Rund 120 Erstickungsunfälle jedes Jahr

Ersticken ist in der Schweiz nach dem Sturz die zweithäufigste Todesursache im häuslichen Umfeld und in der Freizeit. Jedes Jahr passieren knapp 120 tödliche Erstickungsunfälle.

Bei den Kindern werden jedes Jahr drei tödliche Erstickungsunfälle verzeichnet. ©Depositphotos/shupian

Mehr als eine Million in der Schweiz wohnhafte Menschen verletzen sich in der Schweiz jedes Jahr bei Nichtberufsunfällen. Mehr als 37 000 verletzen sich dabei schwer, 1350 Fälle münden in eine Invalidenrente und fast 2400 Unfälle enden tödlich. Insgesamt ereignen sich 85 % der tödlichen Unfälle im häuslichen Umfeld und in der Freizeit.

Die häufigste Todesursache ist dabei der Sturz – mit rund 1680 Opfern jährlich. Es folgen Erstickungsunfälle mit rund 120 Todesfällen pro Jahr. Sechs von zehn Mal passiert der Unfall beim Essen. In 70 % dieser Fälle war das Opfer 65 Jahre alt oder älter.

Erstickungsunfälle werden selten sofort erkannt

Nur jeder zehnte Erstickungsunfall wird als solcher erkannt, obwohl die betroffene Person in rund zwei Dritteln der Fälle nicht alleine ist. Um jemandem helfen zu können, ist es unverzichtbar, Erstickungsanzeichen zu kennen: Kann die Person nicht atmen oder sprechen? Fasst sie sich an den Hals oder macht sie panische Bewegungen? Verfärbt sich die Haut blau? Ist dies der Fall, müssen sofort die Rettungskräfte alarmiert und deren Anweisungen befolgt werden. Um das Erstickungsrisiko zu senken, empfiehlt die BFU, ruhig und in sitzender Position zu essen.

Bei den Kindern werden jedes Jahr drei tödliche Erstickungsunfälle verzeichnet. Betroffen sind fast ausschliesslich Kinder unter vier Jahren. Kinder können nicht nur am Essen ersticken, sondern auch an Kleinteilen wie Knopfzellenbatterien, Magneten oder scharfen Gegenständen. Ausserdem drohen beim Verschlucken schwere innere Verletzungen.

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www.bfu.ch

Stossdämpfende Böden für Spielplätze und Freizeitanlagen

Gemäss der BFU verunfallen pro Jahr 9000 Kinder und 2000 Erwachsene auf Spielplätzen und Freizeitanlagen. Die Unfallursache vieler Fälle (50 %) ist auf einen Sturz zurückzuführen, wobei Stürze aus grösserer Höhe zu schwerwiegenden Verletzung führen können. Freie Fallräume und stossdämpfende Böden sind dabei wirkungsvolle Massnahmen, um die Verletzungsfolgen zu minimieren.

Gemäss der BFU verunfallen pro Jahr 9000 Kinder und 2000 Erwachsene auf Spielplätzen und Freizeitanlagen. © Depositphotos/vaeenma

Nebst Spielanlagen sind mittlerweile auch sehr viele Streetworkout-, Outdoor-Fitness- und Parkour-Anlagen für Erwachsene entstanden. Diese werden rege genutzt. Die entsprechenden Folgen sind mehr Stürze, die teilweise unvermeidlich sind, aber deren Folgen gemildert werden müssen. Jede dieser Einrichtungen hat eine eigene Sicherheitsnorm gemäss den schweizerischen und europäischen Anforderungen und auch hier besteht die Forderung nach einem adäquaten Fallschutz, um schwere Verletzungen zu vermeiden. Für die Bewertung der falldämpfenden Eigenschaften von Böden wird die Spielplatznorm SN EN 1176 und das Prüfverfahren SN EN 1177 angewendet.

Zwei Arten von Fallschutzböden

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Fallschutzböden. Einerseits sind dies lose Materialen, wie Holzschnitzel, Rindenmulch, Rund Kies und Sand oder ortsgebundene wie Fallschutzplatten aus Gummigranulat und fugenlose, gegossene synthetische Fallschutzbeläge. In den letzten Jahren wurden Rasengitter immer beliebter. Sie bestehen aus einem Gittergeflecht aus Gummi, in dessen Zwischenräumen Rasen hindurch wächst. Rasen und Oberboden gelten als Fallschutz für eine maximale Fallhöhe von 100 cm.

