Ab dem 27. April 2020 können erste Einrichtungen wie medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Später werden Sportanlagen, Schulhäuser und andere Institutionen folgen. Meistens sind deren Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen kaum genutzt worden, was die Bildung von Mikroorganismen wie Legionellen fördert, die eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen können. Vor Inbetriebnahme müssen deswegen Trinkwasserinstallationen zwingend durchgespült werden.
Die Massnahmen, die der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Coronavirus beschlossen hat, werden ab dem 27. April 2020 schrittweise wieder gelockert.
Trinkwasserinstallationen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen müssen vor diesem Datum, bzw. vor Inbetriebnahme gründlich durchgespült werden. Das heisst, dass alle Wasserstellen, an denen eine Wasserentnahme erfolgt, geöffnet und durchgespült werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Wasserhähne, Duschköpfe, Wasseranschlüsse usw.
Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen. Das sorgt für eine genügend starke Durchströmung in den Leitungen. Der Vorgang soll mindestens so lange laufen, bis die Temperatur des fliessenden Wassers konstant bleibt. Die Spülung muss für das Kalt‐ und das Warmwasser getrennt erfolgen. Diese einfache und wirkungsvolle Massnahme dient dem Gesundheitsschutz der Benutzerinnen und Benutzer. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat hierzu eine Fachinformation erstellt.
Menschen ab 65 Jahren haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 und sollen momentan zu Hause bleiben. Wer sich jedoch nicht ausreichend bewegt, verliert Muskelmasse; dadurch steigt die Gefahr, zu stürzen. Jährlich verletzen sich über 85 000 Seniorinnen und Senioren bei Stürzen. Um Sturzunfälle in den eigenen vier Wänden zu vermeiden, kann man viel tun: Die BFU und ihre Partner geben auf sichergehen.ch Tipps, wie man zu Hause aktiv bleibt.
Jedes Jahr stürzen über 85 000 ältere Menschen ab 65 so schwer, dass sie eine Behandlung bei einem Arzt oder in einem Spital benötigen. Die Ursachen sind vielfältig: körperliche Faktoren, wie mangelnde Kraft und mangelndes Gleichgewicht oder Sehschwächen spielen eine Rolle. Aber auch äussere Aspekte wie rutschige Böden, fehlende Handläufe und Geländer oder schlechte Beleuchtung führen zu Stürzen. Weil Menschen ab 65 zu den Covid-19-Risikogruppen gehören und derzeit zu Hause bleiben sollen, wächst – falls sie sich nicht ausreichend bewegen – ihr Sturzrisiko.
Wer rastet, der rostet
Wer sich nicht bewegt, verliert schnell an Muskelmasse, die im Alter ohnehin tendenziell schwindet. Auch der Gleichgewichtssinn nimmt im Alter ab. Das Risiko, zu stürzen, steigt. Meistens passieren solche Unfälle in alltäglichen Situationen: beim Treppensteigen, Spazieren oder Putzen. Mit körperlichem und mentalem Training kann man dem Risiko zu stürzen aber entgegenwirken. Das haben zahlreiche Studien belegt. Mit sichergehen.ch betreiben die BFU und ihre Partner/-innen (u.a. Pro Senectute und Gesundheitsförderung Schweiz) eine Plattform, auf der man auch Übungen fürs Training zu Hause findet – in unterschiedlichen Levels.
Niveau langsam anpassen
Vor allem ältere Personen, die schon eine Einschränkung (und dadurch z. B. einen Rollator) haben oder geschwächt sind, sollten unbedingt trainieren, um nicht noch mehr Mobilität zu verlieren. Sehr wichtig ist es dabei jedoch, mit leichten Übungen anzufangen, diese erst langsam zu steigern und auf diesem Weg immer stabiler zu werden. Ein Beispiel: Um seine Muskeln zu stärken, kann man sich etwa an einem Stuhl oder an der Küchenkombination festhalten, leicht in die Knie gehen und sich wieder aufrichten. Für Menschen ohne Einschränkungen empfiehlt sich der Start mit dem Standardprogramm auf sichergehen.ch. Ein Übungsbeispiel fürs Gleichgewichtstraining ist, auf einem Bein zu stehen und mit dem anderen seitlich auf den Boden zu tippen. Die gut Trainierten können die Übungen auf instabilen Unterlagen ausführen.
