung die Atemschutzmasken mit Bezeichnung «KN95/CE FFP2 Face Mask» des Herstellers «ANHUI QINGQING LABOR MASK CO., LTD». Die betroffenen Masken können anhand der Etikette auf der Verpackung identifiziert werden (vgl. Foto, Etikette).

Gemäss BFU wurden die betroffenen Atemschutzmasken in der Schweiz von der Prowork Tools auf der Webseite www.prowork-tools.ch angeboten und an Unternehmen verkauft, welche die betroffenen Masken über weitere Vertriebskanäle und Zwischenhändler veräussert haben. Andere Atemschutzmasken mit Bezeichnung «KN95» sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Was tun?

Betroffene Kunden sind gebeten, die beschriebene Atemschutzmaske «KN95/CE FFP2 Face Mask» des Herstellers «ANHUI QINGQING LABOR MASK CO., LTD» nicht mehr zu verwenden und mit der Prowork Tools Handels & Vertriebs GmbH (www.prowork-tools.ch) für einen Austausch mit einem konformen Ersatzprodukt Kontakt aufzunehmen: Tel. 055 505 65 02, prowork.schweiz@gmail.com

Prowork Tools Handels & Vertriebs GmbH, Retourengrund: Falscher Artikel, Obergasse 7, 8854 Galgenen

Quelle: BFU

 

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Arbeitsplatz: lebenswichtige Regeln beachten

Jeden Tag verunfallen mehr als 800 Personen bei der Arbeit. Besonders tragisch sind Unfälle, bei denen Menschen sterben oder für den Rest ihres Lebens invalid bleiben. Die lebenswichtigen Regeln sind echte Lebensretter: Mit ihnen kann ein Grossteil aller schweren Unfälle verhindert werden.

 

Suva, lebenswichtige Regeln
© depositphotos, diaojianqing

Die lebenswichtigen Regeln für eine Fahrerin oder einen Fahrer eines Gabelstablers sehen zum Beispiel wie folgt aus:

  • nur mit Berechtigung fahren
  • Stapler vorschriftsgemäss bedienen
  • rücksichtsvoll fahren
  • sichere Verkehrswege benutzen
  • Last sichern
  • Last sicher lagern
  • Stapler überprüfen
  • nicht improvisieren
  • Schutzausrüstung tragen

Wer die lebenswichtigen Regeln konsequent einhält, erhöht die Sicherheit am Arbeitsplatz. Wer bei einem Verstoss gegen diese Regeln die Arbeit stoppt, die Gefahr behebt und erst dann weiterarbeitet, kann Leben retten. Interessierte können hier das für ihren Betrieb passende eigene Set von lebenswichtigen Regeln zusammenstellen.

Quelle: Suva

5 Mythen über Lebensmittel

«Bier auf Wein, das lass‘ sein», «Kaffee entzieht dem Körper Wasser» - solche Mythen über Lebensmittel kennen wir alle. Doch was davon stimmt eigentlich? Und welche Mythen werden von der Lebensmittelindustrie bewusst aufrechterhalten, um weiterhin bestimmte Produkte als «notwendig» oder vermeintlich gesund vermarkten zu können?

Während ein durchschnittlicher Apfel etwa 10 Prozent Zucker enthält, sind es bei dem Konzentrat ganze 80 Prozent. ©Depositphotos/gustavofrazao

Mythos 1: Menschen müssen Zucker essen

Die Lebensmittelindustrie setzt alles daran, den Mythos aufrecht zu erhalten, Menschen müssten ein gewisses Mass an Zucker verzehren. So behauptet die Zuckerlobby auf ihrer Website: «Kohlenhydrate wie Zucker sind wichtige Energielieferanten und somit lebensnotwendig, da der Körper sie als Energiequelle für seinen Stoffwechsel braucht.» Auch der ehemalige Ernährungsminister Christian Schmidt behauptete in einer Talkshow «Der Mensch braucht Zucker». Weshalb der hier geweckte Eindruck schlichtweg falsch ist, können Sie hier nachlesen.