Bei losem Fallschutz ist die „Korngrösse“ des Materials und die die Einbautiefe entscheidend für die falldämpfende Eigenschaft des Bodens. Die Einbautiefe hängt von der maximalen freien Fallhöhe ab, das heisst, die höchste Position auf dem Spielgerät, von welcher ein Sturz erfolgen kann. Beispielsweise werden bis 200cm Fallhöhe eine Schichtdicke von 20cm + 10cm (Wegspieleffekt) gefordert. Ab 200cm bis 300cm sind es 30cm + 10cm (Wegspieleffekt). Die vorgegebenen „Korngrössen“ unterscheiden sich je nach gewähltem Material. Bei den sehr beliebten Holzschnitzeln sind 5-30mm zulässig, bei Rund Kies 0.25-8mm. Abweichend zu diesen Massen kann nach SN EN 1176 zertifiziertem losem Fallschutzmaterial die Korngrösse und die einzubringende Schichtdicke abweichen.

Die unterschiedlichen Fallschutzbeläge variieren hinsichtlich Kosten, Mindest-Einbaustärken sowie Reinigungs- und Pflegeanforderungen. Die wichtigste Eigenschaft dieser Beläge ist immer die sicherheitsrelevante Stossdämpfung. Gemeint ist die Eigenschaft des Bodens, die Aufprallenergie eines Sturzes aufzufangen und abzubauen. Damit soll eine kritische, also lebensbedrohliche, Verletzung des Stürzenden weitestgehend ausgeschlossen werden.

SN EN 1177 beschreibt die Prüfverfahren

Die SN EN 1176 legt die Anforderungen von Spielplatzböden und deren Stossdämpfung fest. Die SN EN 1177 beschreibt das Verfahren, wie die Böden geprüft werden müssen. Mittels des HIC-Wertes können die stossdämpfenden Eigenschaften und die kritische Fallhöhe bestimmt werden.

Weitere Infos: In der Ausgabe SAFETY-PLUS 4/20 am 28. Oktober erscheint der detaillierte Fachbeitrag «Spielplatzsicherheit». Dazu erscheint in der Ausgabe SicherheitsForum am 7. September der Fachbeitrag. Eine Probenummer können Sie hier kostenlos anfordern.

www.safetycenter.ch/spielplaetze

ArbeitsSicherheit Schweiz als hybride Expo

Die ArbeitsSicherheit Schweiz und die Swiss Corporate Fashion finden vom 10. bis 12. November sowohl live in Bern als auch online statt. Die beiden Fachmessen ArbeitsSicherheit Schweiz und Swiss Corporate Fashion finden erstmals als hybride Veranstaltungen statt. Aussteller und Fachbesucher wählen zwischen einer Teilnahme in Bern oder einer virtuellen Präsenz.

Die ArbeitsSicherheit Schweiz und die Swiss Corporate Fashion finden vom 10. bis 12. November sowohl live in Bern als auch online statt. © Markus Frutig, SAFETY-PLUS

Die auf November verschobenen Fachmessen ArbeitsSicherheit Schweiz und Swiss Corporate Fashion finden zum ersten Mal als hybride Veranstaltungen statt. Der Veranstalter boerding exposition SA bietet auf diese Weise die beiden Branchentreffen gleichzeitig als Liveevent in Bern sowie als Onlineveranstaltung an. «Die Arbeitswelt dreht sich weiter. Das Thema Arbeitssicherheit ist durch Corona nicht weniger wichtig geworden – im Gegenteil.», so der Geschäftsführer Alexander Petsch. Er erklärt weiter: «Arbeitshygiene etwa war bislang bei einigen Unternehmen eher ein Randthema, nun ist es ein zentraler Aspekt für jedes Unternehmen. Hier ist viel Aufklärung nötig und wir möchten einen wichtigen Teil dazu beitragen. Daher haben wir unsere Veranstaltungen sowohl inhaltlich als auch konzeptionell weiterentwickelt.»

Präsenzmessen mit ausgeklügeltem Sicherheitskonzept

Vom 10. bis 12. November werden die Swiss Corporate Fashion und die Schwestermesse ArbeitsSicherheit Schweiz live in der Bernexpo stattfinden. Um der Thematik Arbeitshygiene auch selbst gerecht zu werden, hat boerding in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden ein ausgeklügeltes Sicherheitskonzept entwickelt. «Als Veranstalter zahlreicher Präsenzevents ist es unsere Pflicht, die eigene Gesundheit und die von Ausstellern und Fachbesuchern zu schützen. Da jedoch in manchen Fällen die Unternehmensrichtlinien den Besuch von Veranstaltungen stark einschränken, sind wir einen Schritt weiter gegangen und bieten zukünftig hybride Veranstaltungen an.», führt Petsch weiter aus.