Weitere Infos
www.bfu.ch
Die Zecken sind wieder los
Trotz Corona-Krise sind Spaziergänge im Wald und über Wiesen erlaubt. Auch im Forst- und Gartenbau wird weiterhin gearbeitet. Wälder, Wiesen und Gärten sind in der Schweiz meistens Zeckengebiete. Aufgepasst: Die kleinen Tiere sind jetzt wieder aktiv!
Obwohl ein hundertprozentiger Schutz gegen zeckenübertragene Krankheiten nicht möglich ist, kann das Risiko eines Zeckenstiches schon mit einfachen Verhaltensweisen vermindert werden:
Im Wald, in Gärten und an Wegrändern Gestrüpp und Unterholz meiden, um keine Zecken abzustreifen.
Geschlossene Kleidung von heller Farbe tragen (so können Zecken entdeckt und entfernt werden, bevor sie auf die Haut gelangen).
Zeckenschutzmittel für Haut und Kleider benutzen.
Nach Aufenthalt im Wald oder im Garten Körper nach Zecken absuchen.
Falls eine Zecke gefunden wird: So schnell wie möglich entfernen (am besten mit einer spitzen Pinzette oder einer speziellen Zeckenzange).
Der Arbeitsmediziner der Suva, Felix Ineichen, empfiehlt allen Personen, die sich regelmässig im Freien aufhalten und besonders jenen, die im Wald und auf Wiesen arbeiten, eine Zeckenimpfung. «Die Zeckenimpfung schützt vor Zeckenenzephalitis. Diese kann ausgelöst werden durch ein Virus, das infizierte Zecken beim Stich auf den Menschen übertragen können», so der Zeckenspezialist der Suva. Bei Berufsgruppen mit erhöhtem Zeckenstichrisiko übernimmt übrigens der Arbeitgeber die Kosten für die Impfung.
Gut 11 000 Zeckenstiche verzeichnen die Suva und die weiteren UVG-Versicherer jährlich. Zeckenstiche gelten versicherungsrechtlich als Unfälle. Insgesamt verursachen sie jährliche Kosten von rund 12,4 Millionen Franken. 90 Prozent der Zeckenunfälle passieren in der Freizeit. Zeckenunfälle während der Arbeit sind eher selten. Gewisse Berufsgruppen, wie etwa Forstwarte, haben allerdings ein stark erhöhtes Risiko für Zeckenstiche.
Anlässlich seiner Sitzung vom 16. April 2020 hat der Bundesrat Anpassungen und Präzisierungen an der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verabschiedet. Diese Anpassungen und Präzisierungen sollen Unklarheiten und Missverständnisse verhindern und bringen Klärung für die Bevölkerung. Namentlich das Verbot von Shopping-Touren und das Bussenregime werden explizit geregelt.
Seit Mitte März hat die Schweiz aus gesundheitspolitischen Gründen temporäre Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt und Einreiseverbote erlassen. Die Einschränkung des Reiseverkehrs dient dem gesundheitlichen Schutz der Wohnbevölkerung in der Schweiz und soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Diese Massnahmen haben sich in den letzten Tagen und Wochen etabliert. Aktuelle Informationen zeigen, dass die Umsetzung an den Aussengrenzen und auf den Flughäfen grösstenteils gut funktioniert. Der Bundesrat rät von nicht notwendigen Reisen ab.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat jedoch in den vergangenen Wochen weiterhin ein reges grenzüberschreitendes Einkaufsverhalten festgestellt. Diese Kontrollen binden Ressourcen der EZV, die für die wirksame Kontrolle der Binnengrenzen benötigt würden. Zur Präzisierung der geltenden Praxis wird deshalb die COVID-19 Verordnung 2 mit einem Artikel ergänzt. Bei der Wiedereinreise in die Schweiz wird eine Busse von 100 Franken ausgesprochen, wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung ausschliesslich zu diesem Zweck erfolgt ist. Mit dieser Busse wird nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die erfolgte Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde.
Das Wegräumen oder Beschädigen von Grenzabsperrungen oder Signalisierungen etc. wird nach wie vor mit einer Busse belegt ebenso Übernahme von Waren an nicht geöffneten Grenzübergängen. Der Artikel 4 der Verordnung wurde entsprechend präzisiert. Personen, deren Einreise gemäss COVID-19 Verordnung 2 nicht erlaubt ist, wird die Einreise verweigert, sie werden aber nicht gebüsst. Gegen eine Einreiseverweigerung kann beim Staatssekretariat für Migration (SEM) Einsprache erhoben werden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger und Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sind jederzeit zur Einreise berechtigt, unabhängig des Zweckes des Grenzübertritts in die Schweiz.
Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen.
Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss bei dieser Massnahmenlockerung sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert.
Aufgrund der epidemischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Um Planungssicherheit zu schaffen, gibt er auch bekannt, wie er die weiteren Lockerungsschritte bis Anfang Juni plant.
Für die Reihenfolge der Lockerungen hat der Bundesrat mehrere Risikofaktoren berücksichtigt. Dazu gehören die Zunahme enger Personenkontakte, die Zunahme von Personenströmen, die Zahl der betroffenen vulnerablen Personen oder die Möglichkeit Schutzmassnahmen zu ergreifen. Zudem hat der Bundesrat den wirtschaftlichen Nutzen der einzelnen Lockerungen bewertet.
Schutz der Gesundheit und Vermindern der wirtschaftlichen Schäden Der Bundesrat verfolgt mit der Lockerungsstrategie mehrere Ziele: Er will weiterhin in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Bundesrat will weiter die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten und die Einschränkungen der Grundrechte wo möglich verringern. Die Strategie soll schweizweit einheitlich und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarländer umgesetzt werden.
Erste Etappe am 27. April 2020 In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.
Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.
Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.
Zweite und dritte Etappe: 11. Mai und 8. Juni 2020 In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.
Etappen je nach Entwicklung der Epidemie Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.
Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infektionsketten wieder aufnehmen: infizierte Personen sollen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden. Dazu werden eine erweiterte Teststrategie, ein Contact Tracing-Konzept und eine App entwickelt, die über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.
Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden Bei der schrittweisen Öffnung gewisser Dienstleistungen und Betriebe sollen besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassend geschützt werden. Der Bundesrat hat deshalb die Definition der besonders gefährdeten Personen und die Schutzmassnahmen präzisiert.
Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen, wenn nötig durch eine angemessene Ersatzarbeit. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss der Arbeitgeber die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst. Eine besonders gefährdete Person kann eine Arbeit ablehnen, wenn sie die Gesundheitsrisiken als zu hoch erachtet. Ist eine Arbeitsleistung zuhause oder vor Ort nicht möglich, hat der Arbeitgeber die Person unter Lohnfortzahlung freizustellen. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen, das aufzeigt, weshalb eine angestellte Person zu einer besonders gefährdeten Personengruppe gehört.
Der Bundesrat hat aufgrund der epidemiologischen Situation den Kanton Tessin ermächtigt, die Einschränkungen von Wirtschaftsbranchen bis am 26. April zu verlängern.
Neuer Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG
Stefan Kuster übernahm auf 1. April 2020 die Leitung der Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG und wird damit Nachfolger von Daniel Koch. Dieser wird pensioniert, arbeitet während der Coronavirus-Pandemie jedoch weiter als «Delegierter des BAG für COVID-19». Er berät und unterstützt das BAG zur Coronavirus-Pandemie und vertritt es in der Öffentlichkeit.
Auf den 30. April 2020 wird Daniel Koch nach 12 Jahren an der Spitze der Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG pensioniert. Aufgrund der ausserordentlichen Lage bleibt er dem Bund erhalten: Während der Dauer der Coronavirus-Pandemie führt Daniel Koch seine bisherigen Aufgaben in der Bekämpfung dieses Virus als «Delegierter des BAG für COVID-19» weiter. Er berät und unterstützt in dieser Rolle Pascal Strupler, den Direktor des BAG, sowie die Task Force des Amts zur Coronavirus-Pandemie. Daniel Koch wird das BAG auch weiterhin an den Medienkonferenzen des Bundes vertreten.
Stefan Kuster trat die Nachfolge von Daniel Koch als Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten am 1. April 2020 an. Stefan Kuster verfügt über ein abgeschlossenes Medizinstudium mit Habilitation und einen Doppelfacharzttitel in Allgemeiner Innerer Medizin und in Infektiologie. Er erlangte einen Master in Clinical Epidemiology and Healthcare Research der University of Toronto, den er mit einem Executive MBA ergänzte. Stefan Kuster war in verschiedenen Funktionen am Universitätsspital Zürich und beim nationalen Zentrum für Infektionsprävention Swissnoso tätig. Zuletzt arbeitete er als Leitender Arzt der Klinik für Infektionskrankheiten und Spitalhygiene am Universitätsspital Zürich. Stefan Kuster wohnt im Kanton Zürich, ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Weltweit wirkt sich die Corona-Pandemie massiv auf alle geplanten Veranstaltungen der nächsten Monate aus. Die Veranstalter der Fachmessen ArbeitsSicherheit Schweiz und Swiss Corporate Fashion verschieben die Präsenztermine auf den Zeitraum vom 10. bis 12. November 2020. Um den Zeitraum konstruktiv zu überbrücken, bietet das Projektteam kurzfristig eine Online Konferenz an. Diese virtuelle Teilausgabe der beiden Veranstaltungen findet vom 23. bis 25. Juni statt.
