Beschwerde gegen Auslieferung

Einer der sieben inhaftierten Fussballfunktionäre hat gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz beim Bundesstrafgericht Beschwerde erhoben.

Am 27. Mai 2015 wurden in Zürich auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) sieben Fussballfunktionäre festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt. Sie werden gemäss US-Verhaftsersuchen verdächtigt, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben.

Gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz hat einer der sieben Inhaftierten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Beschwerde erhoben. Das Bundesstrafgericht wird entscheiden, ob er für die Dauer des Auslieferungsverfahrens in Haft bleiben muss. Den Entscheid des Bundesstrafgerichts kann sowohl die inhaftierte Person als auch das Bundesamt für Justiz beim Bundesgericht in Lausanne anfechten, wie das BJ schreibt.

G7 schafft Fonds für Arbeitssicherheit

Die Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen wollen die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz in globalen Versorgungsketten fördern.

Die Regierungen der G7-Staaten wollen ihre globale Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbedingungen stärker wahrnehmen. (Bild: White House / Pete Souza)
Die Regierungen der G7-Staaten wollen ihre globale Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbedingungen stärker wahrnehmen. (Bild: White House / Pete Souza)

Die Vertreter der sieben grössten Industrienationen, die sich dieser Tage am G7-Gipfel in Deutschland treffen, wollen ihre Verantwortung für die weltweiten Produktionsketten stärker wahrnehmen.

Dazu haben sie in Kooperation mit der International Labour Organization ILO einen globalen Fonds, den „Vision Zero Fund“ ins Leben gerufen. Dieser soll Unternehmen unterstützen, Standards bei der Arbeitssicherheit, der sozialen Verantwortung, der Arbeitsbedingungen und des Umweltschutzes einzuhalten – insbesondere in ärmeren Produktionsländern. So sollen zum Beispiel Investitionen in den Arbeitsschutz finanziert werden oder Unfallversicherungen aufgebaut werden, wie die Deutsche Bundesarbeitsministerin Andera Nahles erklärt.

Damit sollen künftig tragische Unfälle wie etwa der Fabrikeinsturz des Rana Plaza in Bangladesch vor zwei Jahren verhindert werden, bei dem 1100 Arbeiter und Arbeiterinnen ihr Leben verloren.

Die Arbeits- und Entwicklungsminister der G7-Staaten treffen sich im Oktober zu einer eigenen Konferenz mit dem Thema „Faire Produktion in Lieferketten“. Dort sollen die Beschlusse des G7-Gipfels umgesetzt werden.

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter zu Gefahrensymbolen

Mit dem neuen Safety-Kit der BFU können Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Thema neue Gefahrensymbole sensibilisieren

Welches Symbol bedeutet welche Gefahr? Der Safety-Kit der BFU hilft weiter.
Welches Symbol bedeutet welche Gefahr? Der Safety-Kit der BFU hilft weiter.

Noch nicht jeder kennt die neuen Gefahrensymbole, die ab 1.Juni obligatorisch geworden sind.

Um ihre Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, können Unternehmen den neuen Safety-Kit „Gefahrensymbole“ bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) bestellen. Die kostenlosen Kits beinhalten Flyer, Plakate, Schutzhandschuhe, Präsentationen und ein Video.

Weniger Strafurteile bei Jugendlichen

Für das Jahr 2014 ist ein rückläufiger Trend bei den Jugendurteilen festzustellen (gut 12‘800 Jugendurteile; -4% im Vergleich zu 2013). Dies schreibt das gemäss Bundesamt für Statistik.

Während die Jugendurteile aufgrund von Straftaten gegen das Strafgesetzbuch um 6% und wegen Betäubungsmittelkonsums um 1% zurückgingen, verzeichnet der Handel mit Betäubungsmitteln einen Anstieg von 21%, wie das Bundesamts für Statistik (BFS) schreibt.

Insgesamt wurden gut 6‘600 Jugendurteile aufgrund einer Straftat des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Dies bedeutet einen Rückgang von 6% im Vergleich zu 2013. Der Rückgang zeigt sich sowohl bei den mengenmässig bedeutsamen Delikten gegen das Vermögen (-7%) als auch bei den selteneren Gewaltstraftaten (-16%).

Erwachsenenurteile: Stagnation auf hohem Niveau

Bei den Erwachsenenurteilen stagnieren die Verurteilungszahlen bei einem Höchstwert von knapp über 110‘100 Verurteilungen gemäss den neuen BFS-Ergebnissen. Dabei werden die Rückgänge bei den Verurteilungen der Erwachsenen aufgrund des Strafgesetzbuches (-7%) durch einen Anstieg bei den Strassenverkehrsdelikten (+6%) und beim Betäubungsmittelhandel (+2%) kompensiert.