Virtuelle Zusatzangebote werten die Veranstaltungen weiter auf

Die ArbeitsSicherheit Schweiz bietet Anbietern wie auch Anwendern die Wahl zwischen einer physischen und einer virtuellen Teilnahme, aber auch eine Kombination aus beiden Welten. So werden am 10. und 11. November alle Keynotes und Präsentationen für alle Fachbesucher live übertragen. Gleichzeitig gibt es eine virtuelle Möglichkeit zum persönlichen Austausch und des Netzwerkens mit den Ausstellern. Weitere Anbieter werden darüber hinaus ausschliesslich online Präsenz zeigen und auf diese Weise mit Anwendern in Kontakt treten. Mehr Informationen dazu werden in Kürze veröffentlicht.

Weitere Infos

www.arbeits-sicherheit-schweiz.ch

www.swiss-corporate-fashion.ch

Anmeldemöglichkeiten: www.onlinekonferenz.arbeitssicherheit-schweiz.ch. Bei Buchung eines Tickets können beide Fachmessen sowohl physisch als auch online besucht werden.

Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen

Der Bundesrat hat an der Sitzung Ende August 2020 die neue Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen verabschiedet. Der Vollzug der Verordnung liegt weiterhin bei den Kantonen.

Die Aufgaben der kantonalen Stellen und der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind klarer definiert und Vorschriften reduziert worden. ©Depositphotos/silverjohn

Mit der Totalrevision der heute bestehenden Verordnung über die Sicherstellung des Trinkwassers in Notlagen wird beabsichtigt, Mangellagen zu vermeiden und die Resilienz von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen zu stärken. Die heute gültige Verordnung wurde am 1. Januar 1992 in Kraft gesetzt. Sie wird modernisiert sowie dem neuen Landesversorgungsgesetz (LVG) angepasst.

Der sachliche Zuständigkeitsbereich des Bundes wird im Vergleich zur geltenden Verordnung nicht ausgeweitet. Die überregionale Koordination und Zusammenarbeit wird hervorgehoben. Der Vollzug der Verordnung liegt weiterhin bei den Kantonen. Die Aufgaben der kantonalen Stellen und der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind klarer definiert und Vorschriften reduziert worden. Die Zuständigkeit der Kantone wird dadurch gestärkt.

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Weitere Massnahmen gegen steigende Gesundheitskosten

Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. An seiner Sitzung Mitte August 2020 hat er ein zweites Massnahmenpaket beschlossen, mit dem er die medizinische Versorgung weiter verbessern und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen will. Das Sparpotenzial beträgt rund eine Milliarde Franken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. November 2020.

Der Bundesrat will zudem mit drei Massnahmen die Koordination stärken, um unnötige Behandlungen zu vermeiden. © Depositphotos/Feverpitch

Mit dem vorliegenden zweiten Paket setzt der Bundesrat seinen Entscheid vom 20. Mai 2020 um, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP) vorzulegen.

Als zentrale Massnahme will der Bundesrat für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP; Grundversicherung) eine Zielvorgabe einführen. Dabei legen Bund und Kantone jährlich fest, wie stark die Kosten wachsen dürfen, zum Beispiel bei den stationären Spitalbehandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Arzneimitteln. Sie beziehen dabei die wichtigsten Akteure mit ein. Die Akteure bestimmen in erster Linie, welche Massnahmen zu ergreifen sind, wenn die Vorgaben überschritten werden. Patientinnen und Patienten haben jedoch stets Zugang zu allen Leistungen der OKP. Heute fehlen systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen angemessen ist. Die Zielvorgabe erhöht die Transparenz, stärkt die Verantwortung und reduziert medizinisch unnötige Leistungen.

Die Zielvorgabe erfüllt auch die Anliegen der «Kostenbremse-Initiative» der CVP und zeigt zusätzlich auf, wie die vorgegebenen Wachstumsziele erreicht werden können, ohne dass eine Rationierung von medizinisch nötigen Leistungen stattfindet.

