Bei Verdacht auf eine Autobombe könnten Roboter künftig der Polizei oder der Armee als mobiles Räumungskommando dienen.
Redaktion - 28. Mai 2015
Der Roboter ist startbereit.
Im Rahmen des EU-FP7-Forschungsprogramms haben Forschende der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zusammen mit Partnerinstitutionen aus vier Ländern das „Autonomous Vehicle Emergency Recovery Tool“ (Avert) entwickelt. Es ermöglicht Einsatzkräften, blockierende oder verdächtige Fahrzeuge schnell und sicher aus heiklen Positionen – beispielsweise in Parkhäusern, Tiefgaragen oder Tunneln – zu entfernen.
Ausgerüstet mit Kameras und Sensoren erstellt der Roboter vor Ort eine 3D-Aufnahme der gesamten Szenerie und bewegt sich in der Folge autonom in die Nähe des zu verschiebenden Fahrzeugs. Danach setzt der Roboter vier flache und mit Scannern bestückte Mini-Roboter – sogenannte „Bogies“ – aus. Diese fahren selbständig unter die Räder des Fahrzeugs und heben es wenige Zentimeter an. Die Einsatzkräfte haben dann die Möglichkeit, das Fahrzeug ferngesteuert oder halbautomatisch wegzufahren. Möglich macht dies die am Institut für Mechatronische Systeme (IMS) der ZHAW School of Engineering entwickelte Steuerung für das Avert-Gesamtsystem, wie es heisst.
Bisherige Methoden zur Entfernung solcher Fahrzeuge waren für die Entschärfer sehr gefährlich, insbesondere wenn sich die Fahrzeuge an schwer zugänglichen Stellen befanden. In Zusammenarbeit mit Bombenentschärfungsspezialisten in Deutschland, Grossbritannien und der Schweiz (Flughafenpolizei Zürich und Wissenschaftlicher Dienst der Stadtpolizei Zürich) wurde Avert auf die Bedürfnisse in der Praxis zugeschnitten, wie der Informationsdienst idw schreibt. Während der letzten Monate habe sich der Roboter bereits in diversen Testszenarien bewährt.
Auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz sind am 27. Mai mehrere Fussballfunktionäre in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Sie werden verdächtigt, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben.
Redaktion - 27. Mai 2015
Die Haftanordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) stützt sich auf Verhaftsersuchen der US-Behörden. Die für den Bezirk Ost von New York zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese Personen wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern und verdeckten Provisionen seit Beginn der 1990-er Jahre bis heute. Bei den mutmasslichen Bestechern soll es sich gemäss Angaben um Vertreter von Sportmedien und von Sportvermarktungsunternehmen handeln. Die Verhafteten sollen in Zahlungen an hochrangige Fussballfunktionäre, also Delegierte der Fifa und andere Funktionäre von Fifa-Unterorganisationen, in Höhe von über 100 Millionen Dollar verwickelt gewesen sein. Als Gegenleistung sollen sie bei der Austragung von Fussballturnieren in den USA und Lateinamerika die Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte erhalten haben, wie das BJ schreibt. Diese Straftaten sind gemäss Verhaftsersuchen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden; zudem sind Zahlungen über US-Banken abgewickelt worden.
Die Kantonspolizei Zürich hat im Auftrag des BJ Anhörungen zu den US-Verhaftsersuchen durchgeführt. Erklärt sich die gesuchte Person bei der Anhörung mit der sofortigen Auslieferung einverstanden, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt, wie es heisst. Das BJ könne in diesem Fall unverzüglich die Auslieferung an die USA bewilligen und den Vollzug veranlassen. Widersetze sich hingegen die gesuchte Person ihrer Auslieferung, werde das BJ die USA auffordern, innert der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen ein formelles Auslieferungsgesuch zu stellen. Gemäss der BJ widersetzen sich die Verhafteten mehrheitlich einer Auslieferung an die USA.
Im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten rund um Fussballturniere wurde noch ein weiteres separate Verfahren eröffnet: Die Bundesanwaltschaft hat rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 in Russland und 2022 in Katar ein Strafverfahren wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie des Verdachts der Geldwäscherei gegen unbekannt eröffnet. Dabei wurden am Hauptsitz der Fifa in Zürich elektronische Daten und Dokumente sichergestellt. Dieses Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige der Fifa, die die Organisation am 18. November 2014 bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hatte.