Bei den Erwachsenen ist es für das Jahr 2014 zu einem Rückgang der Strafurteile aufgrund des Strafgesetzbuches gekommen (-7%). Insgesamt wurden knapp 36’600 Erwachsenenurteile gefällt. Diese Entwicklung wird sehr stark von den Verurteilungen aufgrund der Straftaten gegen das Vermögen – meistens Diebstähle – beeinflusst. Diese machen gut die Hälfte aller Urteile aufgrund des Strafgesetzbuches aus. Für den Diebstahl liegt der Rückgang bei 14% für das Jahr 2014, nachdem es in den fünf Jahren zuvor zu einem Anstieg von insgesamt 73% gekommen war. Sowohl der Anstieg als auch der letztjährige Rückgang kann massgeblich auf die Verurteilungen von Personen zurückgeführt werden, die nicht dauerhaft in der Schweiz wohnhaft sind (Anstieg von +173% zwischen 2008 und 2013, Rückgang von -15% zwischen 2013 und 2014).

Die ausführliche Statistik ist hier einsehbar.

Zeiterfassung bei Banken wird gelockert

Die Arbeitszeiterfassung in der Bankbranche wird gelockert. Darauf haben sich die Sozialpartner diese Woche geeinigt.

Die klassischen nine-to-five-Jobs gibt es auch im Bankenwesen immer seltener.
Die klassischen nine-to-five-Jobs gibt es auch im Bankenwesen immer seltener.

Bankangestellt mit einem fixen Jahreseinkommen ab 120’000 Franken und mit grosser Zeitautonomie sollen künftig auf die Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen. Dies haben die Sozialpartner der Bankenbranche – dem Schweizerischen Bankpersonalverband SBPV, dem Kaufmännischen Verband und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband – bekannt gegeben.

Auch Angestellte unter der Lohngrenze, die ihre Arbeitszeit grösstenteils selber festsetzen dürfen, können künftig die Arbeitszeit erleichtert erfassen: Sie müssen nur noch die geleisteten Stunden angeben, nicht aber die genauen Zeiten und Pausen.

Diese Vereinbarung ist eine Reaktion auf der Kompromissvorschlag in der Arbeitszeiterfassung, die der Bundesrat Mitte Februar dieses Jahres bekanntgegeben hat.

Die Gesundheit der Angestellten soll aber dadurch nicht gefärdet werden: Die Vereinbarung enthält verschiedene Informations- und Präventionsmassnahmen zum Gesundheitsschutz

Steigende Nachfrage nach Sicherheit

Schweizer Unternehmen sehen sich steigenden Bedrohungen aus der Cyberwelt gegenüber. Die InfoGuard verzeichnet ein Mitarbeiterwachstum von 20%, wie die Firma schreibt.

Abstract Rising Arrows

Der Markt für Cyber Security ist ein wachsender Markt. Zumal Hackerangriffe und Wirtschaftsspionage Unternehmen aus allen Branchen betreffen – unabhängig von der Grösse der Firma.

„InfoGuard ist in allen Bereichen gewachsen, angefangen bei Sicherheitsaudits, Pentesting und in der Beratung über die Implementierung von umfassenden Sicherheits- und Netzwerklösungen bis hin zu Cloud und Managed Security Services aus unserem Security Operation Center in Baar“, sagte Thomas Meier, CEO der InfoGuard AG.

Dies wirkt sich sehr positiv auf die Mitarbeiterzahl aus: Im letzten Jahr wurden 20% mehr Stellen geschaffen – der Anbieter verfügt neu über 50 Sicherheitsexperten (Stand Juni).

An der InfoGuard Security Lounge vom 16. Juni 2015 beleuchten die Experten des Anbieters sowie verschiedene Gastreferenten und Kunden unter dem Titel „Sicherheit ist ein Balanceakt“ Cyber Security aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Chemikalienverordnung revidiert

Nach der Einführung der neuen Chemikalienkennzeichnungen hat der Bundesrat nun auch die Chemikalienverordnung (ChemV) angepasst.

Die revidierte Chemikalienverordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Die revidierte Chemikalienverordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

Der Bundesrat hat die Chemikalienverordnung (ChemV) aufgrund der Einführung des neuen Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungssystems für Chemikalien revidiert. Die Revision tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

Die Verwendung des neuen global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung ist für alle nach dem 1. Juni 2015 hergestellten Chemikalien obligatorisch. Eine Revision der ChemV war notwendig, damit alte Bestimmungen gestrichen und die Verweise auf das einschlägige europäische Recht aktualisiert werden konnten.