Koordination verbessern

Der Bundesrat will zudem mit drei Massnahmen die Koordination stärken, um unnötige Behandlungen zu vermeiden und damit die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Alle Menschen in der Schweiz sollen eine Erstberatungsstelle wählen, an die sie sich bei gesundheitlichen Problemen zuerst wenden, zum Beispiel eine Hausärztin oder einen Hausarzt, eine HMO-Praxis oder ein telemedizinisches Zentrum. Diese beraten die Patientinnen und Patienten, behandeln sie selber oder weisen sie an spezialisierte Ärztinnen und Ärzte weiter. Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wie das Hausarztmodell haben sich bewährt und sind heute breit akzeptiert.

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Schädliche Einflüsse durch Pflanzenschutzmittel

Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden soll weiter reduziert werden: Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat unter anderem mit dem «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sowie mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Die Stossrichtung, welche die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» vorsieht, wird daher vom Bundesrat begrüsst.

Nutzpflanzen müssen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gewährleisten. © Depositphotos/vverve

Die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» verlangt Massnahmen, um schädliche Einflüsse auf die Umwelt weiter zu reduzieren. Der Bundesrat verfolgt mit seinen bereits ergriffenen und weiteren vorgesehenen Massnahmen dasselbe Ziel. Auswirkungen des im September 2017 beschlossenen «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sind bereits spürbar: die Menge der eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmittel konnte verringert werden. Um weitere Fortschritte zu erzielen, sieht der Bundesrat entsprechende Massnahmen in der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor. Dass die landwirtschaftlichen Betriebe während der letzten Jahre ihren ökologischen Fussabdruck bereits verringern konnten, nimmt der Bundesrat positiv zur Kenntnis.

Dass auch die Parlamentarische Initiative den Schutz der Umwelt, als auch von Mensch und Tier ins Zentrum stellt, begrüsst der Bundesrat. Die formulierten Forderungen unterstützen seine bereits getroffenen Massnahmen. Der Bundesrat steht dem vorgeschlagenen Einbezug der Branchen positiv gegenüber. So werden Organisationen in die Verantwortung genommen, um selber zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung dieser Massnahmen eine Herausforderung für die Landwirtschaft darstellt. Nutzpflanzen müssen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gewährleisten.

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Weitere Infos & Linktipps der Redaktion

Das Pestizid Chlorothalonil gilt als «wahrscheinlich krebserregend», nun muss das BAFU/der Bund diese Information den Schweizer Bürgern vorenthalten, wie bei der NZZ zu lesen ist.

BAFU: Revision Gewässerschutzverordnung – Strengere Grenzwerte stärken den Gewässerschutz

Pestizide fördern Depressionen bei Jugendlichen

ARTE Dokumentation „Vorsicht Genttechnik?“

 

Selbstwirksamkeit – ein wichtiger Ansatz für die Onkologie

Am 5. November 2020 findet in Bern die Tagung «Selbstwirksamkeit – ein wichtiger Ansatz für die Onkologie» statt.

Die Krebsliga bietet verschiedenste Angebote zur Stärkung der Selbstwirksamkeit an und sieht darin auch eine Chance, Menschen mit der Erfahrung Krebs auf ihrem weiteren Weg zu unterstützen. ©Depositphotos/SectoR_2010

Das Thema Selbstwirksamkeit ist ein wichtiges Konzept aus der Psychologie, dessen Relevanz bei der Behandlung somatischer Beschwerden zunehmend anerkannt wird. Dies zeigt sich durch verschiedene Strömungen aus dem integrativen Bereich, in denen die Stärkung der Selbstwirksamkeit bei der Behandlung von körperlichen Erkrankungen, namentlich bei der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten, als Ressource und Wirkfaktor genutzt wird. Hier zu nennen sind beispielsweise die Komplementärmedizin oder die Mind Body Medicine als integrative Ansätze, die durch die Verbindung des Körpers mit der Psyche eine «Self Care» vermitteln und in der Onkologie genutzt werden. Durch multimodale Therapiekonzepte, die ihren Niederschlag auch in der Pflege finden, sollen Symptome reduziert und Selbstwirksamkeit gestärkt werden.

Im Rahmen dieser NSK-Tagung sollen, ausgehend vom Konzept der Selbstwirksamkeit, Ansätze vorgestellt und diskutiert und konkrete Angebote präsentiert werden. Dies mit dem Ziel, die Relevanz und den Nutzen der Selbstwirksamkeit und der darauf aufbauenden Angebote aufzuzeigen, eine Sensibilisierung für die Thematik zu erreichen sowie einen Austausch und eine Vernetzung unter den Akteuren zu ermöglichen.