Mythos 2: «Bier auf Wein, das lass‘ sein; Wein auf Bier, das rat ich dir?»

Wer zu tief ins Glas schaut, dem droht am nächsten Morgen häufig ein Kater. Ob Unwohlsein oder Kopfschmerzen – schön ist das nicht. Hängt der Kater nur damit zusammen, wieviel man getrunken hat oder auch damit, in welcher Reihenfolge? Dazu haben Forscherinnen und Forscher an der Uni Witten/Herdecke ein feuchtfröhliches Experiment durchgeführt. Und Sie können es sich schon denken, Sprichwörter haben häufig einen anderen Hintergrund als gedacht. Was bei dem Experiment heraus kam, können Sie hier nachlesen.

Mythos 3: Kaffee entzieht dem Körper Wasser

Dieser Mythos hat sich auch bei uns im Team erstaunlich lange gehalten und, Überraschung – auch er ist nicht wahr. Denn: Ja, Kaffee fördert die Wasserausscheidung des Körpers. Aber diese Wirkung macht sich erst bei mehr als sechs Tassen Kaffee am Tag bemerkbar – wenn überhaupt. Nach Angaben des Berufsverbands der Internisten (BDI) scheiden wir nach Kaffeegenuss 84 Prozent der aufgenommenen Flüssigkeit innerhalb von 24 Stunden wieder aus. Bei Wasser sind es 81 Prozent.

Mythos 4: Nach dem schweren Essen erstmal ein Verdauungsschnaps

Nach Gerichten wie einem Braten oder Käsefondue schwören viele Menschen auf einen Verdauungsschnaps. Grundsätzlich wird Bitterstoffen eine verdauungsfördernde Wirkung nachgesagt. In hochprozentigen Kräuterlikören sind diese auch enthalten, doch der Alkohol darin macht die positive Wirkung wieder zunichte. Denn Alkohol lähmt die Magenmuskulatur- und hemmt damit sogar die Verdauung.

Mythos 5: Apfeldicksaft ist gesünder als Zucker

Dass Zucker ungesund ist, wissen die meisten. Daher süssen Lebensmittelhersteller ihre Produkte jetzt häufiger mit Alternativen wie Apfeldicksaft – klingt schliesslich viel gesünder. Doch Hauptbestandteil von Apfeldicksaft ist: Zucker. Während ein durchschnittlicher Apfel etwa 10 Prozent Zucker enthält, sind es bei dem Konzentrat ganze 80 Prozent. Im vergangenen Jahr haben wir den Goldenen Windbeutel an den Bio-Hersteller Zwergenwiese verliehen. Der Hersteller täuschte Verbraucherinnen und Verbraucher, in dem er seine Kindertomatensauce als kindgerecht vermarktete. Doch die Kindertomatensauce enthielt mehr als doppelt so viel Zucker wie die Erwachsenen-Version – und auch Zwergenwiese versuchte sich zunächst damit herauszureden, man süsse ja schliesslich aber mit Apfeldicksaft, als mache das den hohen Zuckergehalt wett. Auf unsere Kritik hin veränderte Zwergenwiese dann die Rezeptur seiner Kindertomatensauce. Diese enthält nun 43 Prozent weniger Zucker und entspricht damit den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Weitere Infos

www.foodwatch.de

Zahl der schwerverunfallten E-Biker steigt weiter an

Die Strassenverkehrsunfallstatistik des ersten Halbjahrs 2020 verzeichnet einen weiteren Anstieg bei den schwerverunfallten E-Bikern. Damit setzt sich die Entwicklung der vergangenen Jahre fort. Insgesamt ging die Zahl der schwerverunfallten Personen (Getötete und Schwerverletzte) aber auch im 1. Halbjahr 2020 weiter zurück, wie das Astra schreibt.