Innert einer Frist von zwei Jahren werden die neuen Gefahrensymbole (Rauten mit roter Umrandung) die alten Piktogramme auf orangem Grund vollständig ersetzt haben. Bei den Pflanzenschutzmitteln wurde die Frist auf Mitte 2018 festgesetzt.

Die revidierte Verordnung und ein erläuternder Bericht sind hier zum Download erhältlich.

Wechsel zu Abraxas

Der IT-Manager Markus Zollinger wechselt per 1. September 2015 von IBM zu Abraxas Informatik AG und wird als Mitglied der Geschäftsleitung den Geschäftsbereich Verkauf und Business Development führen.

Markus Zollinger
Markus Zollinger

„Die vom Verwaltungsrat beschlossene, strategische Initiative zur Stärkung und Neuausrichtung des Verkaufs bekommt mit unserem neuen Kollegen endlich auch ihr Gesicht“, freut sich CEO Félix Mauron. „Markus Zollinger bringt einen reichen Erfahrungsschatz mit. Er wird mit neuen Impulsen in den Bereichen Marktbearbeitung und Account-Management einen grossen Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Abraxas leisten.“

In seiner über 20-jährigen Tätigkeit in der IT-Industrie hat Zollinger in verschiedenen Senior-Management-Positionen umfassende Erfahrung in Aufbau und Leitung von strategischen Geschäftsbereichen gesammelt, wie das Unternehmen mitteilt.

Pressemeldung Abraxas

Wiedereingliederung erleichtern

Schweizerische und brasilianische Strafgefangene können künftig den Rest ihrer Haftstrafe im Heimatstaat verbüssen. Der Bundesrat hat heute Freitag einen entsprechenden Staatsvertrag zur Überstellung verurteilter Personen mit Brasilien genehmigt.

Schweizerische und brasilianische Strafgefangene können die Haftstrafe im Heimatstaat verbüssen.

Der bilaterale Überstellungsvertrag hat vor allem einen humanitären Zweck und will die soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen nach ihrer Freilassung erleichtern. Beide Staaten können der Vollstreckung einer ausländischen Strafe zustimmen, sind aber nicht zur Überstellung eines Strafgefangenen verpflichtet. Der Strafgefangene kann aus dem Vertrag kein Recht auf Verbüssung der Reststrafe im Heimatstaat ableiten. Voraussetzung für eine Überstellung ist die Zustimmung des Urteils- und des Heimatstaates sowie der verurteilten Person. Im Gegensatz zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Überstellungsübereinkommens sieht der bilaterale Vertrag nicht die Möglichkeit vor, einen Strafgefangenen auch gegen seinen Willen in sein Heimatland zu überstellen.

Pressemeldung Bundesamt für Justiz

NCS-Umsetzung auf Kurs

Der Bundesrat hat den Jahresbericht 2014 des Steuerungsausschusses über den Umsetzungsstand der «Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)» zur Kenntnis genommen. Der Jahresbericht gibt eine Gesamtübersicht über die Umsetzungsarbeiten und informiert über die erreichten Ziele der Massnahmen.

Handcuffs on laptop keyboard

Die 16 Massnahmen sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Jährlich unterbreitet der Steuerungsausschuss NCS dem Bundesrat einen Bericht über die erzielten Fortschritte.

Wichtige Ziele erreicht, erste Massnahmen abgeschlossen

Im Jahr 2014 wurden erste wichtige Ziele und Meilensteine  planmässig erreicht. Zwei Massnahmen sind bereits abgeschlossen: eine Übersicht der relevanten Rechtsgrundlagen im Cyber-Bereich sowie  ein Konzept für Führungsabläufe und –prozesse, welches bei Cyber-Vorfällen zum Einsatz kommt. Ein weiterer wichtiger Erfolg konnte durch die Etablierung des Kompetenznetzwerks «Swiss Cyber Experts» erzielt werden, einer Public Private Partnership von Bund und Wirtschaft zur Zusammenarbeit bei der Bewältigung von schweren Cyber-Vorfällen. Innerhalb des Bundes kann künftig mit der neu gegründeten Abteilung Cyber NDB im Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Identifikation der Täterschaft erleichtert werden. Ausserdem haben die bestehenden Kompetenzzentren zur Analyse von Schadsoftware (CERTs) ihre Bereitschaft und Durchhaltefähigkeit erhöht.