Derzeit kann man nicht davon ausgehen, dass Veranstaltungen im Mai 2020 behördlich zugelassen werden, da die Corona-Pandemie das Weltgeschehen offensichtlich noch längere Zeit in Atem hält. Der Veranstalter der Fachmessen ArbeitsSicherheit Schweiz und Swiss Corporate Fashion, boerding exposition SA, entschied sich nach intensiven Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und den Kooperationspartnern für eine Verschiebung.
Zusätzlich zum neuen Termin bietet er zusätzliche Onlineformate an, so gewährleistet boerding den Austausch der Arbeitssicherheits-Branche und der Corporate Fashion Verantwortlichen und liefert wertvolle Inputs.
Fachmessen werden auf den 10. bis 12. November 2020 verschoben ‹‹Durch den zweijährigen Turnus der beiden Fachmessen arbeitet das gesamte Projektteam bereits seit Frühjahr 2018 mit ganzer Kraft und voller Enthusiasmus an den Vorbereitungen. Wir sind in ganz enger Abstimmung mit unseren Partnern und Ausstellern und kommen immer wieder zum selben Ergebnis: Die Messen werden stattfinden – sobald die Umstände es zulassen››, fasst die Projektleiterin Kirsten Maul vom Veranstalter boerding exposition SA zusammen. Der neue Termin wurde auf den Zeitraum vom 10. bis 12. November 2020 gelegt, so weit wie möglich ans Jahresende, um einer weiteren Verschiebung vorzubeugen.
Die langjährige gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Veranstaltungsortes Bern Expo kann auch für den Ersatztermin fortgeführt werden. Sämtliche Buchungen und Tickets behalten so ihre Gültigkeit. Kirsten Maul verrät: ‹‹Wir werden die Zeit zum neuen Termin gut nutzen, um gemeinsam mit unseren Partnern und Ausstellern das Thema Arbeitshygiene voranzutreiben. Dieses Thema wird die gesamte Branche auch in Zukunft begleiten, somit ist dieser Schritt eine logische Konsequenz zur Aufwertung unserer Fachmessen. ››
Termine für neues Veranstaltungsformat «Online Konferenzen» stehen fest Zur Überbrückung bis zum Präsenztermin werden vom 23. bis 25. Juni erstmals Online Konferenzen stattfinden. Der Veranstalter boerding hat in der jüngsten Vergangenheit grosse Erfolge mit diesem virtuellen Format erzielen können. In je 30-minütigen Webinaren vermitteln Experten der Arbeitssicherheit und des Themas Corporate Clothing ihr Knowhow, im Anschluss werden sie Fragen von Teilnehmern zu ihrem Fachthema beantworten. ‹‹Wir versprechen allen Partnern, Referenten, Ausstellern und Besuchern eine klare Kommunikation der nächsten Schritte. Wir sind weiter motiviert und sicher, dass der Stellenwert unserer Messethemen in Zukunft eine noch grössere Rolle spielen wird. Wir sind darauf vorbereitet.›› so die Projektleiterin Maul.
Elektronisches Patientendossier: Zertifizierung erfordert mehr Zeit
Das erste elektronische Patientendossier (EPD) wird erst im Sommer und nicht schon im Frühling angeboten werden können. Grund ist die Zertifizierung der Stammgemeinschaften, der zukünftigen Anbieter des EPD, die mehr Zeit in Anspruch nimmt, als geplant. Bis zum vorgesehenen Einführungstermin vom 15. April 2020 dürfte mindestens eine der acht Stammgemeinschaften die Zertifizierung abgeschlossen haben und im Sommer den Betrieb aufnehmen können. Die anderen Stammgemeinschaften folgen bis im Herbst.
Eine Vielzahl von Akteuren arbeiten derzeit an der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Neben den dezentralen Stammgemeinschaften, die das EPD anbieten werden, sind dies die Entwickler der technischen Plattformen, die Zertifizierungsstellen, die Akkreditierungsstelle und die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln.