Die Fifa lässt verlauten, dass sie die Aktion der Behörde begrüsse, um Fehlverhalten im Fussballgeschäft aufzudecken. Mehr Informationen seitens der Fifa hier (Video der Fifa-Pressekonferenz vom 27.5.).
Rückenschmerzen: Eine Frage der Mechanik
Empa-Forscher können erstmals zeigen, wie es zum Verschleiss an Wirbelköpern und Bandscheiben kommt. Die gezielte Auswahl der richtigen Therapie wird dadurch einfacher.
Redaktion - 27. Mai 2015
Mit Hilfe des Programms Open Sim der Universität Stanford berechnet die Empa die Kraftverteilung im Rücken, wenn ein Mensch eine Last hebt. (Bild: Empa)
Zusammen mit der University of Pittsburgh und der Universitätsklinik Balgrist entschlüsselt die Empa die Mechanik der unteren Rückenwirbel. Die Forscher können nun zeigen, wie es zum Verschleiss an Wirbelköpern und Bandscheiben kommt. Die gezielte Auswahl der richtigen Therapie wird dadurch einfacher.
Die einen sagen, Rückenschmerzen seien der Preis für den aufrechten Gang. Die anderen sagen, das Problem der Rückenschmerzen habe erst begonnen, als der Mensch sich hingesetzt hat, um nachzudenken: Mangelnde Bewegung schwächt die Muskeln, dazu kommt Stress im Privatleben oder am Arbeitsplatz. Die Rückenmuskeln verkrampfen und tun weh.
Meist lässt sich das Problem durch Lockerung und Stärkung der Rückenmuskeln beheben. Doch bei jedem siebten Betroffenen gelingt dies nicht; selbst die Verabreichung von Opiaten hilft dann nicht mehr. Nur eine Operation kann das Leiden beenden. In schweren Fällen werden defekte Rückenwirbel oder Bandscheiben mit einer Metallkonstruktion überbrückt (intervertebrale Fusion). Das fixierte Segment verknöchert und kann zunächst keine Schmerzen mehr auslösen. Doch derartige Reparatur-Operationen bringen den Patienten nur für wenige Jahre Linderung, dann tritt das Problem an den benachbarten Wirbeln erneut auf. Die Frage ist: Warum ist das so, und wie könnte man das verhindern?
Bernhard Weisse forscht mit seinem Team an der Empa an genau diesen mechanischen Fragen. Um zu verstehen, warum und wie schnell eine Bandscheibe verschleisst, müssen die Forscher die Kräfte kennen, die in diesem Bereich wirken. Und dazu wiederum braucht es eine exakte Kenntnis der Form, der Elastizität und der Beweglichkeit der einzelnen Elemente – es ist eine Fragestellung für Maschinenbauingenieure.
Der Skelett-Simulator In einem ersten Schritt feilten die Empa-Forscher an der theoretischen Grundlage: Weisses Team fütterte Wirbelsäulengeometriedaten von 81 Patienten in das Computerprogramm Open Sim – ein von der Stanford University entwickeltes, weltweit genutztes Simulationsprogramm für den menschlichen Bewegungsapparat. Dann galt es, die Biomechanik in der Computersimulation möglichst genau abzubilden: Verhält sich eine Bandscheibe wie ein Kugelgelenk? Oder eher wie ein Gummilager? Welchen Einfluss haben die Muskeln dabei – bleibt das Gummilager immer gleich steif, oder verändert sich die Steifigkeit, abhängig vom Biegungswinkel? Hierfür arbeitete die Empa mit dem Laboratorium für orthopädische Biomechanik der Uniklinik Balgrist (Universität Zürich) und dem Institut für Biomechanik der ETH Zürich zusammen. Den Wissenschaftlern gelang es mit Hilfe des Computermodells, die Mechanik nachzubilden. Ergebnis: bei Menschen mit einer bestimmten Fehlstellung der Wirbelsäule die Bandscheiben schon im gesunden Zustand um bis zu 34 Prozent stärker belastet. Geht eine Bandscheibe kaputt und wird überbrückt, steigt die Belastung in den Nachbargelenken noch weiter an und kann bis zu 45 Prozent höher sein als beim Menschen ohne diese Fehlstellung.