Wann: 5. November 2020, 09.30 – 16.45 Uhr

Ort: Park 18, Steinhölzli Bildungswege, Bern, Liebefeld

Anmeldung

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www.nsk-krebsstrategie.ch

51 % gegen jegliches Telefonieren am Steuer

Rund die Hälfte der Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer befürwortet ein generelles Telefonierverbot am Steuer – auch das Telefonieren mit Freisprechanlage solle untersagt werden. Dieses Befragungsresultat ist im Sicherheitsbarometer 2020 der BFU nachzulesen. Das Barometer zeigt, wie sich die Sicherheit auf Schweizer Strassen entwickelt – und dass vor allem innerorts noch grosses Verbesserungspotenzial besteht.

Ablenkung und Unaufmerksamkeit verschiedener Art haben im vergangenen Jahr zu Verkehrsunfällen mit 43 Todesopfern und über 1000 Schwerverletzten geführt. ©Depositphotos/deedl

Ein Auto lenken und gleichzeitig telefonieren – dieses Thema spaltet die Schweizer Bevölkerung. Das Sicherheitsbarometer 2020 der BFU zeigt: 51 % der befragten Autofahrerinnen und Autofahrer würden ein generelles Telefonierverbot am Steuer befürworten. Auch das Telefonieren mit Freisprechanlage wäre dann untersagt. Heute ahnden Polizei und Justiz das Telefonieren am Steuer in aller Regel nur, wenn man sich das Handy ans Ohr hält oder es während der Fahrt bedient.

Das Bauchgefühl dieser Hälfte der Befragten entspricht den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Denn die Unfallforschung belegt: Wer während dem Autofahren telefoniert, erhöht das eigene Unfallrisiko. Das gilt auch dann, wenn eine Freisprechanlage verwendet wird. Die Person am Steuer hat so zwar die Hände frei, fährt aber abgelenkt. Ablenkung und Unaufmerksamkeit verschiedener Art haben im vergangenen Jahr zu Verkehrsunfällen mit 43 Todesopfern und über 1000 Schwerverletzten geführt.

Weniger Unfälle, aber zu viele Angetrunkene

Insgesamt gibt es auf den Schweizer Strassen immer weniger schwere Unfälle – auch das zeigt das neue Sicherheitsbarometer. Mit noch immer 187 Toten und 3639 Schwerverletzten im vergangenen Jahr bleibt allerdings viel zu tun. Unfälle unter dem Einfluss von Drogen und Medikamenten gehen zum Beispiel nicht zurück. Und in der Schweiz wird öfter angetrunken gefahren als in den meisten anderen europäischen Ländern. Aktuelle Zahlen aus einer internationalen Befragung lassen aufhorchen: 34 % der Schweizer Befragten gaben an, sie seien im vorangehenden Monat alkoholisiert gefahren. Zum Vergleich: In Ungarn sagten dies 5 %, in Deutschland 18 %, in Italien 20 % und in Frankreich 29 %.

Innerorts sind die Fortschritte kleiner

Weniger schwere Unfälle als noch vor einigen Jahren gibt es auf Ausserortsstrassen und Autobahnen, wie das Sicherheitsbarometer 2020 weiter zeigt. Innerorts hingegen sinken die Unfallzahlen kaum. Das ist bedauerlich, denn Unfälle mit Schwerverletzten passieren am häufigsten innerorts.

Gefragt sind – nebst Infrastrukturmassnahmen – die Verkehrsteilnehmenden selber. Beispiel Ablenkung durch das Smartphone: Die Hälfte der Fussgängerinnen und Fussgänger benützt manchmal ein Smartphone beim Gehen. Zu Fuss und auf dem Velo sind zudem viele dunkel angezogene Menschen unterwegs – helle, reflektierende Kleider sind besser sichtbar und somit sicherer. Auch durch geringeres Tempo liesse sich die Anzahl der schweren Unfälle innerorts reduzieren. Eine Mehrheit unterstützt dies: 59 % sind dafür, dass in Dörfern und Quartieren meist Tempo 30 gelten soll, Tempo 50 nur auf Hauptverkehrsachsen.

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Ein Wundverband, der Bakterien abtötet

Damit bakterielle Infektionen direkt in der Wunde bekämpft werden können, haben Empa-Forschende Membranen aus Cellulose entwickelt, die mit antimikrobiellen Eiweissbausteinen ausgestattet sind. Erste Ergebnisse zeigen: Die hautfreundlichen Membranen aus Pflanzenmaterial töten Bakterien äusserst effizient ab.