Der Aufbau der Stammgemeinschaften und der technischen Plattformen hat gut funktioniert. Die Zertifizierung der Stammgemeinschaften sowie die anschliessende Akkreditierung der Zertifizierungsstellen dauern aber länger als ursprünglich geplant. Die Zertifizierung stellt sicher, dass der Schutz der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist und die Stammgemeinschaften die strengen Voraussetzungen des EPD-Gesetzes erfüllen. In der Folge werden sich Akutspitäler, Reha-Kliniken und stationäre Psychiatrien einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen können.
Programmausschuss nimmt Verzögerung zur Kenntnis
Der Programmausschuss von Bund und Kantonen zum EPD hat zur Kenntnis genommen, dass es in diesem komplexen Projekt mit seiner dezentralen Struktur zu Verzögerungen kommt. Er anerkennt, dass der Umfang des Zertifizierungsverfahrens zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht genau abgeschätzt werden konnte. Der Programmausschuss erwartet aber, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz bis im Herbst 2020 ein EPD eröffnen können. Er klärt zudem ab, ob die Stammgemeinschaften die Zeit bis zur endgültigen Zertifizierung mit einer Testphase optimal nutzen können. Für die Gesundheitsversorgung in der Schweiz hat ein um einige Wochen bis Monate verzögerter EPD-Anschluss der Spitäler keine negativen Konsequenzen.
Der TCS stellt seine Carvelo2go-Flotte kostenlos Organisationen, Firmen oder Privatpersonen zur Verfügung, die Personen auf freiwilliger Basis unterstützen wollen, welche aufgrund des COVID-19 schutzbedürftig sind und sich in Isolation oder in Quarantäne befinden. Insgesamt stehen über 300 Cargobikes der Mobilitätsakademie des TCS in 70 Schweizer Städten zur Verfügung.
Während die Massnahmen des BAG einen Abstand von zwei Metern zwischen Personen sowie eine Ansammlung im öffentlichen Raum auf maximal fünf Personen beschränken, sucht die Bevölkerung alternative Möglichkeiten, um Einkäufe und die Besorgung notwendiger Medikamente zu tätigen.
Carvelos im Dienste der Freiwilligen-Arbeit
Seit einigen Wochen hat sich vieler Orts in der Schweiz ein Moment der Solidarität entwickelt, um Risikopersonen oder mit Corona infizierten Personen zu unterstützen. Freiwillige gehen z.B. für einer Risikogruppe angehörende Personen einkaufen. Solche Einsätze helfen die Ausbreitung des Virus einzudämmen und unterstützen gleichzeitig schutzbedürftige Personen dabei das tägliche Leben zu bewältigen. Der TCS stellt für solche Einsätze ab sofort seine Carvelo2go-Flotte unentgeltlich zur Verfügung.
Einhaltung der Hygienevorschriften des BAG
Um Freiwillige und ihre Kunden vor einer COVID-19-Infizierung zu schützen sind die Nutzer der Carvelos angehalten, sich ihre Hände jeweils vor und nach dem Einsatz gründlich zu waschen/desinfizieren sowie Lenkrad, Gangschaltung, Boardcomputer, Sattel, Tragetasche und Batterie nach jeder Verwendung zu reinigen.
Es liegt auf der Hand: Der Dachverband der Gesellschaften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, kurz Suissepro, hat kürzlich seine Delegiertenversammlung als Telefonkonferenz durchgeführt. Festgelegt haben die Anwesenden unter anderem das Thema der Fachtagung «Journée suissepro 2022».
Redaktion - 3. April 2020
Es geht auch so – Delegiertenversammlung als Telefonkonferenz. Foto: R. Strässle
Auch in Pandemiezeiten müssen Organisationen und Verbände so gut wie möglich weiterfunktionieren. Das Abhalten einer General- oder Delegiertenversammlung (DV) gehört nun mal zur Pflicht. Entsprechend hat der Dachverband Suissepro am 2. April seine jährliche DV als Telefonkonferenz durchgezogen. Die Traktandenliste der 31. Delegiertenversammlung war diesmal relativ rasch erledigt: Sowohl das DV-Protokoll, der Suissepro-Jahresbericht, der Revisorenbericht und die Jahresrechnung 2019 als auch das Budget 2020 mit Festlegung der Zentralbeiträge genehmigten die Delegierten einstimmig; entlastet wurde ferner die Präsidentenkonferenz. Genehmigt haben die Anwesenden zudem den Jahresbericht 2019 der Grenzwertkommission.