Individuelle Therapie-Empfehlungen werden möglich Doch allein die Computeranalyse eines Gesundheitsproblems reicht nicht. Ziel ist es, für jeden Patienten eine individuelle Diagnose zu stellen und die passende Therapie zu empfehlen. Eine Kooperation mit US-Wissenschaftlern, finanziert vom Schweizerischen Nationalfonds, half hier weiter: Forscher der University of Pittsburgh haben ein neuartiges 3-D-Röntgen-Videosystem entwickelt. Es nennt sich «Digital Stereo-X-Ray Imaging» (DSX) und kann die Bewegung der Wirbelsäule mit 250 Bildern pro Sekunde wiedergeben, während die Position der Wirbel auf 0,2 Millimeter genau zu sehen ist. Der Trick dabei: Die unscharfen Röntgenbilder der Bewegung werden mit scharfen CT-Bildern des still liegenden Patienten im Computer kombiniert.
Einer der dort tätigen Forscher, Ameet Aiyangar, war bereits im Jahr 2009 als Gastwissenschaftler an der Empa und kehrt nun an die Empa zurück. In Pittsburgh hat er zwölf gesunde Menschen Gewichte heben lassen und hochauflösende Filme ihrer Wirbelsäulenbewegung produziert. Derzeit ist Aiyangar dabei, die aufgenommenen Röntgenfilme mit den Computermodellen des jeweiligen Probanden abzugleichen. Nachdem das Modell für gesunde Menschen stimmig ist, wollen die Forscher mit dieser Methode die Problematik der Spondylodese (Wirbelkörperverblockung) untersuchen. Dazu werden Patienten vor und nach der Operation mit dem DSX-System gefilmt und die Bewegung ihrer Wirbel analysiert. So lässt sich bestimmen, welche Kräfte im Bereich der unteren Wirbelsäule vor der Operation gewirkt haben und was die Überbrückung der Wirbel an dieser Kräfteverteilung geändert hat. Die Untersuchung wird helfen, den Verschleiss von Rückenwirbeln besser zu verstehen und die Ursache von Schmerzen im unteren Rückenbereich genauer zu lokalisieren.In Zukunft könnte es eine derartige Computeranalyse für alle Rücken-OP-Patienten geben.
(Text: Empa)
Strengere Ausfuhr für Überwachungsgüter
Der Bundesrat hat kürzlich ein zusätzliches Kriterium für die Beurteilung der Ausfuhr und die Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung aus der Schweiz beschlossen.
Redaktion - 27. Mai 2015
Exportgüter zur Internet- und Mobilfunküberwachung unterliegen strengeren Kriterien.
Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung sind Güter mit der Möglichkeit zur zivilen und militärischen Verwendung (sog. Dual-Use-Güter). Die Ausfuhr solcher Güter aus der Schweiz wird auf Grundlage internationaler Vereinbarungen seit 2012 kontrolliert. Für die Ausfuhr aus der Schweiz muss gestützt auf die Güterkontrollgesetzgebung vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Bewilligung eingeholt werden.
Die Güterkontrollgesetzgebung sieht nur beschränkte Möglichkeiten vor, Gesuche für die Ausfuhr oder die Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung abzulehnen. Der Bundesrat hat nun mittels einer verfassungsunmittelbaren Verordnung gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung beschlossen, ein neues Kriterium zur Ablehnung entsprechender Gesuche zu schaffen. Eine Einzelbewilligung für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung wird künftig verweigert, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende oder das zu vermittelnde Gut vom Endempfänger als Repressionsmittel verwendet wird, wie es in der Seco-Mitteilung heisst. In diesem Zusammenhang wird nun auch die Übertragung von Immaterialgütern (inklusive Know-how und Einräumung von Rechten), die Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung betrifft, der Bewilligungspflicht unterstellt. Die verfassungsunmittelbare Verordnung ist am 13. Mai 2015 in Kraft getreten. Sie ist auf vier Jahre befristet.