Damit bakterielle Infektionen direkt in der Wunde bekämpft werden können, haben Empa-Forschende Membranen aus Cellulose entwickelt. © Depositphotos/katerynakon

Dringen Keime in eine Wunde ein, können sie eine dauerhafte Infektion auslösen, die nicht abheilen mag oder sich sogar im Körper ausbreiten und zu einer lebensgefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) führen kann. Gerade bei komplexen Wunden stellt sich heute immer häufiger das Problem der Antibiotika-Resistenz, da Bakterien wie etwa Staphylokokken unempfindlich gegen die einstige Wunderwaffe der Medizin geworden sind. Forschende der Empa haben daher Cellulose-Membranen entwickelt, mit denen sich derartige Infektionen im Keim ersticken lassen.

Das Team um Empa-Forscherin Katharina Maniura vom «Biointerfaces»-Labor in St. Gallen stellte hierzu feine Membranen aus pflanzlicher Cellulose mittels Electrospinning her. Die Cellulosefasern mit einem Durchmesser unter einem Mikrometer wurden zu einem zarten dreidimensionalen Gewebe in mehreren Schichten gesponnen. Besonders flexibel und gleichzeitig stabil wurden die Membranen, nachdem die Forschenden zusätzlich das Polymer Polyurethan mit eingesponnen hatten.

Um einen antibakteriellen Effekt zu erzielen, entwarfen die Forschenden multifunktionale Eiweissbausteine – so genannten Peptide –, die sich einerseits an die Cellulosefasern binden können und zudem eine antimikrobielle Aktivität aufweisen. Diese Peptide haben den Vorteil, dass sie einfacher herzustellen sind und stabiler bleiben als grössere Proteine, die empfindlicher auf die chemischen Bedingungen in einer Wunde reagieren.

Hautfreundliche Membranen

Behandelte man die Cellulose-Membranen mit einer derartigen Peptidlösung, sättigte sich das Faserngerüst mit den Eiweissbausteinen. In Zellkulturexperimenten wiesen die Forschenden daraufhin nach, dass die Peptid-haltigen Membranen für menschliche Hautzellen gut verträglich sind. Für Bakterien wie Staphylokokken, die häufig in schlechtheilenden Wunden zu finden sind, waren die Cellulose-Membranen hingegen ein Todesurteil. «In Bakterienkulturen wurden über 99.99 Prozent der Keime durch die Peptid-haltigen Membranen abgetötet», so Maniura.

Künftig sollen die antimikrobiellen Membranen zudem mit weiteren Funktionen ausgestattet werden. «Die Peptide könnten beispielsweise mit Bindungsstellen funktionalisiert werden, die eine kontrollierte Abgabe von weiteren therapeutischen Wirkstoffen ermöglichen», so Maniura.

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SGIG-Herbsttagung 2020

Die diesjährige SGIG-Herbsttagung findet an der Psychiatrischen Dienste AG im Areal Königsfelden statt. Schwerpunkte der Tagung sind Psychische Risiken erkennen: Stress, Belastungen, Medikamente und Substanzen, sowie ADHS.

Die SGIG-Herbsttagung findet im Festsaal des historischen Hauptgebäudes der Psychiatrischen Dienste Aargau in Brugg-Windisch – Areal Königsfelden statt. © pdag.ch

Jede Arbeit erfordert Aufmerksamkeit und richtige Einschätzung der Lage. Psychisch erkrankte und belastete Personen verunfallen doppelt so häufig wie gesunde Mitarbeiter. Die Gründe sind klar, fehlende Aufmerksamkeit und Fehleinschätzungen führen zu Unfällen. Psychisch erkrankte und belastete Personen gibt es immer mehr. Deutliche Zahlen liefert die Gesundheitsbefragung 2017 und der Vergleich der Vorjahre.

Auch der Medikamentenkonsum nimmt zu. Stress und Depressionen sind ebenfalls im Vormarsch. Das Thema ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung) beschäftigt auch Menschen im Arbeitsalltag. Drei spezialisierte Psychiater werden die Telnehmenden zu den Themen Stress, Wirkungen von Medikamenten, sowie ADHS informieren. So erkennen und versteht man Risikopersonen besser und kann präventiv handeln.

Fachtagung der SGAS

Die Fachtagung wird von der SGAS (Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit) als Ausbildungseinheit anerkannt. Gemäss Fortbildungsreglement der SGAS zählt sie als zwei (2) Fortbildungs­einheiten.