Grenzwertkommission: Ersatzwahl nicht einstimmig
In diesem Jahr stehen altersbedingte Rücktritte der Grenzwertkommission der Suissepro an: Claudia Pletscher (Suva), Christian-Thomas Monn (Seco), Jean Parrat (Arbeitshygieniker Kanton Jura) und Walter Spieler (Hoffmann-La Roche). Die Suche nach geeigneten Kandidaten läuft derzeit, sie werden an der DV 2021 zur Wahl gestellt.
Für das bereits 2018 ausgeschiedene Mitglied Alois Gutzwiller hat die Grenzwertkommission Patrick Steinle von der Suva als Nachfolger vorgeschlagen. Er besitze die im vorliegenden Fall gesuchte Expertise in Bezug auf Arbeitsplatzmessungen, schreibt die Kommission in ihrem Jahresbericht. Dieser Vorschlag wurde an der DV von Fabia Schläppi, Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitshygiene (SGAH), infrage gestellt. Sie vertritt die Ansicht, die Kommission müsse ausgewogen zusammengesetzt werden. Letztlich wählten die Delegierten Patrick Steinle mit einer Gegenstimme.
Suissepro-Präsident bleibt noch zwei Jahre
Ziel der Suissepro ist die Pflege des interdisziplinären Austausches von Erfahrungen und Erkenntnissen zwischen den Fachspezialisten von Sicherheit, Arbeitshygiene, Ergonomie und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Geleitet wird der Dachverband von Bruno Albrecht, der nicht immer eine leichte Aufgabe habe, wie einzelne Delegierte vermerkten; für seine umsichtige Leitung sei ihm ein Kränzchen zu winden.
Der Präsident wollte an dieser Delegiertenversammlung zurücktreten. Doch die Suche nach einem geeigneten Nachfolger verlief erfolglos. Bruno Albrecht hat sich deshalb bereit erklärt, nochmals zwei weitere Amtsjahre anzuhängen, was die Delegierten einstimmig begrüssten.
Ohne Gegenstimme wurden auch Sekretär Ludwig Binkert, Kassier Christophe Iseli sowie die Revisoren Herbert Manser und Pierre-André Girardin bestätigt.
Geplante Fachtagung – Interdisziplinarität
Das Aufgleisen einer Fachtagung braucht eine gewisse Vorlaufzeit. Und so haben die Anwesenden die Tagung «Journée suissepro 2022» mit einer Defizitgarantie von 10’000 Franken gutgeheissen.
Fabia Schläppi, SGAH, regte als übergeordnetes Thema Interdisziplinarität für die geplante Fachtagung an. Ein Vorschlag, der auf grosse Gegenliebe stiess. Es sei eine Thematik, die der Daseinsberechtigung der Dachgesellschaft vollumfänglich Rechnung trage, so ein Delegierter.
Die nächste Suissepro-Delegiertenversammlung findet am 25. März 2021 statt. (rs)
Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Mitmachen verschoben
NEUER TERMIN: Vom 10. bis 12. November 2020 (statt 26. bis 28. Mai) dreht sich in der Bernexpo zum 8. Mal wieder alles um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Rund 200 Aussteller zeigen unter anderem Innovationen aus den Bereichen Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung, eingebettet in ein informatives Rahmenprogramm mit Fachvorträgen und Live-Shows. Einen besonderen Mehrwert bietet der Sicherheitparcours zum Mitmachen.
Neben der Präsentation innovativer Produkte und Dienstleistungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz stehen für die Fachbesucher der Austausch mit Fachexperten und der Praxisbezug im Fokus. Aus erster Hand bekommen sie in zahlreichen Expertenvorträgen und Praxisforen wertvolle Impulse für den Arbeitsalltag, in denen auch weiche Faktoren wie psychosoziale Belastungen thematisiert werden. Interaktive Lernangebote und Live-Demonstrationen helfen, das eigene Fachwissen zu prüfen und für den Notfall bestens gerüstet zu sein. Die Fachmesse ArbeitsSicherheit Schweiz ist mit ihren Vorträgen und dem Sicherheitsparcours von der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) als Weiterbildungsmassnahme anerkannt und zertifiziert. Für die Teilnahme an ausgewählte Rundgängen und Veranstaltungen werden Fortbildungseinheiten angerechnet.