© depositphotos, foottoo

Laut Bundesamt für Strassen (Astra) starben auf den Schweizer Strassen in der ersten Hälfte 2020 insgesamt 19 Personen mehr als in der vergleichbaren Vorjahresperiode (2020: 95 Personen, 2019: 76 Personen, 2018: 102).

Demgegenüber setzt sich der langfristige Abwärtstrend bei den schwerverletzten Personen fort: Im ersten Halbjahr 2020 verletzten sich 1614 Menschen im Strassenverkehr schwer, das sind weniger als in der ersten Hälfte der Vorjahre (2019: 1687, 2018: 1778). Auf Autobahnen und Autostrassen ging die Zahl der schwerverunfallten Personen (Getötete und Schwerverletzte) stärker zurück als auf dem übrigen Strassennetz.

Häufigste Unfallursache: Geschwindigkeit

Häufigste Unfallursache bei den schwerverunfallten Personen ist die nicht angepasste Geschwindigkeit. Dies fällt besonders bei den schwerverunfallten E-Bikefahrenden auf, wo mehr als 20 Prozent der durch diese verursachten Unfälle auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen sind. Im ersten Halbjahr 2019 war dies noch in 8 Prozent der Fälle so. Die Zahl der schwerverletzten E-Bikefahrenden stieg im ersten Halbjahr 2020 von 148 auf 207 Personen an, jene der getöteten E-Bikefahrenden sank von 7 auf 6 Personen. 

Licht-Obligatorium und Tachopflicht für schnelle E-Bikes

Um die Sicherheit von E-Bikefahrenden zu verbessern, hat der Bundesrat Mitte August 2020 mehrere Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben, so beispielsweise die Einführung eines Licht-Obligatoriums für alle E-Bikes, die Helmpflicht für langsame E-Bikes und eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes.

Quelle: Astra

Hier geht es zum Bfu-Ratgeber mit den fünf wichtigsten Tipps für E-Biker.

 

Die Halbjahresstatistik der Strassenverkehrsunfälle basiert auf dem Informationssystem Strassenverkehrsunfälle des ASTRA. Darin werden die von der Polizei gemeldeten Unfälle auf öffentlichen Strassen oder Plätzen erfasst, in die mindestens ein motorisiertes oder nicht motorisiertes Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät verwickelt ist. Die Ergebnisse der Halbjahresstatistik sind provisorisch. Die definitiven Zahlen werden im Frühjahr 2021 publiziert.

 

 

Suva spart 95 Millionen Franken Heilkosten ein

Unfälle von Versicherten der Suva führen täglich zu Heilkosten in der Höhe von 3,5 Mio. Franken. Durch eine umfassende Rechnungskontrolle konnte die Suva 2019 über 95 Mio. Franken einsparen. Das kommt auch den Versicherten zugute. Dank den Einsparungen bezahlen sie weniger Prämien – so sieht es das Modell Suva vor. Eine zielgerichtete Prävention hilft, Unfälle und hohe Kosten zu verhindern.

Dank einem aktiven Heilkostenmanagement behält die Suva den Kostenanstieg im Griff. ©Depositphotos/Rangizzz

Eine Unachtsamkeit, ein kurzer Augenblick der Ablenkung – schnell ist ein Unfall passiert. Neben viel Leid und Schmerzen fallen auch hohe Kosten an. So zahlt die Suva jeden Tag rund 3,5 Mio. Franken an Heilkosten für ärztliche und therapeutische Leistungen. Ein Oberschenkelbruch beispielsweise kostet im Schnitt 24 000 Franken an Heilkosten. Ebenso viele Kosten verursachen durchschnittlich Taggelder. Damit beläuft sich ein Oberschenkelbruch auf insgesamt 48 000 Franken. Es kann aber noch teurer werden: Wenn Mehrfachbrüche und andere Verletzungen vorliegen, können die Gesamtkosten in Einzelfällen gar auf über 1 Mio. Franken ansteigen. Kosten, die zu Lasten der Versicherten gehen, denn die Unfallkosten werden über die Prämien gedeckt.