Sicheres Datenverbundnetz
Kürzlich hat der Bundesrat eine Aussprache über ein sicheres Datenverbundnetz geführt, das auch in Krisenlagen die Verbindung zwischen dem Bund und den Kantonen gewährleisten soll. Jetzt liegt der Ball beim VBS.
Redaktion - 27. Mai 2015
Besonders wichtig in Krisenzeiten: ein sicheres Datenverbundnetz.
Die Führungsfähigkeit auf Stufe Bund und Kantone bei einem Stromausfall und einer Strommangellage war ein zentrales Thema der Sicherheitsverbundsübung 2014. Dabei zeigte sich, dass eine anhaltende Unterversorgung mit Strom eine komplexe nationale Notlage hervorrufen würde. Ein Aspekt davon wären technisch bedingter Führungsprobleme, weil die normalen Kommunikationsmittel nach kurzer Zeit nicht funktionieren würden. Deshalb braucht es ein krisen- und abhörsicheres, flächendeckende Datenverbundnetz, das jene Stellen des Bundes, der Kantone und Dritte verbinden soll, die für die Sicherheit und Versorgung des Landes essenziell sind. Bis jetzt hat nur die Armee Übermittlungsnetze, die diesen Anforderungen genügen.
Ein sicheres Datenverbundnetz (SDVN) soll künftig auch in Krisen und Notlagen die Verbindungen zwischen Partnern des Sicherheitsverbundes Schweiz ermöglichen, d.h. zwischen den Führungsanlagen der Landesregierung, allen Departementen des Bundes, den Kantonen sowie den Betreibern kritischen Infrastrukturen (z.B. Kernkraftwerke oder Landesflughäfen). Das SDVN soll auch für die tägliche Kommunikation und den sicheren Datenaustausch genutzt werden.
Das SDVN und die Fachapplikationen, die darauf basieren, sollen auch gegen Cyberangriffe geschützt sein. Das Netz soll bereits bestehende oder geplante Glasfaserinfrastruktur nutzen, primär vom Führungsnetz Schweiz der Armee. Dazu kommen Netzkomponenten anderer ziviler Bundesstellen.
Die Investitionen für das Vorhaben werden auf 55 bis 60 Mio. Fr. geschätzt, wobei die genau Zahl der Anschlusspunkte noch mit den Nutzern abgesprochen werden muss. Die jährlichen Betriebskosten, die ausschliesslich für das SDVN anfallen, werden sich gemäss aktuellen Schätzungen auf jährlich etwa 11 Mio. Fr. belaufen. Die Betriebskosten sollen im Rahmen weiterer Abklärungen noch genauer erhoben und nach dem Verursacherprinzip auf die Nutzer aufgeteilt werden.
Die Politische Plattform des Sicherheitsverbunds Schweiz (Vorsteher des VBS und des EJPD sowie die Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD und der Konferenz der kantonalen Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehrdirektorinnen und -direktoren RK MZF) begrüsst dieses Vorhaben. Auch die KKJPD und die RK MZF haben an ihrer Jahreskonferenz vom 13. November 2014 das Vorhaben einstimmig begrüsst.
Als nächsten Schritt hat der Bundesrat das VBS beauftragt, das Vorhaben voranzutreiben und das Projekt zu konkretisieren. Bis zum Herbst wird das VBS mit den vorgesehenen Nutzern Verteilschlüssel für die Investitions- und Betriebskosten prüfen. Diese sollen dem Bundesrat anschliessend vorgelegt werden. Die eigentliche Umsetzung des SDVN will der Bundesrat dem Parlament mit einer Botschaft voraussichtlich 2016 beantragen.
Pressemeldung VBS
DDoS-Angriffe: Achtung Erpressung
Verschiedene Fälle deuten auf eine Zunahme von DDoS-Angriffen hin, die vor allem den Zweck haben, Geld zu erpressen. Das schreibt die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI. Sie publiziert deshalb eine Anleitung mit verschiedenen Schutzmassnahmen.