Anmeldeschluss ist 9. September 2020. Wichtig: Es können maximal 60 Teilnehmer berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss wird der volle Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt.

Zum Tagungsprogramm:

 

Zeit:

 

 Programmpunkt Referent / Ort:
ab 08.30

 

Eintreffen der Teilnehmer
TAGESKASSE,
Begrüssungskaffee, Gipfeli
Vorstand SGIG
Peter Klauser
Grosser Festsaal
09.20BegrüssungLudwig Binkert
Präsident SGIG
09.25Begrüssung durch den Gastgeber, Vorstellung Psych. Klinik KönigsfeldenThomas Zweifel
Leiter der Betriebe GL
09.45Geschichten aus dem Alltag eines SiBes hier in der KlinikDaniel Knecht
Sicherheitsbeauftragter der Klinik
10.30Stress, Belastungen und UnfallrisikenDr. med. Milan Kalabic, Geschäftsführer Klinik Teufen
11.15Pause
11.30Rundgang im Betrieb in 2 GruppenKlinik
12.45Mittagessen StehlunchAula Grosser Festsaal
14.00ADHS als Risiko
Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben ein erhöhtes Risiko, durch Unfälle oder Suizid vorzeitig zu sterben
Prof. Dr med. Dominique Eich-Höchli
Leitende Ärztin am Spezialambulatorium der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich
14.45Kurze Pause
14.55Medikamente und Substanzen UnfallrisikenPD Dr. med. Patrik Roser
Zentrumsleiter und Chefarzt, Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen
15.40Plenumsdiskussion mit allen ReferentenPeter Klauser
Tagungsleiter Vorstand SGIG
16.00Abschluss der TagungLudwig Binkert, Präsident SGIG

Anmeldung online

Ort: Psychiatrische Dienste Aargau AG, Königsfelderstrasse 1, 5210 Windisch

Zum Lageplan

Die SGIG ist eine Gesellschaft der suissepro.

Wissen vermitteln reicht nicht

ETH-Forschende haben untersucht, wie sich die Bevölkerung bisher an die verordneten Corona-Massnahmen gehalten hat. Angela Bearth, eine der Studienautorinnen, erklärt im Interview, welche Schlüsse man aus dem bisherigen Daten ziehen kann und auf was es in der nächsten Zeit besonders zu achten gilt.

Angela Bearth findet es bemerkenswert, wie viele ältere Menschen in der akuten Phase noch selber einkaufen gingen. Bild: ETH Zürich

Frau Bearth, Sie haben zusammen mit anderen Mitgliedern der Gruppe für Consumer Behavior an der ETH Zürich das Verhalten der Deutschschweizer Bevölkerung während der Corona-​Krise unter die Lupe genommen. Was genau haben Sie untersucht?
Angela Bearth: Wir haben in den letzten Monaten zwei Längsschnitt-​Erhebungen gemacht: In der ersten Erhebung haben wir rund 1500 Personen zwischen 18 und 69 Jahren insgesamt vier Mal zu ihrem Verhalten während der Corona-​Krise befragt. Die erste Befragung haben wir gleich zu Beginn des Lockdowns Mitte März durchgeführt, die letzte nun nach der Einführung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. In der zweiten Erhebung haben wir rund 500 Menschen über 59 Jahre insgesamt drei Mal zu ihrem Verhalten befragt. Wir haben uns da also bewusst auf die Hauptrisikogruppe konzentriert.

Wie repräsentativ sind die beiden Gruppen?
Ich zögere etwas, die beiden Gruppen als repräsentativ zu bezeichnen, aber sie vermitteln sicher ein gutes Bild der Situation, da wir auf eine repräsentative Verteilung der Geschlechter und der Altersgruppen geachtet haben. Tendenziell sind beide Gruppen etwas besser gebildet als der Durchschnitt der Bevölkerung.

Sprechen wir zunächst von den älteren Menschen. Wie gut hielten sich diese an die Empfehlungen?
Bemerkenswert ist, dass etwa 60 Prozent der älteren Menschen auch in der akuten Phase noch selber einkaufen gingen. Klar, nicht jeder hat einen netten Nachbarn, der das übernehmen kann. Aber es ist doch erstaunlich, wie wenige sich an die Empfehlung gehalten haben. Die Antworten auf die offenen Fragen bestätigen, dass sich viele ältere Menschen bevormundet fühlen, wenn sie nicht mehr selber einkaufen dürfen.