Weniger Prämien für die Versicherten

Dank einem aktiven Heilkostenmanagement behält die Suva den Kostenanstieg im Griff, ohne die Leistungen einzuschränken. Die grösste Einsparung ermöglicht eine konsequente und automatisierte Rechnungskontrolle. Von den im letzten Jahr 2,4 Mio. geprüften Arzt- und Spitalrechnungen hat die Suva über 320 000 Rechnungen korrigiert oder abgelehnt. Das entspricht knapp 13 Prozent aller eingereichten Rechnungen. Bei den meisten Rückweisungen handelt es sich um doppelte Rechnungen, falsch verrechnete oder nicht versicherte Leistungen sowie Rechnungen bei bereits abgeschlossenen Fällen.

Bei der Rechnungskontrolle nutzt die Suva die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung. «Das automatisierte System der Rechnungsprüfung erkennt beispielsweise anhand von selbst erlernten Mustern, wenn eine bestimmte Leistung in der vorliegenden Fallkonstellation sehr selten vorkommt und sortiert diese Rechnung zur detaillierten Prüfung aus», erklärt Michael Widmer, Teamleiter Heilkosten bei der Suva. «Unsere Heilkosten-Spezialisten prüfen daraufhin diese Rechnungen manuell. Sie kontrollieren, ob die bezogenen Leistungen auf den Unfall zurückzuführen sind, zur Diagnose passen und ob sie dem Tarif entsprechen.»

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Corona-Massnahmen im Luftverkehr müssen dringend harmonisiert werden

Der Bund rettet mit Kreditgarantien in Milliardenhöhe die Schweizer Luftfahrt vor dem Absturz, nimmt ihr aber aufgrund der international nicht harmonisierten Corona-Massnahmen jegliche Planungssicherheit. Deshalb fordert die Aerosuisse vom Bundesrat eine Harmonisierung der Massnahmen mit den Nachbarstaaten und mehr Verhältnismässigkeit – nur so buchen Passagiere wieder Flüge und die Airlines können dereinst die Kredite zurückbezahlen.

Der Bund rettet mit Kreditgarantien in Milliardenhöhe die Schweizer Luftfahrt vor dem Absturz. ©Depositphotos/potowizard

Die Corona-Pandemie hat den Luftverkehr weltweit in die grösste Krise seiner rund 100-jährigen Geschichte gestürzt. Mit Bundeshilfe sind in der Schweiz die essenziellen Strukturen der Luftfahrt gesichert worden. Doch nach einem erfolgreichen Neustart im Sommer sind wegen der uneinheitlichen Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie die Buchungszahlen jetzt wieder regelrecht eingebrochen. Die Kunden sind verunsichert und fliegen nicht.

Mehr Planungssicherheit ist zwingend

Die sehr kurzfristigen Anpassungen, etwa bei der Risikoländerliste, haben massive Auswirkungen auf das Buchungsverhalten der Passagiere. Sie erlauben den Fluggesellschaften auch nicht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. «Auch die Verhältnismässigkeit sollte stärker gewichtet werden. Aktuell müssen wir feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Gewisse Massnahmen des BAG manövrieren den Schweizer Luftverkehr ohne Not in Schwierigkeiten», hält Nationalrat Thomas Hurter, Präsident der Aerosuisse fest.

Konkrete Forderungen an den Bundesrat

Die Aerosuisse hat vier Bundesräte angeschrieben und fordert konkret: Covid-19 Test-Zentren sind an den Landesflughäfen für abfliegende und ankommende Passagiere einzurichten. Die Anerkennung eines negativen Resultats muss zur Verkürzung oder Aufhebung der Quarantänepflicht führen. Zudem sollte der längst überfällige digitale Ersatz für die heute noch in Papierform verteilten Passagier Lokalisationsformulare erfolgen.

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