Redaktion - 26. Mai 2015
Hinweise auf vermehrte Gelderpressung
Erpressung ist momentan eine der bevorzugten Methoden von Cyberkriminellen, um schnell an Geld zu kommen, wie die Meldestelle schreibt. Zu diesem Zweck würden verschiedene Methoden eingesetzt, darunter auch Angriffe auf die Verfügbarkeit von Internetdiensten. In solchen Fällen versuche ein Angreifer eine angepeilt Webseite oder Internetdienstleistung unerreichbar zu machen: Er überschwemmt sie mit Anfragen. Stammen diese Anfragen nicht nur von einer, sondern von einer Vielzahl von Quellen, spricht man von „verteilten“ Angriffen (Distributed Denial of Service, DDoS). Das kann für den Besitzer zu grossem Gewinnausfall führen. Der Erpresser verlange Geld, damit er einen bereits gestarteten Angriff stoppt oder gar nicht erst beginnt.
Was ist zu tun? Die Informationsstelle empfiehlt:
Nicht auf die Erpressung einzugehen. Es ist gut möglich, dass auch nach einer ersten Zahlung die Angriffe weitergehen und die Erpresser versuchen, weiteres Geld zu erpressen.
Setzen Sie sich mit der kantonalen Polizeidienststelle in Verbindung und diskutieren Sie die Möglichkeiten einer Strafanzeige.
Falls die Kriminellen mit einem DDoS-Angriff drohen, empfiehlt es sich, mit dem Hoster/Upstream-Provider technische Massnahmen zu treffen, um sich auf einen eventuellen Angriff vorzubereiten.
Auch wenn Sie aktuell nicht bedroht werden, aber die Webseite dennoch für das Funktionieren der Firma essenziell ist, sind vorbeugende Schutzmassnahmen angezeigt.
MELANI hat ein Dokument über das Thema DDoS-Angriffe und über generelle Möglichkeiten, wie man diesem Phänomen begegnen kann, publiziert.
Kaba-Aktionäre geben grünes Licht für Fusion
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Kaba Holding AG haben am 22. Mai anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung allen Anträgen mit grossem Mehr zugestimmt. Damit sind die zentralen Voraussetzungen für den geplanten Zusammenschluss mit der Dorma-Gruppe erfüllt.
Redaktion - 26. Mai 2015
Hans Gummert (Dorma): „Das Ergebnis der a.o. Generalversammlung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, zwei Premium-Marken zu einem global führenden Unternehmen zusammenzuführen. „
Die ausserordentlichen Generalversammlung (GV) wurde einberufen, um die zentralen Voraussetzungen für den am 30. April 2015 angekündigten Zusammenschluss mit der Dorma-Gruppe in Deutschland zu schaffen. Dank komplementärer Produkte und Dienstleistungen, einer erweiterten Abdeckung der Wertschöpfungskette und verstärkter geografischer Präsenz soll aus dem Zusammenschluss ein globales Top-3-Unternehmen für Sicherheits- und Zutrittslösungen entstehen. Die börsenkotierte Kaba Holding respektive künftig dorma+kaba Holding mit Sitz in Rümlang wird eine kontrollierende Mehrheit von 52,2% am gemeinsamen Geschäft halten und die strategische, operative und finanzielle Führung der kombinierten Gruppe wahrnehmen, wie Kaba unterstreicht.
Die an der ausserordentlichen GV anwesenden 247 Aktionäre vertraten direkt oder indirekt insgesamt 2‘358‘548 stimmberechtigte Aktien. Dies entspricht gemäss Mitteilung 61,8% des gesamten Aktienkapitals. In den Abstimmungen im Rahmen der sieben Traktanden lag die Zustimmung zwischen 95% und über 99%, wie es heisst.
Elektrotechnische Erzeugnisse bemängelt
15% der im Jahr 2014 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. 34 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps mussten ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden 17 Rückrufe und Sicherheitsinformationen von Konsumentenprodukten aus dem Haushalt- und Wohnbereich und aus dem IT-Bereich öffentlich aufgeschaltet und die Konsumenten darüber informiert.
Redaktion - 26. Mai 2015
Auch viele LED-Lampen mussten beanstandet werden.
Die Marktüberwachung durch das ESTI wird in der ganzen Schweiz durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). In Verkehr gebrachte elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft, damit in der Schweiz nur sichere elektrische Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden.
Die überprüften Erzeugnisse wurden anlässlich von Messebesuchen, Besuchen von Grossverteilern, Fachmärkten und Herstellern sowie im Rahmen von Kontrollen auf Internet-Plattformen und in Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachpersonen aus dem Elektrobereich.