Wie sieht es bei den anderen Empfehlungen aus?
Die Hygienemassnahmen wurden insgesamt gut eingehalten, wobei das Risikobewusstsein bei Menschen mit einer Vorerkrankung deutlich höher ist.

Weitere Infos

www.ethz.ch

SGAS Fachtagung 2020

Die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit lädt ein zur SGAS Fachtagung 2020 am 27. August an der Pädagogischen Hochschule in Zürich.

Die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit unterstützt die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und fördert die Anerkennung ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit, Industrie und im Gewerbe. © SGAS

Inhalt der SGAS Fachtagung 2020:

 

ISO 45’000 – Erfahrungen aus der Praxis, Ute Bauckhorn, Schindler Aufzüge AG

Die Firma Schindler Aufzüge AG konnte ihr Managementsystem im Frühling erfolgreich nach ISO 45’001 zertifizieren. Aus dieser Erfahrung wird aufgezeigt, was im Vergleich zu OHSAS 18’001 geändert hat und wie die Anforderungen von EKAS abgedeckt werden. Die grössten Neuerungen werden erläutert, auch wie die «Chancen» im neuen Schwerpunktthema «Risiken und Chancen» ermittelt und gefördert werden können.

Crowd Management, René Bonk, Sicherheitsbeauftragter FC Basel

Crowd Management ist die systematische Planung und Überwachung einer geordneten Bewegung oder Ansammlung von Menschen. Auch wenn die Gefährdungen durch Menschenmassen in den letzten Monaten eine neue Bedeutung erhalten haben (siehe Corona), so sollen die klassischen Erfahrungen in der Lenkung und Kontrolle von Menschenmassen aus dem Fussballstadion aufgezeigt und erläutert werden.

Pandemie: Hintergründe – Stand – Zukunftsaussichten, Dr. med. Michael Schützenmeister, AEH AG

Und plötzlich ging ein Ruck durch unsere Gesellschaft. Eine Pandemie, wie von den Epidemiologen seit Jahrzehnten vorausgesagt, hat um sich gegriffen und unser Leben vollständig umgekrempelt. Wir haben viel gehört, viel selbst erlebt, viele Theorien mitbekommen. Ein Arbeitsmediziner zeigt uns die wissenschaftlich anerkannten Fakten, den momentanen Stand des Unwissens und was das für unsere nächste Zukunft in der Arbeitswelt bedeutet.

Sicherheit am, für und nach dem Bau, Dario Bischofberger, Bisch Sicher AG

Sicherheit am Bau hat verschiedene Facetten: Einerseits muss bei der Planung berücksichtigt werden, dass später in den Räumen gemäss allen Regeln der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gearbeitet werden kann. Andererseits muss der eigentliche Bau so ablaufen, dass weder mit Unfällen noch mit Gesundheitsschäden zu rechnen ist.

Tagesprogramm

09.00 – 09.30    Einschreibung,  SGAS

09.30 – 10.40    ISO 45’000 – Erfahrungen aus der Praxis, Ute Bauckhorn

10.40 – 11.10    Pause                 

11.10 – 12.20    Crowd Management, René Bonk

12.30 – 13.30    Mittagessen, PHZH

13.30 – 14.40    Pandemie: Hintergründe – Stand – Zukunftsaussichten, Michael Schützenmeister

14.40 – 15.10    Pause                      

15.10 – 16.20    Sicherheit am, für und nach dem Bau,  Dario Bischofberger

16.20 – 16.30    Abschluss

Änderungen vorbehalten

Kosten: Die Kosten für die Teilnahme an der ganztägigen Fachtagung inkl. Mittagessen belaufen sich auf CHF 350.00 für Nichtmitglieder und auf CHF 270.00 für Mitglieder der SGAS. Für die Teilnahme an der Fachtagung Zürich werden 2 FBE angerechnet.

Termin: 24. September 2020

Ort: Raum LAA-J002C, Pädagogische Hochschule Zürich, direkt beim Hauptbahnhof, Ausgang Sihlpost, Lagerstrasse 2, 8090 Zürich

Anpassung der Fortbildungspflicht für 2020:
Im ersten Halbjahr 2020 wurden die meisten Fortbildungen  verschoben oder sogar abgesagt. Die SGAS reduziert deshalb die Fortbildungspflicht bzw. Fortbildungsempfehlung für das Jahr 2020 auf die Hälfte (das heisst SiIng 4 FBE, SiFa und Spez ASGS 3 FBE, SiKo, KOPAS und SiAss 1 FBE).

Anmeldung: online bis 17. August 2020

www.sgas.ch

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