Das eigene Wissen testen und umsetzen
‹‹Eine beliebte Anlaufstelle wird auch in diesem Jahr wieder das Angebot des Sicherheitsparcours sein››, ist sich Kirsten Maul, Projektleiterin der Messe beim Veranstalter børding exposition SA, sicher. Bereits zum vierten Mal übernehmen verschiedene Aussteller die Patenschaft für einzelne Stationen des Sicherheitsparcours. An sechs in der Messehalle verteilten Posten können die Besucher Themen aus ihrem Arbeitsalltag interaktiv erleben. Als besonderen Mehrwert gibt es für die Teilnahme ebenfalls Weiterbildungspunkte. ‹‹Der Sicherheitsparcours schlägt eine Brücke in die Praxis und bietet die einzigartige Möglichkeit, das eigene Wissen in konkreten Situationen zu testen und umzusetzen››, so Maul.
Die Station des Schweizerischen Vereins Arbeitssicherheit Schweiz steht ganz unter dem Motto seines Jahresthemas „Mach mit“. Ziel ist es, alle Beteiligten im Betrieb für Arbeitssicherheit zu sensibilisieren. Am Parcours-Posten gilt es, in einem Escape-Room Rätsel zu lösen, um eine Personengruppe aus einer Notsituation zu befreien. Weiter geht es unter anderem mit Gleichgewichtsübungen am Posten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), um das Bewusstsein für Sturzrisiken zu erhöhen. Wissenstests zu aktuellen Vorschriften bis hin zu Reanimationsübungen für Ersthelfer ergänzen diese Station. Der Sicherheitsparcours ist mit einem eigenen Logo in der Messehalle ausgeschildert. Die Laufkarten zum Punktesammeln für die Anerkennung als Weiterbildungsmassnahme werden im Messebüro ausgegeben. Die Stationen und Aussteller im Einzelnen:
Verein Arbeitssicherheit Schweiz: Teilnehmer lösen in einem ESCAPE-Raum Rätsel und befreien Personengruppen in einem Betrieb.
bfu: Spielerisch zu mehr Gleichgewicht: Ein BOSCO Balance Trainer zeigt effektive Übungen.
Delta Zofingen: Aktuelle Revision EN 388: 2016 – Was muss ich wissen? Eine kurze Schulung über wichtige Bereiche.
Hymer-Leichtmetallbau: Teilnehmer arbeiten mit Testleitern Arbeitsanweisungen gemäss der gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz durch. Checklisten unterstützen dabei.
Alpin Medic: Die Rolle der Ersthelfer – Teilnehmer treten gegeneinander an und reanimieren verletzte Personen – Dr. Bibber für Fortgeschrittene.
Schärer + Kunz AG: Diese Station schult die Teilnehmer in der praktischen Verwendung visueller Sicherheitskontrollsysteme anhand eines kleinen Parcours.
Offener Brief Prof. em. Sucharit Bhakdi zur Corona-Krise
Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, leitete 22 Jahre das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz. Er hat einen offenen Brief an die Deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel geschrieben mit fünf Fragen, die nach sofortigen Antworten verlangen, um festzustellen, wie begründet die derzeitigen massiven Einschränkungen aller unserer Grundrechte sind.
Vorwort:Die Pressefreiheit ist ein Privileg und eine Pflicht
„Das Privileg gilt für Journalistinnen und Journalisten und für Medienunternehmen. Für beide ergeben sich daraus Pflichten. Journalistinnen und Journalisten sind verpflichtet, fair und sorgfältig zu arbeiten. Der Schweizer Presserat ist der Garant dafür. Und Medienunternehmen sind verpflichtet, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für unabhängigen, vielfältigen Journalismus bereitzustellen.“ (Ausschnitt aus dem „Manifest für die Pressefreiheit“ vom Schweizer Journalistenverband impressum)
Informationen zum Video von Prof. em. Dr. med. Sucharit Bhakdi
Anmerkung von Markus Frutig, Chefredaktor des SAFETY-PLUS am 31.03.2020
Geschätzte Leser und Leserinnen, geschätzte Kunden, Verbandspartner und Geschäftspartner.
Aktuell gibt es aufgrund der WHO-Ausrufung der Pandemie-Stufe wegen Corona/COVID-19 eine bisher nie dagewesene weltweite Krisensituation mit Ausgangsbeschränkungen, – Sperren, Verboten mit teilweise drakonischen Strafen (beispielsweise 5 Jahre Gefängnis in Italien bei Verletzung der Ausgangssperre für positiv Getestete), die Millionen von Arbeitslosen, Einzelinsolvenzen Selbständiger und den Bankrott vieler KMU zur Folge haben könnte. Auch die Schweiz und Deutschland trifft diese Notstands-Gesetzgebung äusserst schwer, welche allen unseren Lesern, Verbänden, Kunden und Geschäftspartnern nicht nur finanzielle Einbussen in Millionenhöhe, sondern auch unser aller Arbeit oder Existenz auf das massivste gefährden.