Gesamthaft wurden 249 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst. Somit weisen 15% aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse Mängel auf. Dabei enthalten 106 Erzeugnisse sicherheitstechnische Mängel.
Besteht für den Benutzer eine Gefahr, kann das ESTI das weitere Inverkehrbringen eines Erzeugnisses verbieten. 2014 mussten 34 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren 2014 diverse mobile Whirlpools eines asiatischen Herstellers, verschiedenste nicht berührungssichere LED-Röhren, LED-Lampen sowie Leuchten, unzulässige Reiseadapter, Zuckerwattemaschinen sowie allgemein Stecker mit ungenügenden elektrischen Eigenschaften an verschiedensten Geräten. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass ein Inverkehrbringen von elektrischen Geräten mit ausländischen Steckern in der Schweiz verboten ist.
In 25 Fällen haben der Handel und Hersteller als Inverkehrbringer aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) selbst Erzeugnisse vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert. In 17 Fällen wurden dabei die Rückrufe und Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit dem ESTI auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK öffentlich aufgeschaltet. Dies betraf Wäschetrockner, Elektro-Wassererwärmer, mobile Whirlpools, Netzkabel für Notebook-Computer, Smartphone-Netzteile, PCs, Reise-Adapter, Heizlüfter, Sterilisatoren, Leuchten und Schienenstrahler.
Das ESTI empfiehlt allen Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf von elektrischen Geräten auf seriöse Anbieter mit einem kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf lesbare Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen zu achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI – solche Geräte mit Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht – und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Diese Prüfzeichen erfüllen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit als die Selbstdeklaration mit einem CE-Kennzeichen und bieten Konsumenten und Anwendern einen Mehrwert.
Pressemeldung ESTI
Arbeitszeit: Mehr Absenzen als Überstunden
Die Schweizer Arbeitnehmer und - nehmerinnen leisteten im letzten Jahr 7,7 Milliarden Arbeitsstunden.
Redaktion - 22. Mai 2015
Pünktlich nach Hause? Wer viel Wert darauf legt, sollte besser nicht im Finanzsektor arbeiten.
Die Schweizer Arbeitnehmer haben im Jahr 2014 insgesamt 7,7 Milliarden Arbeitsstunden geleistet – das ist eine Zunahme um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr. Dies meldet das Bundesamt für Statistik.
Davon wurden über alle Branchen hinweg 2,4% als Überstunden geleistet. Hier gibt es je aber nach Branchen grosse Unterschiede: Im Kredit- und Versicherungsgewerbe wurden zum Beispiel 4,6% Überstunden verbucht, während bei öffentlichen Verwaltungen in derselben Zeit nur 1% Überstunden geleistet wurden
Die Zahl der Absenzen lag in der gleichen Zeit bei 3,7%. Die meisten Absenzen gingen auf gesundheitliche Gründe zurück (75% des Gesamtvolumens), also Krankheiten und Unfälle. Je rund 10% wurden von Militär- und Zivieldienst und Mutterschaftsurlaub in Anspruch genommen.
Bei der Alpiq InTec AG, Abteilung Security in Zürich, ist ein Wechsel angesagt: Auf Michele Waldeck folgt Rolf Löffel von Telenot.
Redaktion - 22. Mai 2015
Rolf LöffelMichele Waldeck
Rolf Löffel wird die Alpiq-Abteilung Security in Zürich ab 1. Juni 2015 leiten. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Sicherheitstechnik und war zuletzt als Leiter der Telenot-Niederlassung in Winterthur tätig.
Michele Waldeck begann vor zehn Jahren mit dem Aufbau der Abteilung Security am Standort Zürich. In dieser Zeit sei das Team auf 15 Mitarbeitende angewachsen. Er blicke auf eine erfolgreiche und spannende Zeit mit vielen guten Kontakten und interessanten Projekten zurück, sagt Waldeck, der sich auf seine neue Aufgabe freut: Er wird weiterhin für die Firma Alpiq tätig sein und ab August 2015 die nationale Funktion des Produktemanagers Security übernehmen.
Peter Nebiker ist neuer SES-Präsident
Der neue Präsident des Verbandes Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) heisst Peter Nebiker.