Bei den sich in Umsetzung befindenden Massnahmen ist hervorzuheben, dass einige Betreiber von kritischen Infrastrukturen Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen betreffend Cyber-Risiken durchgeführt haben und aufgrund der Ergebnisse die Konzepterstellung für das Kontinuitätsmanagement eingeleitet werden konnte. Ebenso laufen die Arbeiten zur Erstellung eines Lagebildes  gemäss Plan. Auch konnte die internationale Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene erheblich gestärkt werden, dies insbesondere im Rahmen der vertrauensbildenden Massnahmen der OSZE, deren Vorsitz die Schweiz 2014 innehatte.

Wirksamkeitsüberprüfung in Arbeit 

Die aus der NCS hervorgehenden Aktivitäten zum Schutz vor Cyber-Risiken müssen periodisch der sich verändernden Gefährdungslandschaft angepasst und auch über das Jahr 2017 hinaus weitergeführt werden. Um die Wirksamkeit der einzelnen Massnahmen zu überprüfen wird im Laufe der Jahre 2015 und 2016 eine entsprechende Analyse erstellt. Diese soll im Frühjahr 2017 dem Bundesrat in Form eines umfassenden Schlussberichts vorgelegt werden.

Dezentrale aber koordinierte NCS-Umsetzung

Mit der NCS hat der Bundesrat drei strategische Hauptziele gesetzt: die frühzeitige Erkennung der Bedrohungen und Gefahren im Cyber-Bereich, die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen und die wirksame Reduktion von Cyber-Risiken. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum von Massnahmen, welche dezentral von den zuständigen Organisationseinheiten bearbeitet werden. Die bei der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) angesiedelte Koordinationsstelle NCS koordiniert die Arbeiten auf operativer und fachlicher Ebene. Die strategische Verantwortung trägt der vom Bundesrat ernannte Steuerungsausschuss NCS, der sich aus Vertretern aller involvierten Departemente zusammensetzt. Um sicherzustellen, dass die Umsetzung koordiniert abläuft und die strategischen Ziele fristgerecht erreicht werden, hat die Koordinationsstelle NCS mit den verantwortlichen Bundesstellen Meilensteine definiert und in einer Roadmap festgehalten.

Pressemeldung Bundesrat

 

Videoanalyse – Planungsfehler vermeiden

Die Videoanalyse ermöglicht das automatisierte Erkennen von Sicherheitsrisiken und rechtzeitige Auslösen von Alarmen.

Die zuverlässige Funktionsweise von Alarmen setzt eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung vieler Einflussfaktoren voraus. Planungsfehler führen schnell zu einer geringen Detektionsgenauigkeit, hohen Fehlalarmrate und Unzufriedenheit der Kunden.

Hilfestellung bietet das BHE-Webinar „Videoanalyse – Gesprächsleitfaden zur Planungsoptimierung“. Die Teilnehmer lernen, wie sie mit Hilfe eines Gesprächsleitfadens mögliche Fehlerquellen bei der Planung der Videoanalyse bereits im Ansatz vermeiden und die Erwartungen des Betreibers in Einklang mit den technischen Möglichkeiten bringen.

Pressetext Bundesverband Sicherheitstechnik 

Wir sitzen zuviel

Wir sitzen im Durchschnitt 4 bis 5 Stunden pro Tag. Das Bundesamt für Gesundheit sieht darin Grund zur Sorge.

Sitzende Tätigkeiten sollten regelmässig unterbrochen werden.
Sitzende Tätigkeiten sollten regelmässig unterbrochen werden.

Das Bundesamt für Gesundheit warnt vor den negativen Auswirkungen sitzender Tätigkeiten. Eine Stunde des BAG zeigt, dass in der Schweiz Personen zwischen 15 und 74 Jahren im Durchschnitt 4 bis 5 Stunden am Tag sitzen. Jede sechste Person erreicht gar 8,5 Stunden am Tag.

Das ist zu viel und hat negative Auswirkungen auf den gesamten Körper. Die schlechte Nachricht dabei: Auch wenn die Personen die Empfehlung, sich 2,5 Stunden pro Woche moderat zu bewegen, erfüllen, können sie die negativen Effekte der sitzenden Tätigkeit nicht kompensieren.

Abhilfe schafft einzig, regelmässig aufzustehen und gelegentlich stehend zu arbeiten. Das BAG empfielt daher, die sitzende Tätigkeit periodisch zu unterbrechen. Auch die Arbeitgeber sollen aktiv werden: Sie sollen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung dazu beitragen, dass ihre Mitarbeitenden sich regelmässig bewegen und zu Beispiel Stehpulte beschaffen.

Dafür setzt sich auch das Nationale Programm Ernährung und Bewegung (NPEB) ein, das noch bis Ende 2016 läuft.

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