Interessanterweise machen es Schweden oder viele asiatische Länder wie Japan, Singapur, Hongkong oder Taiwan ganz einfach, in dem sie allen Bürgern Atemschutzmasken verteilen, um die Gefahr einer Tröpfcheninfektion auszuschliessen, bevor alles schlimmer wird. Sollten unsere Gesundheitsgremien nicht auch davon lernen? Zitat im n-tv-Beitrag „Ihr Rezept: Masken für alle, dichtes Controlling und digitales Tracking der Erkrankten. Abstand halten (vor allem bei Alten) und auf Hygiene achten sowieso.“
Denn die weltweiten, finanziellen Folgen mit der Verschuldung über die Milliardenschweren Not-Kredite werden jetzt schon mit jedem Tag, jeder Woche des Stillstands unabsehbar und können sich zu einer Lawine aufrollen, die noch mehr Insolvenzen und Menschenleben kosten könnte, als die Corona-Krise selbst. Besonders in den Dritte Welt Ländern wie in vielen Staaten Afrikas, Indien oder Pakistan, wo die Menschen grundlegend in Armut ohne jegliche Hygiene ein massiv geschädigtes Immunsystem haben und Ausgangssperren nicht so „problemlos“ überstehen, wie wir aktuell in der Schweiz oder in Deutschland.
Daher ist es nicht nur für mich als Christ, Schweizer Bürger, Journalisten, Ingenieur und ausgebildetem Gesundheitsberater moralisch, ethisch und politisch die Pflicht, auch andere Fakten und Hintergründe zu prüfen, um die bürgerlichen, demokratischen Grundrechte unserer Freiheit zu schützen und konstruktive Diskussionen mit den Entscheidern in Politik und Gesundheitswesen umgehend zu ermöglichen und die Massnahmen angemessen anzupassen, bevor es zu spät ist.
Univ.-Prof. em. Dr. med. Sucharit Bhakdi hat als Sohn thailändischer DiplomatInnen Kindheit und Jugend in den USA, Schweiz, Ägypten und Thailand verbracht. Nach dem Studium der Humanmedizin in Deutschland schlug er die wissenschaftliche Laufbahn ein und leitete zuletzt 22 Jahre lang das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er veröffentlichte über 300 Artikel in internationalen Fachzeitschriften und gehört zu den meistzitierten Medizinforschern Deutschlands. Während seiner mehrfach ausgezeichneten universitären Lehrtätigkeit brachte er in zahllosen Auftritten das Thema Infektionen der Politik und der Öffentlichkeit nahe. Neben zahlreichen wissenschaftlichen Preisen wurde ihm der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. (Quelle: Goldegg Verlag GmbH, Berlin)
Buchempfehlung der Redaktion: „Schreckgespenst Infektionen -Mythen, Wahn und Wirklichkeit“
Rezensionstext: Jeder 10. Todesfall ist auf eine Infektion zurückzuführen … Gefährliche Coli-Keime auf Flugzeugsitzen, Legionellen im Trinkwasser, multiresistente Bakterien, Schweinegrippe, Ebola – was eignet sich besser für Schlagzeilen? Ist es nicht Ironie, dass uns dabei der Blick für die eigentlichen Risiken verloren geht? In diesem Buch klären ExpertInnen ersten Ranges auf: Welche Rolle spielen Abwehrkräfte des Körpers? Wann sind Impfungen zielführend? Was ist mit „klassischen“ Kinderkrankheiten? Was hilft bei schweren Infektionen? Wann stossen Antibiotika an ihre Grenzen? Welche Gefahren drohen durch multiresistente Bakterien? Wie ist das mit Krankenhausinfektionen? In einem unterhaltsamen Frage-Antwort-Spiel gibt dieses Buch spannende Einblicke in das Wesen der wichtigsten Infektionskrankheiten. Sie werden zwischen Sinn und Unsinn unterscheiden können, wissen, wo echte Infektionsgefahren lauern und wie Sie ihnen begegnen. Besuchen Sie eine faszinierende und unbekannte Welt. Die Macht des Wissens wird Ihnen zu einem längeren und gesünderen Leben verhelfen – rezeptfrei und ohne Nebenwirkungen. (Quelle: Goldegg Verlag GmbH, Berlin)