Redaktion - 21. Mai 2015
Peter Nebiker
Peter Nebiker (Siemens), der bisherige SES-Vizepräsident, wurde an der SES-Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2015 ohne Gegenstimme gewählt. Er ist seit fünf Jahren im Vorstand und tritt die Nachfolge von Guido Portmann (Securiton) an, der die letzten acht Jahre an der Spitze des Fachverbandes stand. Die beiden Sicherheitsfachleute tauschen somit die Rolle, denn Portmann wird neu als „Vize“ wirken.
Wie die vom Verband erhobene Branchenstatistik bei den SES-Unternehmen für das Jahr 2014 zeigt, ist das positive Wachstum der letzten Jahre eher einem gemischten Bild gewichen. Die Branche befinde sich in einer Phase der Stagnationen, sagte der neue Präsident. Er sei jedoch optimistisch und gehe davon aus, dass die Lage ab 2017 wieder besser werde.
Nebiker betonte ferner, dass die Digitalisierung eine grosse Herausforderung für die Sicherheitsbranche darstelle.
Es droht ein Wettbewerbsnachteil
Der Report „Cloud, SaaS und mobile IT-Lösungen im Mittelstand 2015“ zeigt, dass ohne mobile IT-Lösungen Wettbewerbsnachteile drohen.
Redaktion - 21. Mai 2015
Geht es bald nicht mehr ohne mobile IT-Lösungen?
Mobile IT-Lösungen werden für mittelständische Unternehmen in Deutschland immer wichtiger und die Arbeit in den Betrieben in den nächsten Jahren massgeblich prägen. Dies geht aus der aktuellen Umfrage der Frankfurter IT- und Web-Experten von DiOmega hervor. Zwei Drittel der befragten Fachleute (69%) stimmen überein, dass „Mobile“ stark an Bedeutung gewinnen wird, wie es in der Medienmitteilung heisst. Die Untersuchung kommt ferner zum Ergebnis, dass trotz der Abhörskandale die Nachfrage nach Cloud- bzw. Hybridlösungen in diesem Jahr weiter steigen wird (57% Zustimmung). Denn KMU, die mittelfristig nicht auf die „Dritte Plattform“ (Cloud, Big Data, Mobile) setzen, verpassen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, davon gehen 58% der Experten aus.
Klassische Geschäftsmodelle haben ausgedient
54% der befragten IT-Experten seien davon überzeugt, dass SaaS (Software as a Service) und Cloud-Dienste die klassischen Geschäftsmodelle bis ins Jahr 2020 ablösen würden. Auch wenn derzeit laut einer TecChannel-Untersuchung nur rund ein Drittel der KMU Dienstleistungen aus der Cloud nutzen würden, halte der positive Trend weiter an. So zeige eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens IDC, dass bei 60% der IT-Entscheider im KMU das Thema Mobilität ganz oben auf der Liste steht. „Klassische Lizenzmodelle für Software werden für immer mehr Unternehmen immer unattraktiver. Unflexibel, kostenaufwendig und oft wenig transparent sind dabei besonders nachteilige Eigenschaften“, betont DiOmega-Geschäftsführer Dominique Bös.
Abhörskandale: kurzfristiges Hindernis
Die Abhörskandale von PRISM, Echelon und Co. sieht Bös als kurzfristig ernstzunehmendes Hindernis für mehr Wachstum bei SaaS und Cloud-Diensten an. So komme eine aktuelle Studie der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) zum Ergebnis, dass bei 84% der Unternehmen in Deutschland grosse Unsicherheit darüber herrsche, ob ihre Daten in der „digitalen Wolke“ noch sicher seien. Demnach sind Kontrollverlust über die eigenen Daten (73%), interne und externe Hackerangriffe (71%) und die eigene Unwissenheit über die vorhandenen Risiken (89%) derzeit die Hauptgefahren für die deutsche Wirtschaft beim Cloud Computing, wie der Anbieter schreibt. „Wenn sich die Mittelständler sicherer sind, was mit ihren Daten in der IT-Wolke geschieht, dann steigt auch wieder ihre Bereitschaft für mobile Lösungen“, erläutert Geschäftsführer Bös.